Kaution (alte Wohnung)?

2 Antworten

Fordern kannst Du sofort.

Ob der Vermieter der Forderung nachkommen muß ist eine andere Sache.

Wird die Wohnung mangelfrei zurück gegeben muß er zumindest den größten Teil der Kaution umgehend erstatten.

Für evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen darf er einen angemessenen Teil bis zur jeweiligen Abrechnung einbehalten.

üblich beim Auszug und Nebenkostenabrechnung vorliegend. Wohnung immer mit Übergabeprotokoll übergeben (!) Zählerstand Wasser, Warmwasser, Gas ? aufschreiben und immer Fotos machen.

Übergabeprotokoll vom Vermieter und dir unterschreiben lassen .

Ich nehme das von Immoscout (Kostenlos).

Ich bin schon 10x umgezogen und habe da so Erfahrungswerte gesammelt..