Parkwatchers Fahrer benennen?

Hallo,

hatte eine Vertragsstrafe von den Parkwatchers bekommen. Der Vorfall eignete sich im November 2019 ab.

Mein Auto wird von meinen drei WG Bewohnern, meine Freundin und Bruider ebenfalls benutzt (zahle dafür keine Miete).

Ich habe der Vertragsstrafe widersprochen, da ich definitiv im November nicht auf dem Parkplatz war, da ich nicht mal weiß wo das gewesen sein soll. Bekam dann eine Mahnung, habe erneut widersprochen und die Namen und Anschrift meiner Bewohner gegeben. Natürlich konnte sich von denen auch niemand mehr daran erinnern.

Habe erneut eine Mahnung bekommen mit erhöhten Kosten. Habe mir das Urteil mal durchgelesen, was die Parkwatchers in ihren "FAQ" aufgelistet haben unter dem Punkt "Fahrer benennen". Laut dem Urteil bin ich dazu verpflichtet die möglichen Fahrer zu benennen, muss aber keine Nachforschungen machen wer genau gefahren ist, war ja auch im November 2019.

Parkwatchers schreibt rein, man müsse konkret den Fahrer benennen, laut dem Urteil kann man aber mehrere Fahrerer benennen und Parkwatchers muss diese dann auch anschreiben.

Die gehen auf meine Widersprüche und Namen gar nicht ein und erhalte sogar Zahlungsverzug mit Zinsen, das ist doch gar nicht erlaubt bei einer widersprochenen Rechnung. Jetzt drohen die mit einem Anwalt. Wollte erneut widersprechen und erneut die Namen durchgeben und fragen was das soll.

Wie würdet ihr weiterverfahren?

Recht, Mahnung, Widerspruch, vertragsstrafe
Widerspruch meines Strafbefehles ja oder nein?

Du bist beschuldig gegen das BtmG verstoßen zu haben und dir wird die Möglichkeit eingeräumt dich zum Tatvorwurf zu äußern. 

Ich habe hier als Anhaltspunkt „Verstoß gegen das BtMG“

Zum Tatvorwurf habe ich nicht ausgesagt.

Einige Wochen später dann der Strafbefehl vom Amtsgericht mit Unterschrift des Richters.

Folgender Sachverhalt wird mir zur Last gelegt:

Betäubungsmittel in zwei Fällen erworben zu haben.

Die Anhaltspunkte im Strafbefehl „über das DarkNet, bei Vendor 1, 5,0 Gramm, Vendor 2, 5,0 Gramm über Postweg von meiner Adresse aus erworben zu haben. 

Beim surfen im DarkNet und überhaupt bin ich nur mit VPN unterwegs.

Beweismittel:  

Zeugen:

Polizeirevier

Bezirksdienst

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Sendungsverfolgung                               Bl. 16

Augenscheinsobjekt:

Lichtbilder.                                         Bl. 15

Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen mit einem Tagessatz von 30 € also insgesamt 450 € zahlen soll.

Ich möchte hier ohne Anwalt Einspruch einlegen, da man hier außer „meiner Adresse“, 

was auch immer ein „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ bedeutet, 

eine „Sendungsverfolgung“ die bei 5,0 Gramm gar keinen Sinn machen würde, macht auch keiner und wann genau der Kauf statt fand weiß man auch nur ungefähr und was ich bezahlt habe für die jeweils 5,0 Gramm Amphetamin, weiß auch keiner.

Seinen richtigen Absender wird ein Verkäufer nie auf die Briefsendung schreiben ist ja logisch.

Dann die zwei Polizisten die was bezeugen wollen?  Und arbeiten tun die Beamten auch noch in meiner Stadt, was wiederum heißen würde das die 2 Vendoren von denen man meine Adresse hat, auch aus meiner Stadt sind. Was für Zufälle. 

Und dann noch diese Lichtbilder, was für Lichtbilder? Machen die Vendoren von ihren Käufern Lichtbilder, wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich mich vorher schön gemacht, nichts wirklich belastendes als Beweis vorgelegt hat.

Spaß bei Seite, mich würde interessieren ob der Richter einem Strafbefehl erst zustimmt und unterschreibt wenn die Beweislage erdrückend ist oder wird hier dem Staatsanwalt freie Handhabe gewährt und die Unterschrift des Richters ist nur proforma halber. 

