Versetzungs Widerspruch?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Brief mit der Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen sind entsprechende Rechtsmittel zulässig.

Habe ich ein Recht auf Widerspruch?

Klar.

Und wie sollte dieser aussehen?

Bestenfalls gut begründet. Bisher kann ich diese Begründung dafür aber nicht finden, um ehrlich zu sein

Ich wusste bereits vorher davon und wollte mit meiner Französischlehrerin über eine Nachprüfung sprechen. Doch aufgrund persönlicher Gründe kam sie nicht mehr zur Schule, sodass ich sie nicht ansprechen konnte.

Dann hättest du dich aktiv an die Schulleitung wenden sollen.

Erstens bin ich der Meinung, dass mir durch das Fehlen meiner Französischlehrerin die Möglichkeit genommen wurde, mich ausreichend über eine Nachprüfung zu informieren und diese anzumelden. Wenn ein Lehrer aufgrund persönlicher Gründe nicht erreichbar ist und auch nicht auf Anfragen reagiert, sollte es eine Möglichkeit geben, dies zu berücksichtigen.

Du hättest dich jederzeit auch aus anderen Quellen informieren können. Offensichtlich hast du Internet. Die Schulgesetze der Länder sind dort öffentlich und kostenlos abrufbar. Alternativ hättest du dich direkt an die Schulleitung wenden können.

Ich hätte mir gewünscht, dass in solchen Fällen die Schulleitung oder Vertretungslehrer proaktiv informiert und unterstützt hätten.

Wer etwas will, muss sich selbst aktiv darum kümmern und nicht darauf warten, dass andere auf einen zukommen. Ich kann ja auch nicht sagen: Ich warte Mal bis eine Fahrschule sich bei mir meldet, damit ich die Möglichkeit habe einen Führerschein zu machen.

Zweitens haben mir andere Lehrer gesagt, dass ich die Möglichkeit auf eine Nachprüfung habe. Ich möchte diese Chance nutzen, um meine Leistungen zu verbessern und zu zeigen, dass ich den Stoff beherrsche.

Es ist möglich eine Nachprüfung anzubieten. Dazu besteht aber keine Pflicht. Möglichkeiten sind "Kann" Vorschriften und keine "Muss" Vorschriften.

Drittens wäre es für mich schwierig, mich an eine neue Klasse zu gewöhnen. Die 10. Klasse wird ohnehin mein letztes Jahr mit meiner aktuellen Klasse sein. Ich denke, dass ein gutes soziales Umfeld entscheidend für meinen schulischen Erfolg ist.

Für mich ist das eher das Argument was gegen deine Versetzung spricht. Dein jetziges Klassenumfeld wirkt sich ja offensichtlich nicht positiv auf deine Noten aus, schließlich sind diese in der Klasse nicht gut.

Von daher kann sich der Klassenwechsel sogar positiv auf deine Noten zusätzlich auswirken. Außerdem ist es auch eine gute Erfahrung für das echte Leben. Später wenn du arbeiten gehst, kommst du auch in ein vorhandenes Team und musst dich da integrieren.


HiAngel 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:59

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die klaren Hinweise. Ich möchte gerne auf deine Punkte eingehen.

Ich verstehe, dass ein Widerspruch gut begründet sein muss. Ich habe tatsächlich versucht, aktiv zu werden, indem ich mich an meine Französischlehrerin gewandt habe. Leider war sie über längere Zeit nicht erreichbar und hat auf meine E-Mails nicht reagiert. Meine anderen Lehrer sagten mir, dass ich das direkt mit ihr klären muss, was ich auch versucht habe.

Ich sehe ein, dass ich mich zusätzlich an die Schulleitung hätte wenden können. Das werde ich nun nachholen und hoffe, dass mein Fall noch einmal überprüft wird. Die Information über die Nachprüfungsmöglichkeiten habe ich von anderen Lehrern erhalten, was mich in meiner Annahme bestärkt hat, dass diese Option besteht.

