Rechtsfahrgebot, lohnt sich ein Wiederspruch?

Grüße 🖖

Wurde vorhin von der Polizei angehalten. Ich soll gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben, mit Gefährdung. Iwi kann ich das nicht glauben, bin ziemlich überrascht. Zur Situation:

2 Spurige Autobahn, 120 sind erlaubt. An einer Autobahnauffahrt habe ich ein Lkw gesehen. Wegen der langen Kurve der Autobahnauffahrt, kann man das gut von weiten sehen. Hinter mir war ein ganzes Stück kein Fahrzeug. Also bin ich mit keine 130 auf die Linke Spur gefahren, um ihm die Auffahrt zu ermöglichen. Er hätte sonst am Ende der Auffahrt bremsen müssen, weil es dort aktuell kein Standstreifen gibt. Bevor er Bremsen muß und die Auffahrt blockiert (ihr wisst wie langsam die anfahren können), oder einfach nach Links zieht und mich weg drängelt, habe ich Platz gemacht.

Als ich die Stelle passierte und genug Abstand zum Lkw hatte, bin ich nach Links gezogen. Der Vorgang dauerte nur einige Sekunden, ihr kennt das ja.

In der Zwischenzeit ist ein Polizeiauto von hinten angekommen. Der muß mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein, da er sich näherte. Der setzte sich vor mir und zog mich raus. Habe ihm erklärt warum ich das gemacht habe und das hinter mir alles frei war. Ich bin mit 120 gefahren und habe mich ans Limit gehalten. Ja die hätten wegen mir bremsen müssen, das wäre sogar mit Gefährdung.

Jetzt frage ich mich, ob das wirklich so ist. Ich bin so schnell gefahren wie man durfte. Die sind zu schnell gefahren. Ich habe dem Lkw nur die Auffahrt ermöglichen wollen. Verstoß gegen das rechtsfahrgebot, Okay. Aber mit Gefährdung?

Lohnt sich ein Wiederspruch? Fühle mich iwi unfair behandelt. Will das ungerne so hinnehmen. Das wäre mein erster Punkt.

Auto, Polizei, Recht, Rechtsfahrgebot, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Christentum: Warum gibt es Abrogation in der Bibel?

In der Bibel werden nicht nur einzelne Verse abrogiert, sondern das gesamte "Alte Testament" (Alter Bund), und die darin beschriebenen Bündnisse Gottes mit den Menschen.

Laut christologischer Lehre hebt der "Neue Bund" den "Alten Bund" auf.

In der Theologie spricht man von Abrogation.

Abrogation des Alten Bundes im Christentum

Laut der christlichen Lehre werden auch Teile des "Neuen Testaments" abrogiert.

So findet beispielsweise bezugnehmend auf das Neue Testament eine Abrogation hinsichtlich folgender Aussagen von Jesus statt:

"Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen.
Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht.
Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute so, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich.
Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen."

[ Matthäus 5,17-20]

Vor seiner Kreuzigung sagt Jesus, dass die Gesetze vom Alten Testament, ihre Gültigkeit nicht verlieren werden.

D. h. dass der Alte Bund bestehen bleiben wird, bis Himmel und Erde vergehen.

Nach seiner Kreuzigung soll Jesus laut der Bibel gesagt haben:

"Desgleichen auch den Kelch, nach dem Abendmahl, und sprach: Das ist der Kelch, das neue Testament in meinem Blut, das für euch vergossen wird."
[Lukas 22:20]

Die christologische Interpretation aus einer Kombination derartiger Verse abrogiert schlussendlich die Aussagen von Jesus, die er vor seiner Kreuzigung gemacht hatte. Und damit Teile des Neuen Testaments.

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Religion, Jesus, Christentum, Bibel, Gott, Theologie, Widerspruch
Bildungsgutschein wurde abgelehnt. Was kann ich jetzt tun?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass eine/r von euch mir vielleicht helfen kann. Es geht darum, dass ein Bildungsgutschein abgelehnt wurde und ich finde die Entscheidung nicht in Ordnung. 

