Datenweitergabe Widerspruch Schufa?

Hallo Leute, vielen dank für eure Zeit,

als angehender Datenschutzer möchte ich die experten unter euch befragen, ob ich die EMail so abschicken kann(Siehe unterere Teil).

Da mir Datenschutz wirklich am Herzen liegt, möchte ich mein wissen und erfahrung verbessern. Mir qualmt jedoch der Kopf nach 3h lesen (Datenschutz ist hart), ich wurde gerne eure meinung hierzu hören, wenn Ihr so lieb seit?

Habt vielen Dank :)

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.

In Unabhängigkeit Euren AGBs, hab ich das gesetzliche recht zum Widerspruch nach dem BDSG.

Somit Formuliere ich meinen Widerspruch erneut:

Dass ich der Datenweitergabe an die

Schufa Holding AG,

in jeglicher Form verweigere. Hierfür verweise ich auf meinen Rechtsanspruch, nach dem BDSG.

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

. Verletzung meiner Persönlichen rechte.

. Gefährdung meines Berufs und Position als IT-Datenschützer.

. Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Schufa Holding AG, ist nicht nach Abschluss der Bonitätsanfrage, von relevants.

Zur Bonitätsanfrage, erteile ich die einmalige Einwilligung zur Übermittlung meiner Daten. Zukünftige Datenweitergaben an die Schufa Holding AG, welche nicht zur Bonitätsanfrage Dienen, verweigere ich in allen Formen.

Sollte dieser Widerspruch nicht möglich sein, so widerrufe ich den gesamten vertrag, fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.

Hierfür verweise ich auf die Widerruf/Kündigung im Anhang.

Recht, Schufa, Vertragsrecht, Widerspruch
Hilfe! Mahnbescheid FKH OHG / Provea , Kontokorrentabrechnung?

Hallo alle zusammen,

Vorab, ich muss die Daten aus dem MB leider in den Kommentaren einfügen, irgendwie funktioniert das nicht als vollständiger Text (der Zeichenzähler scheint leider ein Problem zuhaben, wobei ich mir nicht sicher bin ob ich auf meine eigene frage antworten kann?! Ich denke ich muss warten bis mir hoffentlich einer von euch antwortet?! ). 

Ich bitte euch in die Kommentare zuschauen. 

Ich habe mal eine frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. 

Ich hatte gestern einen MB im Briefkasten, mit einer Forderung von 2010.

Da dachte ich mir noch, gut, ist verjährt. 

Als ich mir das Schreiben genauer anschaute viel mir auf, das es eine Forderung der Firma Provea abgetreten an OHG FKH ist.

Nach meinen Recherchen im Internet verkauft die Firma Provera Unterwäsche und die Antragsteller FKH OHG sind wohl Betrüger.

Ich werde aufjedenfall Widerspruch gegen den MB einlegen,ich bin mir keiner Schuld bewusst. 

Mir macht nur jetzt die Tatsache Kopfzerbrechen, daß die FKH OHG die Forderung als Kontokorrentabrechnung versucht geltend zumachen. 

Mir ist nicht bekannt das die Firma Provea ein Bankunternehmen ist oder jemals als solches tätig war. 

Mir ist klar wenn es sich hier um eine "normale" Forderung handeln würde, das diese verjährt ist aber da sie es als Kontokorrentabrechnung (Bankgeschäft) versuchen, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre und diese ist noch nicht verjährt. 

Selbst wenn ich Widerspruch gegen den MB einlege, wie verhält es sich dann im weiteren Verlauf des Verfahren? 

Ich hab eim Internet gelesen das die FHG OHG mit erfundenen Forderungen schon beim Gericht durchgekommen sind, die "angeblichen" Schuldner jetzt den Gerichtsvollzieher in der Wohnung stehen haben und ihnen das Konto gepfändet wird. 

Was kann ich noch machen um mich gegen die FHG OHG zur wehr zusetzen? 

Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe und hilfreichen Antworten. 

