Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

Recht, Berufsgenossenschaft, Verletztenrente, Widerspruch, Widerspruchsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kann ich dagegen einen Widerspruch einlegen? "Zustellungsurkunde"?

Hallo,

ich bin vor einer Weile in ein anderes Bundesland gezogen und dazu verpflichtet meinen Wagen dementsprechend umzumelden, welches ich seit heute noch nicht getan habe, zwecks eigener Faulheit und Corona, da man nicht einfach so spontan hingehen kann, sondern vorher ein Termin online machen muss. Einen Termin wollte ich vor 2 Wochen wahrnehmen, bin allerdings zu spät gekommen, weshalb die Behörden dort mich nicht mehr rein ließen und ich einen neuen Termin über das Onlineportal machen musste. Der ist jetzt am kommendem 02.06.

Das ganze habe ich jetzt, um ehrlich zu sein, ziemlich lange auf mir sitzen lassen und das ist auch schon seit mehreren Monaten überfällig gewesen. Zeit hatte ich genug, aber leider wurde mir die Faulheit zur Verhängnis und ich hatte nie Bock drauf gehabt, weshalb ich jetzt vom Bürgermeister ein bösen Brief bekommen mit dem Betreff "Gegen Zustellungsurkunde"

Da steht drin, dass ich in 10 Tagen ein Zwanggeld von über 250 Euro zahlen soll und wenn ich dem nicht nachkomme, folgen noch härtere Maßnahmen.

Drin geschrieben vom Außendienstminister steht "Das bedeutet, dass ich Außendienstmitarbeiter beauftragen werde, das/die amtlichen Kennzeichenschilder zu entstempeln.

ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anstelle des Zwanggeldes eine Ersatzzwangschaft anordnen. Die durch die Anwedung der Ersatzzwangshaft entstehenden Konsten einschließlich der Verpfelgungskosten sind ebenfalls von ihnen zu erstatten.

Ich will klar ausdrücken, dass mir meine eigene Schuld bewusst ist, aber nichts desto trotz lebe ich selber zur Zeit von sozialen Leistungen (ALG1) und das Geld habe ich nicht über... Das was ich monatlich habe, reicht mir gerade so, um über die Runden zu kommen und hoffe hier auf einen Rat.

Wart ihr schon mal in ähnlichen Situationen und ist ein Widderspruch hier sinnvoll ?

Bedanke mich schon mal im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen :)

Auto, Leben, Recht, Stadt, Faulheit, Urkunde, Widerspruch
Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

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Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei beworben. Da ich in meiner Kindheit und im Jugendalter an ADHS litt und auch Medikamente nahm, gab ich dies in beiden Bewerbungen an. Außerdem, da ich wusste, dass ADHS ein Grund für Ausschluss sein kann (PDV 300), bat ich meine Psychologin ein Psychologisches Gutachten anzufertigen, dass ich beiden Bewerbungen beifügte.

Die Bundespolizei hat mich nach Akteneinsicht zum Bewerbungsverfahren eingeladen, währen die Landespolizei mich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausschließt. Die Begründung lautet das eine solche Erkrankung niemals ganz verschwindet und ich Anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekam. Ihr erinnert euch sicher, dass das zum Beginn des ersten Lockdowns war mit Schulschließungen. Ich befand mich zu dieser Zeit noch in der J1 an einem Sozialen Gymnasium und da ich sorge hatte, dass ich den Online Unterricht nicht schaffe bat ich um ein neues Rezept. (Die Jahre davor habe ich schon sehr selten Ritalin genommen) Die Sorgen waren völlig unbegründet und so habe ich kaum etwas von dem Ritalin genommen.

Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Absage einlegen und hoffe ihr könnt mir bei der richtigen Formulierung helfen.

Antworten wie, kannst du dir sparen und bringt eh nichts könnt ihr euch sparen. Nur zur Frage.

