Zugangsfiktion und deutsche Post?
Vor ein paar Tagen habe ich ein schreiben vom finanzamt bekommen, druckdatum war fast 4 wochen her. Wie verhält sich das eigentlich inzwischen mit der zugangsfiktion, die alten Werte kann man kaum noch heran ziehen.
1 Antwort
Grundsätzlich gilt gem §122 AO der Bescheid nach 3 Tagen innerhalb Deutschlands als bekannt gegeben.
Wenn er später zugeht teilst du dies dem FA mit und denn gilt der eigentliche Tag der Bekanntgabe.
Zu finden alles im Absatz 2 des 122 AO
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben
1. bei einer Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post,
2. bei einer Übermittlung im Ausland einen Monat nach der Aufgabe zur Post,
außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Hast du überhaupt verstanden was der letzte Teil des Absatz 2 bedeutet?!
für mich wiedersprechen die fiktion und das im zweifel beweisen sich klar. Das im zweifel beweisen hat man im zivilrecht ja ohnehin, und die fiktion ist ja gerade dafür da es nicht beweisen zu müssen (durch z.B. ein Einwurfschreiben).
Ohne Fiktion haben wir aber ein Prob6, ohne Fiktion keine Bekanntgabe
Ohne Bekanntgabe kein vollstreckbarer Verwaltungsakt.
Wenn ich als Amt einen Beweis will, dann schicke ich nen VZB oder noch einfacher : PZU
dann hat man aber praktisch keine bekanntgabe weil man bei allem ja behaupten könnte es nie bekommen zu haben und ich habe noch nie einen Bescheid per postzustellungsurkunde bekommen. Ich habe das immer als Sonderrecht des Staates gesehen dass es da ohne geht.
Dieses Spiel machst du 1 bis 2x dann wird der Bescheid ziemlich sicher in gelben Umschlag kommen.
Aus beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen das das Finanzamt massenhaft dieser Briefe verschickt
naja, mitteilen ist gut
"im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen."
im Prinzip ja unmöglich sofern man nicht täglich einen unabhängigen Zeugen den Briefkasten leeren und den inhalt sichten lässt. Da die Zugangsfiktion ja die Bestätigung ist, ist das mit dem nachweisen ja eigentlich damit schon erledigt. Sonst wäre das ganze mit der Zugangsfiktion ja sinnlos wenn trotzdem nur behauptet werden müsste ist nicht angekommen