Lieben gruß 

Anwalt, Mahnbescheid, Widerspruch
Wie kann die RV schreiben, dass mein Antrag auf LTA bereits beschieden ist und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, wenn Widerspruch noch läuft?

Ich möchte kurz zeitlich darstellen was passiert ist.

1.    ich musste zu einem Gutachter bei der Rentenversicherung weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe.

2.    Mit dem Gutachten war ich nicht einverstanden und habe am 16.6.20 Beschwerde eingelegt.

3.    Am 13.7.20 erhielt ich ein Schreiben, dass die RV es bedauert, dass ich Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens habe, weil da u.a. drin stand, dass ich ein Praktikum beim Fernsehen gemacht habe, was nicht stimmt und dass ich Medienwirtschaft studiert habe, was ebenfalls nicht stimmt. Es war total schlampig erstellt und es fehlt sogar eine komplette Zeile.

4.    Jedenfalls habe ich gleich am 18.7.20 auf das schreiben vom 13.7.20 nochmals nachgehakt und nochmals meine Beschwerde vertieft..

5.    Am 14.7.20 habe ich ein Bescheid bekommen wo ich binnen 1 Monats Widerspruch einlegen kann. Den Widerspruch habe ich gestern am 24.7.20 eingelegt.

6.    Heute mit Schreiben vom 22.7.20 erhalte ich ein Schreiben wo drin steht, dass wir es bedauern, das unser Schreiben vom 13.07.20 sie nicht zufriedenstellt. Nach neuerlicher Prüfung der Angelegenheit können wir zu keiner anderen Bewertung ihrer Kritikpunkte kommen, als bereits in unserem letzten Schreiben dargelegt. (Anm.: In dem letzten Schreiben stand nur dass die Gutachter sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten). Jetzt steht noch: "Des weiteren ist Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits beschieden und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen".

Warum schreiben die, dass das Verwaltungsverfahren beschieden ist, wenn ich ein Schreiben mit Datum 14.7.20 bekommen habe wo ich einen Monat gegen Widerspruch einlegen kann und gestern Widerspruch eingelegt habe?

Was heisst das genau "Verwaltungsverfahren beschieden". Wie können die das beschieden haben, wenn der Widerspruch noch 2 Wochen läuft?

 

Rente, Recht, Sozialrecht, Beschwerde, Umschulung, Widerspruch, LTA
Parkwatchers Fahrer benennen?

Hallo,

hatte eine Vertragsstrafe von den Parkwatchers bekommen. Der Vorfall eignete sich im November 2019 ab.

Mein Auto wird von meinen drei WG Bewohnern, meine Freundin und Bruider ebenfalls benutzt (zahle dafür keine Miete).

Ich habe der Vertragsstrafe widersprochen, da ich definitiv im November nicht auf dem Parkplatz war, da ich nicht mal weiß wo das gewesen sein soll. Bekam dann eine Mahnung, habe erneut widersprochen und die Namen und Anschrift meiner Bewohner gegeben. Natürlich konnte sich von denen auch niemand mehr daran erinnern.

Habe erneut eine Mahnung bekommen mit erhöhten Kosten. Habe mir das Urteil mal durchgelesen, was die Parkwatchers in ihren "FAQ" aufgelistet haben unter dem Punkt "Fahrer benennen". Laut dem Urteil bin ich dazu verpflichtet die möglichen Fahrer zu benennen, muss aber keine Nachforschungen machen wer genau gefahren ist, war ja auch im November 2019.

Parkwatchers schreibt rein, man müsse konkret den Fahrer benennen, laut dem Urteil kann man aber mehrere Fahrerer benennen und Parkwatchers muss diese dann auch anschreiben.

Die gehen auf meine Widersprüche und Namen gar nicht ein und erhalte sogar Zahlungsverzug mit Zinsen, das ist doch gar nicht erlaubt bei einer widersprochenen Rechnung. Jetzt drohen die mit einem Anwalt. Wollte erneut widersprechen und erneut die Namen durchgeben und fragen was das soll.

Wie würdet ihr weiterverfahren?

Recht, Mahnung, Widerspruch, vertragsstrafe

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