Fehlendes Übergabprotokoll bei Einzug?
Moin,
mein Vermieter hat trotz Nachfrage kein Übergabeprotokoll bei meinem Einzug gemacht. Mängel wurden nach Einzug per Mail mit Fotos angezeigt.
Darf der Vermieter jetzt bei meinem Auszug ein Übergabeprotokoll anfertigen oder kann ich dieses verweigern?
3 Antworten
Er darf und es ist auch für dich empfehlenswert, den Zustand der Wohnung bei Auszug zu dokumentieren. Mängel die da nicht drin stehen, existieren erst einmal nicht. Ohne fehlendes Protokoll der Übergabe bei Einzug kann der Vermieter dann ggf. nicht beweisen, dass er die Wohnung in einem mangelfreien Zustand übergeben hat.
Beispiel: Wenn beim Auszug die Wohnungstür einen fetten Riss hat, kann der Vermieter normalerweise das Protokoll der Übergabe vorlegen und sagen: Stand beim Einzug nicht als Mangel drin, muss also in Ordnung gewesen sein. Hat er kein Protokoll, muss er irgendwie versuchen zu beweisen, dass die Wohnungstür wirklich beim Einzug in Ordnung war. Das kann enorm schwer sein.
Wohnungsübergabeprotokolle sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber sie erleichtern die Beweisbarkeit von Mängeln.
Du hättest ja ein Video von der Wohnung am Tag des Mietbeginns aufnehmen können so wie auch am Tage der Rückgabe. Zeugen sind auch opportun.
Darf er. Damit kann er nichts anfangen, weil unklar ist, wann evtl. Mängel entstanden sind.