Welche Frist gilt bei Widerspruch gegen ein Hausverbot in einem Laden?

5 Antworten

Wenn dir ein Laden Hausverbot erteilt hat kannst du nicbt widersprechen - du kannst mal höflich nachfragen ob der Inhaber such das vielleicht anders überlegen môchte

Es gibt keinen Wiederspruch. Der Ladenbesitzer hat das Hausrecht. Er kann sich rauswerfen wie er will und muss dich auch nicht wieder hineinlassen. Du hast weder ein Recht auf Bedienung, noch auf Hausfriedensbruch.


kujeslein 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 20:42

Wieso weiß hier keiner, dass auch das Hausrecht unter bestimmten Voraussetuzungen Grenzen hat? Wer das nicht weiß, braucht hier auch nicht zu antworten. Und wer die Sache weiß, der muss wissen, welche Fristen es gibt, ob Widerspruch oder gleich Klage, wenn Klage dann an welches Gericht (Ich meine, natürlich, Klage wegen Verstoßes gegen Paragraph 19 AGG).

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Kampffisch1999  08.06.2020, 20:45
@kujeslein

Du weißt schon, dass mit Massengeschäften nicht die Läden ( Also Geschäfte) gemeint sind, sonder Vertragsverhältnisse? Das bezieht sich nich5 auf das Hausrecht, sondern auf Sachen wie Kredite, Wohnverträge ect.

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kujeslein 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 13:10
@Kampffisch1999

Läden auch. Alles im Publikumsverkehr. Lies Artikel 19 AGG, dann auch Artikel 2 Abs. 1 Sätze 5 bis 8. Außerdem habe ich ja auch einen Link gepostet, wo davon berichtet wird, wie jemand gegen ein Hausverbot gewonnen hat, und es ging dort auch nicht um Vertragsverhältnisse, sondern lediglich um Paragraph 3 des Grundgesetzes. Natürlich kannst du jedem aus deinem Haus rauswerden, aber ein Lebensmittelladen ist nun mal nicht dein Haus, sondern ein Ort des Publikumsverkehrs.

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Kampffisch1999  09.06.2020, 13:11
@kujeslein

Wenn es mein Lebensmittelladen ist, kann ich dich wohl wegschicken. Du hast kein Recht auf Bedienung. Nochmal. Frag dazu einen Anwalt. Der erzählt dir das Gleiche

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kujeslein 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 20:29

Aber mich interessieren hier die Fristen!

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LePetitGateau  08.06.2020, 20:32
@kujeslein

Es gibt keine imaginären Fristen für einen imaginären, nicht existenten Widerspruch. Geh zum Anwalt wie du Bock hast

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Kampffisch1999  08.06.2020, 20:33
@kujeslein

Zum Beispiel. Allerdings hat er das Hausrecht. Du hast kein Recht darauf dort zu sein. Die Klage wird vom Gericht nicht angenommen werden.

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NoName08154711  08.06.2020, 20:33
@kujeslein

Bei einem Hausverbot, mit dem der Ladenbesitzer sein Hausrecht geltend macht, gibt es keine Fristen!

Akzeptier das oder geh zu einem Anwalt, dann erklärt der Dir das, und zwar kostenpflichtig!

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kujeslein 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 20:29

Wenn aus Rassismus, dann schon. Es gibt schließlich AGG.

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LePetitGateau  08.06.2020, 20:30
@kujeslein

Da hilft aber kein "Widerspruch" sondern dann kannst du dich gleich an einen Anwalt wenden. Rassismus zu beweisen wird aber schwierig werden

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kujeslein 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 20:32
@LePetitGateau

Ja. Wieviele Tage gibt der Gesetzgeber nach der Erteilung des Hausverbots, um "sich an den Anwalt zu wenden" (=um zu widersprechen)?

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Kampffisch1999  08.06.2020, 20:33
@kujeslein

Wen ich in meinem Laden bediene entscheide ich. Wenn ich Ausländer nicht bedienen möchte, ist das zwar ethisch fraglich, aber mein gutes Recht.

