Eine Bekannte zieht nach 10 Jahren Mietdauer aus ihrer Genossenschaftswohnung aus. Die Wohnung war bei ihrem Einzug unrenoviert, außer der Fliesenspiegel vom Vormieter, der war noch vorhanden und wurde von ihr so übernommen.

Nun zieht sie aus und soll den Fliesenspiegel bei Auszug entfernen.

Leider steht das auch so im Mietvertrag.

Ist das so rechtens?

Wenn nicht, kann uns da jemand mit einer fundierten Rechtsgrundlage weiterhelfen.

Ist diese Klausel eventuell unwirksam in einem 10 Jahre alten Mietvertrag?