Ich finde das alles hier äußerst merkwürdig, was haltet ihr davon? Wenn ich einen Widerspruch einlege, kann es dann zum Einstellen des Verfahrens kommen oder muss ich davon ausgehen, daß die mich anhand von hier nicht erwähnten Beweismittel schon lang an den Eiern haben und ich durch den eingelegten Widerspruch richtig ärger bekomme oder werde ich mit den Beamten mehr Kontakt haben, wie Hausdurchsuchung, Verkehrskontrollen usw. bis man mir was belastendes vorwerfen kann. Was würdet ihr sagen?

Recht, Strafbefehl, Widerspruch
Rechnung von einem Unternehmen auf Privatkonto überweisen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung erhalten von einem großen bekannten Unternehmen für eine Forderung von 100€ (Leistung wurde erbracht). Jedoch kam mir diese Rechnung komisch vor. Ich habe sie dann mit der originalen Rechnung vom Unternehmen verglichen und herausgefunden, dass es einfach ein selbst erstelltes Dokument war (keine DIN usw. eingehalten). Des Weiteren sollte ich den offenen Rechnungsbetrag auf ein Privatkonto überweisen. Dann habe ich erstmal bei dem Kundenservice angerufen und mich nach offenen Rechnungen erkundigt, jedoch hat mir die Dame mitgeteilt, dass bei mir keine offenen Rechnungen bestehen. Jetzt habe ich von dem ,,Mitarbeiter“ der Filiale einen Mahnbescheid erhalten, jedoch steht dort auch wieder keine Firmenanschrift. Der Mahnbescheid läuft aber über ein Inkassounternehmen.

Meine Fragen hierzu wären:

Darf eine Filiale eines großen Konzerns die Forderung auf ein Privatkonto fließen lassen?

Kommt der Mahnbescheid nun von der Privatperson oder von der Firma, da dort der Name des Unternehmens nicht einmal erwähnt wird auf dem Mahnbescheid?

Was passiert, wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch?

Eure Einschätzung: Käme ich mit dem Widerspruch (mir kommt das alles sehr komisch vor)?

Danke euch schon mal im Voraus.

Widerspruch einlegen 100%
Rechnung bezahlen 0%
Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Unternehmen, Widerspruch, Dokumentenfälschung, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen
Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Widerspruch für Beurlaubung?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade echt geschockt und voller Wut. Wir wollten nächste Woche zu der Trauerfeier meiner Oma fliegen. Die Trauerfeier wurde leider nun mal so gelegt, dass wir ein Tag vor den richtigen Winterferien fliegen. Aus diesem Grund haben wir ein Antrag auf Beurlaubung gestellt. Der wurde vom Abteilungsleiter abgelehnt. Ich bin gerade echt sauer, seine Begründung war einfach "Beurlaubung kann man regeln, aber nicht unmittelbar vor den Ferien, ich lehne ihren Antrag ab und lasse es ihnen schriftlich zu kommen".

Genau diese Worte sagte er zu meinem Vater. Was man als Info wissen sollte, wir haben uns nie gut mit dem Abteilungsleiter verstanden, da er immer und immer wieder unpassende Bemerkungen gemacht hat. Voller Wut bin ich nun ins Schulbüro, habe das Gespräch mit dem Schulleiter gesucht. Ich habe ihm das alles in Ruhe geschildert, der sagte nur, dass er das nochmal mit dem Abteilungsleiter besprechen muss und nicht gegen ihn entscheiden kann, da die Rechtsgrundlage so ist. Jetzt kommt meine Frage: ist die Gesetzeslage wirklich so? Kann man nicht ein Tag vor den Ferien beurlaubt werden?

Zudem muss ich erwähnen, dass meine Mutter gestorben ist und wir nicht mal bei der Trauerfeier dabei sein durften, weil wir damals zu klein waren, jetzt wo meine Oma (die Mutter meiner Mutter) gestorben ist, lässt die Schule uns nicht.

Wie kann man so sein. Darf man da keine Ausnahme machen?? Hat jemand vielleicht Paragraphen die das widerlegen?? Ich bin gerade echt ratlos, da wir gerne hin wollen und mein Vater alleinerziehend ist, kann er uns hier nicht alleine lassen...

Ich hoffe um Hilfe, bin echt verzweifelt..

Komme aus dem Bundesland Hamburg und gehe auf einer Stadtteilschule.

Schule, Familie, verzweifelt, Widerspruch, Beurlaubung, Paragraph

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