Kündigungsfrist nach einem erneuten erfolgreichen Wiederspruch?


31.05.2024, 19:56

Gründe für den Wiederspruch :

Mängel waren dem Vermieter bereits vor meinem Einzug bekannt. (mir nicht)

Mängel wurden durch Vernachlässigung des Vermieters verschlimmert.

Eine Ersatzwohnung auf Dauer kann mir der Vermieter nicht zur Verfügung stellen.

Meine sozialen Verhältnisse lassen keinen Umzug zu. (seit kurzem Rente + Grundsicherung-derzeit in Bearbeitung)

LePetitGateau  31.05.2024, 19:38

Einen zweiten Widerspruch weswegen

PufferMBO 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 19:50

Die Mängel beeinflussen nicht meine Wohnung,

Die Mängel waren vor meinem Einzug dem Vermieter bereits bekannt, und entstanden somit auch durch Vernachlässigkeit des Vermieters.

1 Antwort

Dein Widerspruch auf die Dezemberkündigung ist ja immernoch wirksam und das Mietende ist wohl zum 31.08.2024. festgelegt. Worauf soll sich denn nun ein weiterer Widerspruch begründen und warum hast du diese Gründe nicht schon längst ausgeräumt? Schließlich ist der Vermieter für die Bewohnbarkeit der Mietwohnung immer verantwortlich! Und vermutlich brauchst du auch keine Ersatzwohnung und wenn doch, dann zu Lasten des Vermieters bis hin zu einem Hotel.

Deine Informationen sind zu spärlich.