Mietsachschäden, Haftpflicht?

5 Antworten

Was ich hier nicht begreife ist die Tatsache dass man bestehende und verursachte Schäden nicht sofort bzw. zeitnah nach deren Entstehung dem Vermieter meldet.

Normalerweise besteht dazu eine Verpflichtung , da ihr fremdes Eigentum beschädigt und zerstört habt. Und die Floskel- so ist das manchmal mit Kindern - kann hier ja wohl nicht ernst gemeint sein.

Stattdessen habt ihr nichts unternommen und bis zum Auszug gewartet. Findet ihr das richtig oder gar normal ? Sicherlich nicht. Dass der Vermieter über die Sache sehr verärgert ist kann jeder wohl nachvollziehen.

Natürlich müsst ihr für die entstandenen Schäden aufkommen. Kaputte Fußböden und Türen fallen sicherlich nicht unter die normale Abnutzung die durch das Wohnen entstehen.

Die geleistete Kaution dient als Mietsicherheit welche der Vermieter nun einsetzen wird um die von euch verursachten Schäden wieder in Ordnung zu bringen.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

ChuckY00 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 19:19

Guten Abend , jetzt mal halbtags ja ? Vor einiger Zeit als ich gekündigt habe , also vor über 3,5 Monaten !!! Habe ich ddm Vermieter gesagt hier ist einiges defekt auch die Türen worauf hin er mir mitteilte er würde es sich im Sommer !!! Mal anschauen und vorbei kommen !! Was nie geschah !!

19Bernburg97  29.09.2024, 19:30
@ChuckY00

Davon dass der Vermieter schon vorab informiert war über die Schäden in der Wohnung stand aber nichts in der Fragestellung. Nun ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen. Ich würde die Schäden eurer Versicherung melden und hoffen dass es nicht bereits zu spät ist. Viel Glück und schönen Abend.

Konkret, was ist denn kaputt? Ohne genaue Beschreibung der Schäden kann hier keine etwas genaues sagen. Mach Fotos und/oder Videos von den zertrümmerten Türen, den zerhackten Fußböden und den fehlenden bzw. zerbochenden Randleisten. Hol dir Zeugen dazu, fertige ein Protokoll in 2-facher Ausfertigung, unterschreib es, der Zeuge auch und übergib es dem Vermieter am 1.10.24 samt der Wohnungsschlüssel, einen Tag nach Mietende 30.09.24 ist die Wohnung an den Vermieter herauszugeben, zur Sicherheit eine Kopie des Protokolls an den Versicherer übergeben. Nachweis der Rückgabe beachten!

Erstmal schauen was genau im Mietvertrag standen dann genau informieren, denn wahrscheinlich fällt manches auch unter normale Abnutzung. Tipps dazu gibt es im Internet, beim Mieterbund und bei auf Mietrecht sp3zialisierten Anwälten.

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ChuckY00 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 15:41

Ja im Mietvertrag steht da auch nichts darüber er hat gleich gesagt alles kaputt kostet so und soviel und er will so keine Übergabe machen. Und die Kaution will er behalten. Was mache ich jetzt will auch nicht dauernd zur alten Wohnung fahren weil weiter weg nur weil der das so wünscht.

Melde die Schäden der Privathaftpflichtversicherung. Dann musst Du sehen, ob die was übernehmen.


ChuckY00 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 16:31

Dann muss der Vermieter mir doch erstmal eine Aufstellung schicken oder nicht ? Ich hoffe dann schickt die Versicherrung einen gutachter hin

AngiedieSchlaue  29.09.2024, 16:40
@ChuckY00

Du musst doch wissen, was Ihr in der Wohnung alles kaputt gemacht habt. Solche Schäden meldet man direkt nach der Entstehung seiner Privathaftpflicht und nicht erst Jahre später.

Kommt darauf an wie lange ihr darin gewohnt habt.

Habt ihr die 10 Jahre überschritten, kann damals bei Einzug selbst neu gelegter Nobelzobel zu 200€/qm frisch verlegt worden und nun beim Auszug bis auf den Beton abgeranzt sein und es bleibt dennoch komplett am Vermieter hängen, da nach dieser Zeit egal welcher Boden und dessen Anbauteile als Nutzungsbedingt verschlissen zählen.

Unterhalb dessen gibt es dann eine prozentuale Staffelungen was der Mieter anteilig zu tragen hätte.

Dies alles wohlgemerkt für beim Einzug dokumentiert neuen Bodenbelag.

Lag dort allerdings bereits beim Einzug dokumentiert benutzter Bodenbelag stehen die Chancen im Mieterfreundlichen D bei einem Highnoon vor Gericht iaR schlecht für den Vermieter.