Kaution zurück?

3 Antworten

Was hat der Makler damit zu tun?

Dein Vertragspartner ist der Vermieter.

Für die NK-Abrechnung 2023 hat der, wenn kalenderjährig abgerechnet wird, noch bis 31.12.2024 Zeit. Für die Abrechnung 2024 bis 31.12.2025

Für evtl. Nachzahlungen darf der VM einen angemessenen Teil der Kaution ein behalten.

Nach mangelfeier Rückgabe der Mietsache ist zumindest der Teil der Kaution der nicht für evtl. Nachzahlungen benötigt wird umgehend zu erstatten.

Am 07.07. ausgezogen. Wann war Ende des Mietvertrages?

Ja natürlich , nur der Makler kann das nicht entscheiden sondern der Vermieter.

Er ist der Vertragspartner.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kannst Du natürlich machen. Inwiefern er Deinem Wunsch nachkommt, steht in den Sternen.

Due NK-Abrechnung für 2023 ist bis 31.12.2024 fällig, die für 2024 bis 31.12.2025.