Ich wollte an einer Webentwicklung Bootcamp teilnehmen. Ich habe mehrere Unterlagen (sorgfältig vorbereitetes Anschreiben, Studien, die die große und ansteigende Nachfrage für Webentwickler beweisen, Statistiken, die beweisen, dass Teilnehmer der Ausbildung meistens Arbeitsplätze finden, und viele Stellenangebote, wobei es geschrieben wurde, dass Quereinsteiger willkommen sind). 

Sowieso hat der Sacharbeiter mich heute angerufen und die “Besprechung” mit “Es ist nicht möglich, Sie haben keine Erfahrung im Bereich gesammelt, wir haben schon zu viele von solchen Ausbildungen befördert, es geht nicht. Die Chefin hat das auch gesagt. Die Teilnehmer finden nach der Ausbildung keine Arbeit”.

Ich habe doch versucht, Argumente dagegen darzustellen aber nach so einem Anfang ist es mir nicht gut gelungen. Irgendwie hat er sich schon entschieden. Aber ich bin 29 und habe sonst nur Prospektiven im Bereich Service und Reinigung. Ich habe den Eindruck, der Sachbearbeiter hat mein Anschreiben nicht richtig gelesen. Obwohl ich keine Erfahrung im Webentwicklung habe, habe ich schon Kenntnisse, und trotz eine Ausbildung statt ein Bakkalaureus, kann man schon eine Stelle finden, wie die Stellenangebote doch beweisen. Ich weiß von Bekannten und Förderung im Internet, dass man doch eine Stelle finden kann und finde seine Worte deshalb falsch.

Was kann man noch tun, um einen Gutschein zu erhalten? Weiß jemand wie es mit einem Widerspruch läuft? Ich habe kein offizielles Formular zum Bewerben des Gutschein ausgefüllt, heißt das, dass seine Ablehnung nicht offiziell war? Ich wäre dankbar, wenn jemand mir Rat geben könnte.

Ich habe gehofft, dass eine Qualifizierung als Webentwickler würde mir auch zukünftig helfen wegen meiner Staatsangehörigkeit (britisch). Ich habe gelesen, dass man im nächsten Jahr nochmal versuchen kann, den Gutschein zu beantragen, aber wegen der Scheißbrexit, kann es schon sein, dass ich ab Dezember 31 kein Anspruch auf weder ALGII noch Hartz4 habe, obwohl ich bei früherer Arbeit die Sozialleistungen bezahlt habe. 

MfG,

Joseph

Agentur für Arbeit, Bildungsgutschein, Webentwicklung, Widerspruch, Ausbildung und Studium, Brexit
Ablehnung von der weiterführenden Schulen, wie kann ich am besten Widerspruch einlegen, bzw. wie formuliere ich diesen am besten?

Mein Sohn kommt im Sommer in die 5.Klasse. Wir haben ihn an einer Gesamtschule angemeldet, die in der nähe ist (zu Fuß 15-20 min). Gemeinsam mit 2 anderen Eltern+Kindern, aus der jetzigen 4. Klasse, haben wir uns -nach dem Besuch der Schule am "Tag der offenen Tür "- dafür entschieden! Die 3 Kinder verstehen sich prima und das bereits seit dem Kindergarten und wir wohnen alle in einem kleinen 'Dörfchen'! Mein Sohn hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und leichte Lernschwierigkeiten! Er ist sehr sensibel und hat ein ganz schwaches Selbstbewusstsein! Er ist deshalb auch in Behandlungen bei einer Kinderpsychologin (sie hat auch einen Zusatz zur 'Lerntherapie'). Die Anmeldungen waren vom 8.2.19 - 14.3.19. Alle 3 Eltern+Kinder waren an verschiedenen Terminen zur Anmeldung, ich und mein Sohn waren am 13.2., die anderen beiden früher! Am 20.2. hatten wir die Ablehnung im Briefkasten! Begründung:"Die Ablehnung Ihres Kindes wurde nach einem Losverfahren auf der Grundlage einer Auswahl nach drei Leistungsbereichen bestimmt. Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Paragraph 46 SchulG NRW i. V. m. Paragraph 1 APO-SekI." Ganz unten in dem Brief steht das man gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben kann, schriftlich oder zur Niederschrift!

Schule, Recht, ablehnung, Kinder und Erziehung, Widerspruch, Ausbildung und Studium

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