Hallo Leute, vielen dank für eure Zeit,
als angehender Datenschutzer möchte ich die experten unter euch befragen, ob ich die EMail so abschicken kann(Siehe unterere Teil).
Da mir Datenschutz wirklich am Herzen liegt, möchte ich mein wissen und erfahrung verbessern. Mir qualmt jedoch der Kopf nach 3h lesen (Datenschutz ist hart), ich wurde gerne eure meinung hierzu hören, wenn Ihr so lieb seit?
Habt vielen Dank :)
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort.
In Unabhängigkeit Euren AGBs, hab ich das gesetzliche recht zum Widerspruch nach dem BDSG.
Somit Formuliere ich meinen Widerspruch erneut:
Dass ich der Datenweitergabe an die
Schufa Holding AG,
in jeglicher Form verweigere. Hierfür verweise ich auf meinen Rechtsanspruch, nach dem BDSG.
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:
. Verletzung meiner Persönlichen rechte.
. Gefährdung meines Berufs und Position als IT-Datenschützer.
. Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Schufa Holding AG, ist nicht nach Abschluss der Bonitätsanfrage, von relevants.
Zur Bonitätsanfrage, erteile ich die einmalige Einwilligung zur Übermittlung meiner Daten. Zukünftige Datenweitergaben an die Schufa Holding AG, welche nicht zur Bonitätsanfrage Dienen, verweigere ich in allen Formen.
Sollte dieser Widerspruch nicht möglich sein, so widerrufe ich den gesamten vertrag, fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.
Hierfür verweise ich auf die Widerruf/Kündigung im Anhang.