Wie viel darf bei der Kaution für eine kaputte Türe abgezogen werden (Kratzer)?

3 Antworten

Zunächst einmal darf überhaupt nichts, einfach von der Mietkaution abgezogen werden!

Wenn du den Schaden an der Türe verursacht hast, muss der Vermieter die die Möglichkeit geben, den Mangel selbst zu beheben.

Aus welchem Material besteht die Oberfläche der Türe. Für eine fachgerechte Lackierung werden beim Profi etwa 100,- EUR fällig.

Wobei ein Kratzer ein dehnbarer Begriff ist.

Solltest du ausziehen, ohne die dir übertragenen Schönheitsreparaturen ausgeführt zu haben, kann der Vermieter einen Handwerker beauftragen und und die erstehenden Kosten als Schadenersatz verlangen.

Erfahrungsgemäß geht es dann aber auch nicht mehr nur alleine um die Türe, sondern häufig auch um Mietausfälle, weil die Wohnung nicht vermietet werden konnte. Übergibt der Vermieter die Sache an einen Rechtsanwalt, erhöht das ebenfalls die Forderung.

Hast du schon mit dem Vermieter gesprochen und weißt, wie der sich die Reparatur der Türe vorstellt?

Was will er denn abziehen?

Türen haben auch Zeitwert.

Und mach mal echt Foto.

Bei sehr alten Türen und kleinen Kratzern, würde ich das fast als normale Abnutzung verbuchen.

Lass deine Haftpflichtversicherung den Kratzer bearbeiten