Hat ein informeller Lebenspartner und Mitbewohner einer Wohnung Recht, in den Mietvertrag einzutreten, wenn er nicht im Mietvertrag steht u. Mieterin auszieht?
Näheres zur Situation :
Mann zog zu Frau in deren Miet-Wohnung vor 6 Jahren, und der Einzug wird auch dem Vermieter und dem Einwohnermeldeamt angezeigt. Beide sind praktisch ein Paar, aber ohne offiziellen "Schein" vom Staat/dt. Behörden.
Aus Sicherheitserwägungen heraus will aber Frau die ganzen 6 Jahre lang NICHT, dass Mann in den Mietvertrag aufgenommen wird. Schließlich will Frau aber selbst ausziehen aus der Wohnung (z.B. wegen Auswanderung oder besserem Job in neuer Stadt) mit möglichst wenig Aufwand und Streit, sowohl bezüglich Mann als auch bezüglich des Vermieters.
Mann will nicht ausziehen, und den Mietvertrag bei Auszug von Frau übernehmen.
Hat er auch einen gesetzlichen Rechtsanspruch darauf?
Vermutlich nicht, denn während den 6 Jahren hatte Mann ja auch kein Recht auf Eintritt in den Mietvertrag. Aber es ist halt wichtig und wäre halt zu schön, und die Hoffnung stirbt zuletzt :-)...