Zu deinem Punkt über das Klassenumfeld: Ich glaube fest daran, dass mein soziales Umfeld einen großen Einfluss auf meine Leistungen hat. Ein Wechsel der Klasse könnte zwar neue Chancen bieten, aber auch neue Herausforderungen und Unsicherheiten mit sich bringen. Ich möchte die Chance nutzen, in meiner bekannten Umgebung meine Leistungen zu verbessern.

Ich nehme deine Kritik und Hinweise ernst und werde diese in meinen Widerspruch einfließen lassen. Vielen Dank für deine ehrliche und direkte Rückmeldung.

0

Ich kenne mich zwar nicht gut mit Jura aus, aber bezweifle, dass du ein Recht auf eine Nachprüfung hast, wenn alle Leistungserbringungen regulär stattgefunden haben. Davon gehe ich aus.

Abgesehen davon denke ich, dass es besser für dich ist, die Klasse zu wiederholen und/oder auf eine Oberschule zu wechseln. Es bringt einfach nichts, immer nur ganz knapp das Jahr zu bestehen, es wird nicht besser dadurch, eher schlechter.

Sieh die Wiederholung als etwas Gutes an, denn das ist sie. Wann verstehen die Leute das endlich?


HiAngel 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 13:15

Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich verstehe deinen Standpunkt, möchte aber ein paar Punkte klären.

Erstens bin ich der Meinung, dass mir durch das Fehlen meiner Französischlehrerin die Möglichkeit genommen wurde, mich ausreichend über eine Nachprüfung zu informieren und diese anzumelden. Wenn ein Lehrer aufgrund persönlicher Gründe nicht erreichbar ist und auch nicht auf Anfragen reagiert, sollte es eine Möglichkeit geben, dies zu berücksichtigen.

Zweitens haben mir andere Lehrer gesagt, dass ich die Möglichkeit auf eine Nachprüfung habe. Ich möchte diese Chance nutzen, um meine Leistungen zu verbessern und zu zeigen, dass ich den Stoff beherrsche.

Drittens wäre es für mich schwierig, mich an eine neue Klasse zu gewöhnen. Die 10. Klasse wird ohnehin mein letztes Jahr mit meiner aktuellen Klasse sein. Ich denke, dass ein gutes soziales Umfeld entscheidend für meinen schulischen Erfolg ist.

Abgesehen davon verstehe ich die Vorteile einer Klassenwiederholung und sehe auch den Wert darin, Wissen zu festigen. Dennoch möchte ich alle möglichen Wege ausschöpfen, bevor ich diese Entscheidung treffe.

Danke nochmals für deine Antwort.

0
Freund456  03.07.2024, 13:17
@HiAngel

Dann hättest du dich bei anderen Lehrern oder bei der Schulleitung melden können...

Ich empfehle dir wirklich, die 9. Klasse zu wiederholen, denn dieses Zeugnis ist das, mit dem du dich auf einen Ausbildungsplatz bewirbst.

0

Ich weiß nicht, wie das in Hessen ist, aber bei uns in NRW hat man ab der Oberstufe immer die Chance, in die Nachprüfung zu gehen. Wenn man bei uns bspw. die EF nicht geschafft hat, muss man sogar in die Nachprüfung gehen, es sei denn, man sagt, dass man die nicht machen will und bleibt dann direkt sitzen. Aber da du in der 9. Klasse bist (Mittelstufe) denke ich nicht, dass es die Chancen einer Nachprüfung gab, auch wenn deine Lehrerin da gewesen wäre. Die Chance einer Nachprüfung gibt es bei uns in NRW erst ab der Oberstufe (G8 10. Klasse, G9 11. Klasse)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HiAngel 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:29

Vielen Dank für deine Antwort und die Informationen aus NRW.

In Hessen gibt es tatsächlich Regelungen, die Schülern unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer Nachprüfung auch in der Mittelstufe einräumen. Laut Auskunft meiner Lehrer und meiner Recherche habe ich grundsätzlich die Möglichkeit, eine Nachprüfung zu machen, um meine Note zu verbessern und die Versetzung zu erreichen.

