Welche Frist gilt bei Widerspruch gegen ein Hausverbot in einem Laden?
Ich meine, innerhalb von wievielen Tagen nach Erteilung des Hausverbots muss der Widerspruch eingereicht werden?
Und wieviele Tage muss man dem Laden zur Beantwortung des Widerspruchs geben, bevor eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann?
5 Antworten
Wenn dir ein Laden Hausverbot erteilt hat kannst du nicbt widersprechen - du kannst mal höflich nachfragen ob der Inhaber such das vielleicht anders überlegen môchte
Es gibt keinen Wiederspruch. Der Ladenbesitzer hat das Hausrecht. Er kann sich rauswerfen wie er will und muss dich auch nicht wieder hineinlassen. Du hast weder ein Recht auf Bedienung, noch auf Hausfriedensbruch.
Du weißt schon, dass mit Massengeschäften nicht die Läden ( Also Geschäfte) gemeint sind, sonder Vertragsverhältnisse? Das bezieht sich nich5 auf das Hausrecht, sondern auf Sachen wie Kredite, Wohnverträge ect.
Läden auch. Alles im Publikumsverkehr. Lies Artikel 19 AGG, dann auch Artikel 2 Abs. 1 Sätze 5 bis 8. Außerdem habe ich ja auch einen Link gepostet, wo davon berichtet wird, wie jemand gegen ein Hausverbot gewonnen hat, und es ging dort auch nicht um Vertragsverhältnisse, sondern lediglich um Paragraph 3 des Grundgesetzes. Natürlich kannst du jedem aus deinem Haus rauswerden, aber ein Lebensmittelladen ist nun mal nicht dein Haus, sondern ein Ort des Publikumsverkehrs.
Wenn es mein Lebensmittelladen ist, kann ich dich wohl wegschicken. Du hast kein Recht auf Bedienung. Nochmal. Frag dazu einen Anwalt. Der erzählt dir das Gleiche
Es gibt keine imaginären Fristen für einen imaginären, nicht existenten Widerspruch. Geh zum Anwalt wie du Bock hast
Zum Beispiel. Allerdings hat er das Hausrecht. Du hast kein Recht darauf dort zu sein. Die Klage wird vom Gericht nicht angenommen werden.
Bei einem Hausverbot, mit dem der Ladenbesitzer sein Hausrecht geltend macht, gibt es keine Fristen!
Akzeptier das oder geh zu einem Anwalt, dann erklärt der Dir das, und zwar kostenpflichtig!
Wenn aus Rassismus, dann schon. Es gibt schließlich AGG.
Da hilft aber kein "Widerspruch" sondern dann kannst du dich gleich an einen Anwalt wenden. Rassismus zu beweisen wird aber schwierig werden
Ja. Wieviele Tage gibt der Gesetzgeber nach der Erteilung des Hausverbots, um "sich an den Anwalt zu wenden" (=um zu widersprechen)?
Wen ich in meinem Laden bediene entscheide ich. Wenn ich Ausländer nicht bedienen möchte, ist das zwar ethisch fraglich, aber mein gutes Recht.
Tja, vielleicht solltest du doch mal einen Blick in die Rechtsprechung zum Thema Hausverbote werfen. ;-)
Ein Hausverbot muss nicht begründet sein. Ich muss niemanden gegen meinen Willen in meinen Laden lassen. Ende der Fahnenstange.
Hier ein Beweis, dass das eben nicht "dein gutes Recht" ist, wenn dein Hausverbot gegen das Grundgesetz verstößt!
Mein Hausrecht ist mien Hausrecht. Ich kann dich ohne Begründung sofort rauswerfen und muss mich auch nicht rechtfertigen.
Judgement: Spar dir doch einfach jedes Wort.
Als ob es Sinn macht mit nem Nazi zu diskutieren.
Er sagt es ist sein gutes Recht wenn er keine Ausländer haben will, das sagt doch schon alles aus, was in seinem beschränkten Nazi Kopf vor sich geht.
Nix kapiert und wird auch nichts kapieren.
Oder denkst du echt, in brauner Gülle schwimmt Hirn? :)
Was für ein Widerspruch? Du kannst dich auch noch Jahrzehnte danach beschweren und es bringt nichts, da kann man keinen Widerspruch einlegen XD Die haben das Hausrecht und solange keine Diskriminierung vorliegt dürfen sie Hausverbote erteilen wie sie Bock haben
Öffentliche Geschäfte unterstehen der AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) und sie können kein Hausrecht anwenden. Das Hausrecht gilt nur für Normale Gewerbe, Praxen etc. Wie beim Hausarzt, der darf Hausrecht anwenden, aber kein Supermarkt oder sonst irgendein Einzelhandel Geschäft
Diskriminierung, Rassismus. Kennst du die im Zusammenhang mit dem Widerspruch gültigen Fristen oder nicht?!
Wir sagen dir schon zum XTEN Mal, dass es so etwas nicht gibt
Wie wehrt man sich dann gegen rassistische Hausverbote, wenn sie dem AGG widersprechen? Wenn es kein Widerspruchsverfahren nach diesem Gesetz gibt, muss es ja gleich ein Klageverfahren nach diesem Gesetz geben, sonst wäre dieses Gesetz sinnlos. Wie geht das?
Ein Widerspruchsverfahren gibt es nur im Verwaltungsrecht. Da deine angebliche Diskriminierung aber im Zivilrecht liegt, musst du gemäß § 21 AGG vor dem Zivilgericht klagen. Das kannst du mindestens so lange machen, wie die angebliche Diskriminierung (Hausverbot) besteht.
Eine Untätigkeitsklage kann auch nur gegen eine Behörde gerichtet werden. Daher scheidet das in diesem Fall auch aus.
Wie sind dann die Klagefristen und vor welchem Gericht erfolgt die Klage? Amtsgericht dann vermutlich?
Ja, Amtsgericht.
Ich habe doch geschrieben: solange die Diskriminierung (Hausverbot) besteht.
Widerspruch und Untätigkeitsklage gibt's im Verwaltungsrecht.
Du befindest dich bzgl. deinem Laden vermutlich jedoch im Bereich des Zivilrechts.
Natürlich ist nicht jedes Hausverbot rechtmäßig und kann insoweit auch rechtlich angegriffen werden.
Soweit du eine Benachteiligung i.S.d. AGG vermutest, wäre ein etwaiger Anspruch aus § 21 Abs. 1 oder 2 AGG, soweit vorliegend, innerhalb einer Frist von 2 Monaten geltend zu machen (§ 21 Abs. 5 AGG).
Am besten befragst du dazu einen Rechtsanwalt und lässt den das übernehmen.
Wieso weiß hier keiner, dass auch das Hausrecht unter bestimmten Voraussetuzungen Grenzen hat? Wer das nicht weiß, braucht hier auch nicht zu antworten. Und wer die Sache weiß, der muss wissen, welche Fristen es gibt, ob Widerspruch oder gleich Klage, wenn Klage dann an welches Gericht (Ich meine, natürlich, Klage wegen Verstoßes gegen Paragraph 19 AGG).