Kann der Beschuldigte hier glaubhaft argumentieren?

In einem nachträglich per Telefax bei der Polizei eingereichten Schriftsatz weise ich auf die Widersprüchlichkeit & Inkonstinenz in den Aussagen des Beschuldigten X hin, was die Annahme, er habe die Informationen, welche ich als Insiderwissen zur Tat des Diebstahls interpretiere, von mir selbst erhalten, ausschließt / widerlegt:

Vielmehr wirkt es so, dass der Beschuldigte X seine Behauptung, er habe durch meine Nachricht vom 15.06.2024 vermutet, dass mir etwas aus der Tasche geklaut wurde, nachträglich konstruiert & unglaubwürdig:

Gestützt wird diese Annahme durch den konkreten Chaterlauf vom 26.08.2024 zwischen dem Beschuldigten X & mir auf Instagram, in dem dieser auf schriftliche Nachfrage von mir, woher er zum Zeitpunkt seiner spezifischen Frage „Sieht man wie er was aus deiner Tasche nimmt“ am 30.06.2024 gewusst habe, dass mir etwas aus der Tasche geklaut wurde, zunächst schrieb, dass ich ihm dies selbst mitgeteilt hätte.

Nachdem ich dies jedoch richtig stellte, dass ich dies im gesamten Chatverlauf ihm gegenüber nicht geäußert hätte, schrieb mir der Beschuldigte X, dass er nicht mehr wisse, wann was & wo genau im Chat geschrieben wurde, nur um nur kurz darauf eine Nachricht vom 15.06.2024 von mir aus dem Chat zu zitieren, anhand dieser er vermutet hätte, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden sein könnte (diese Nachricht könnte - wenn auch unwahrscheinlich - vermuten lassen, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden sein könnte).

Wenn der Beschuldigte X anhand meiner Nachricht im Chat vom 15.06.2024 vermutet hätte, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden sein könnte oder meine Tasche im Ganzen geklaut worden sein könnte, weshalb hat dann der Beschuldigte X in einem weiteren Chat am 20.08.2024 gegenüber mir behauptet - nachdem ich ihn gefragt hatte, woher er zum Zeitpunkt seiner Frage "Wo hat er die geklaut" am 25.06.2024 gewusst habe, was mir geklaut wurde - er habe anhand meiner Nachricht vom 15.06.2024 vermutet, dass mir die Tasche im Ganzen geklaut wurde?

Zwischen dem 20.08.2024 & dem 26.08.2024 äußerte ich keine weiteren Informationen gegenüber dem Beschuldigten X, die diesen noch zusätzlich bis zum 26.08.2024 hätten vermuten lassen können, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden hätte sein können.

Könnte der Beschuldigte X hier nun überhaupt noch glaubhaft argumentieren, sein mutmaßliches Insiderwissen zur Tat des Diebstahls doch von mir selbst haben (und damit wäre es kein Insiderwissen mehr)?

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