Widerspruch Eingangsbestätigung?
ich hab vor kurzem ein widerspruch beim jobcenter eingelegt. soweit ich weiß kriegt man dann eine eingangsbestätigung mit der frist bis wann man den widerspruch begründet haben muss. bisher hab ich allerdings keine eingangsbestätigung gekriegt. soll ich da nochmal nachhaken ?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bürgergeld, Jobcenter & Arbeitslosigkeit, Beruf & Ausbildung
ein widerspruch
... einen ...
Normalerweise begründet man den Widerspruch sofort.
Eine gesonderte Eingangesbestätigung ist nicht üblich.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
@DasOrakel
ja aber es geht ja darum, dass man weiß, dass der widerspruch bei denen eingegangen ist. wie gesagt bei meinem letzten widerspruch hab ich eine eingangsbestätigung gekriegt. und da stand "bitte begründen sie den widersprich bis ..."
also bei meinem letzten widerspruch kam relativ schnell eine eingangsbestätigung. da stand auch bis wann der widerspruch begründet werden soll. weil ohne weiß man ja gar nicht bis wann man den widerspruch begründet haben muss