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TheJudgement  08.06.2020, 21:01
@Kampffisch1999

Tja, vielleicht solltest du doch mal einen Blick in die Rechtsprechung zum Thema Hausverbote werfen. ;-)

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Kampffisch1999  08.06.2020, 21:02
@TheJudgement

Ein Hausverbot muss nicht begründet sein. Ich muss niemanden gegen meinen Willen in meinen Laden lassen. Ende der Fahnenstange.

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Kampffisch1999  08.06.2020, 22:07
@kujeslein

Mein Hausrecht ist mien Hausrecht. Ich kann dich ohne Begründung sofort rauswerfen und muss mich auch nicht rechtfertigen.

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MKey66  02.08.2023, 03:56
@TheJudgement

Judgement: Spar dir doch einfach jedes Wort.

Als ob es Sinn macht mit nem Nazi zu diskutieren.

Er sagt es ist sein gutes Recht wenn er keine Ausländer haben will, das sagt doch schon alles aus, was in seinem beschränkten Nazi Kopf vor sich geht.

Nix kapiert und wird auch nichts kapieren.

Oder denkst du echt, in brauner Gülle schwimmt Hirn? :)

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Was für ein Widerspruch? Du kannst dich auch noch Jahrzehnte danach beschweren und es bringt nichts, da kann man keinen Widerspruch einlegen XD Die haben das Hausrecht und solange keine Diskriminierung vorliegt dürfen sie Hausverbote erteilen wie sie Bock haben


Probatio  10.07.2024, 10:22

Öffentliche Geschäfte unterstehen der AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) und sie können kein Hausrecht anwenden. Das Hausrecht gilt nur für Normale Gewerbe, Praxen etc. Wie beim Hausarzt, der darf Hausrecht anwenden, aber kein Supermarkt oder sonst irgendein Einzelhandel Geschäft

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kujeslein 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 20:30

Diskriminierung, Rassismus. Kennst du die im Zusammenhang mit dem Widerspruch gültigen Fristen oder nicht?!

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kujeslein 
Beitragsersteller
 08.06.2020, 20:38
@LePetitGateau

Wie wehrt man sich dann gegen rassistische Hausverbote, wenn sie dem AGG widersprechen? Wenn es kein Widerspruchsverfahren nach diesem Gesetz gibt, muss es ja gleich ein Klageverfahren nach diesem Gesetz geben, sonst wäre dieses Gesetz sinnlos. Wie geht das?

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Ein Widerspruchsverfahren gibt es nur im Verwaltungsrecht. Da deine angebliche Diskriminierung aber im Zivilrecht liegt, musst du gemäß § 21 AGG vor dem Zivilgericht klagen. Das kannst du mindestens so lange machen, wie die angebliche Diskriminierung (Hausverbot) besteht.

Eine Untätigkeitsklage kann auch nur gegen eine Behörde gerichtet werden. Daher scheidet das in diesem Fall auch aus.


kujeslein 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 13:03

Wie sind dann die Klagefristen und vor welchem Gericht erfolgt die Klage? Amtsgericht dann vermutlich?

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Geochelone  09.06.2020, 17:32
@kujeslein

Ja, Amtsgericht.

Ich habe doch geschrieben: solange die Diskriminierung (Hausverbot) besteht.

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Widerspruch und Untätigkeitsklage gibt's im Verwaltungsrecht.

Du befindest dich bzgl. deinem Laden vermutlich jedoch im Bereich des Zivilrechts.

Natürlich ist nicht jedes Hausverbot rechtmäßig und kann insoweit auch rechtlich angegriffen werden.

Soweit du eine Benachteiligung i.S.d. AGG vermutest, wäre ein etwaiger Anspruch aus § 21 Abs. 1 oder 2 AGG, soweit vorliegend, innerhalb einer Frist von 2 Monaten geltend zu machen (§ 21 Abs. 5 AGG).

Am besten befragst du dazu einen Rechtsanwalt und lässt den das übernehmen.


kujeslein 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 13:02

Wie macht man diesen Anspruch geltend?

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