Das Problem in meinem Fall war die längere Abwesenheit meiner Französischlehrerin, wodurch ich nicht rechtzeitig die nötigen Schritte zur Anmeldung der Nachprüfung einleiten konnte. Daher werde ich einen Widerspruch gegen den Nichtversetzungsbescheid einlegen, um diese Möglichkeit zu erhalten und meine Leistungen noch einmal unter Beweis zu stellen.

Vielen Dank nochmals für deine Hinweise.

0
Sakul541  04.07.2024, 13:31
@HiAngel

Wenn das so ist, wie du hier beschreibst, würde ich auch protestieren, weil es ja die Schuld deiner Lehrerin ist, wenn sie nicht da ist und wenn sie dann auch nicht auf deine Mails antwortet. Ich hoffe mal, dass man dir das genehmigt, ist ja unverschämt von deiner Lehrerin

1
HiAngel 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:33
@Sakul541

Nochmals danke für deinen Hinweis und Unterstützung

1
Habe ich ein Recht auf Widerspruch? 

Kannst du natürlich tun. nur solltest du dir darüber im Klaren sein, was du damit genau aussagst!

Welchem Punkt genau willst du widersprechen?
Der Feststellung, dass du eine Note nicht ausgleichen kannst und daher das für dein Bundesland gültige Schulgesetz vorsieht dass keine Versetzung erfolgen kann?
Oder etwa der Tatsache, dass du keine Nachprüfung von deiner Lehrerin bekommen hast? Dafür ist die Schulleitung zuständig, die dich für eine solche Nachprüfung zulassen muss. (Auch das ist in den Schulgesetzen der Länder festgehalten.) Hast du eine Nachprüfung bei der Schulleitung beantragt? Nein!
Oder vielleicht, dass du im laufenden Schuljahr (und damit in der gleichen Zeit wie alle Mitschüler) nicht die notwendige Leistung erbracht hast, aus der das Erreichen des Klassenzieles zu entnehmen gewesen wäre? Du kannst dich bei dir natürlich schriftlich und mündlich beschweren, nur änderst du an deiner Leistung im Nachhinein doch nichts mehr - das hätte schon zu Beginn des Schuljahres erfolgen müssen.


HiAngel 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 13:32

Vielen Dank für deine Antwort und die Hinweise. Ich möchte gern auf deine Punkte eingehen und meine Sichtweise darlegen.

Ich widerspreche der Feststellung nicht, dass ich eine Note nicht ausgleichen konnte und dass dies nach dem Schulgesetz zur Nichtversetzung führt. Mein Punkt ist jedoch, dass mir die Möglichkeit einer Nachprüfung nicht ausreichend gegeben wurde, was mir von anderen Lehrern als mögliche Option bestätigt wurde.

Du hast recht, dass die Schulleitung für die Zulassung zu einer Nachprüfung zuständig ist. Allerdings konnte ich aufgrund der Abwesenheit meiner Lehrerin nicht die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten. Ich hätte mir gewünscht, dass in solchen Fällen die Schulleitung oder Vertretungslehrer proaktiv informiert und unterstützt hätten.

Es ist mir bewusst, dass ich im laufenden Schuljahr nicht die erforderliche Leistung erbracht habe, um das Klassenziel zu erreichen. Ich sehe jedoch die Nachprüfung als eine faire Chance, meine Kenntnisse unter Beweis zu stellen und mögliche Wissenslücken zu schließen.

Ich bin mir auch der Wichtigkeit bewusst, frühzeitig zu lernen und kontinuierlich an meinen Leistungen zu arbeiten. Trotzdem möchte ich alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich die Wiederholung eines Schuljahres in Betracht ziehe. Ich hoffe, dass dies meine Situation und meine Bemühungen besser verdeutlicht.

Vielen Dank nochmals für deine Hinweise und die Gelegenheit, meine Sichtweise zu erklären.

0