Hier mein erster Entwurf:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

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Bin ich der Willkühr der Datingseite schutzlos ausgeliefert?
Seit einigen Wochen ist bei Finya mein Profil gesperrt, ohne dass mir je ein Grund mitgeteilt wurde. Auf meine Nachfragen wird unverschämter Weise nicht reagiert. Zur Vorgeschischte: Ich erstellte zunächast ein Profil bei Finya ein, welches ich aber selbst wieder löschen musste, da ich mich beim Profilnamen vertippt hatte, was ich nachträglich nicht ändern konnte. Dann stellte ich es erneut ein. Um beim Profilbild meine Annonymität zu bewahren, versuchte ich erst Bilder mit verdeckten Gesicht, z.B. mit Corona Maske einzustellen, was nicht gelang. Ich habe dann nachgegeben und ein Bild eingestellt, auf dem ich zu erkennen bin und was dann auch freigeschaltet wurde, obwohl ich da nach wie vor, große Bedenken habe, da ich durch das Outing diskriminiert werden könnte. Kurz darauf war mein Profil gesperrt. Ich kann ja nur mutmaßen, was die Gründe sein können. Weil ich eine wesentlich ältere Frau suche? Das ist meine Neigung und ich fühle mich diskriminiert!!! Dort geht ja auch gleichgeschlechtliche Partnersuche. Wieso dann nicht die Suche nach Älteren? Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe das Profil ja noch nicht weiter genutzt. Ich habe noch niemanden angeschrieben und mein Profil auch noch so gut wie nicht, ausgefüllt. Ich habe bisher fast nur reingeschrieben, dass ich eine wesentlich ältere Frau suche. Ansonsten kann ich nicht gegen die AGB verstoßen haben, da ich dort noch nichts getan habe. Nachdem lange Zeit keine Antwort kam, habe ich dann eine Frist gesetzt, um mein unrechtmäßig gesperrtes Profil freizuschalten oder wenigstens eine klärende Antwort zu geben. Ansonsten habe ich daraufbestanden, dass sämtliche Daten von mir gelöscht werden. Diese Frist ist verstrichen. Es geschah nichts weiter. Wenn ich von meinem Computer die Seite aufrufe, kommt immer noch die Mitteilung: "dein Profil ist aus Sicherheitsgründen gesperrt". Also wird doch entgegen meinem Willen zumindest meine IP Adresse gespeichert. Kann ich das nicht, nach dem vor einigen Jahren geänderten europäischen Datenschutzbedingungen, nicht unterbinden? Was kann ich da tun?
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Widerspruch psychiatrisches Gutachten?

Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit einer Psychiaterin des Amtsgerichts, da ich demnächst eine gesetzliche Vetreuung bekommen soll. Die Betreuer meiner WG haben mich schon vorher vorgewahnt, da sie früher bereits Kontakt mit dieser Psychiaterin hatten. Den Betroffenen ging es wohl nach den Gesprächen mit ihr immer sehr schlecht. Ich war also schon vorbereitet und habe deshalb einen Betreuer sowie den Therapeuten meiner WG im Gespräch dabeigehabt. Die Psychiaterin ging immer wieder auf das Thema PTBS ein, obwohl ich die Fragen verneint hatte. Sie stellte generell eher komische Fragen und stellte mir auch direkt Diagnosen (innerhalb von 20min!). Mein Therapeut meinte nach dem Gespräch schon, er fand diese Frau ziemlich unmöglich.

Nun habe ich das Gutachten erhalten. Es stehen sehr viele Sachen drin, die schlicht und ergreifend unwahr sind. PTBS hat sie mir auch als feste Diagnose gestellt. Zudem hat sie mir die Diagnose Alkpholmissbrauch gestellt?! Ich trinke unregelmäßig, bzw nur auf Geburtstagen und Feiern mal, aber auch nicht allzu viel. Das habe ich ihr auch so gesagt. Zudem steht dort, ich sei intelligenzgemindert. Hinweise dafür hat sie allerdings nicht aufgeführt..

Jedenfalls bin ich, meine Betreuer, mein Therapeut und mein Psychiater sehr unzufrieden mit dem Gutachten. Nun ist meine Frage, ob ein Widersprich überhaupt möglich ist und wenn ja, wie das abläuft?

Recht, Gericht, Psychologie, Betreuung, Einspruch, Gesundheit und Medizin, Widerspruch

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