Vermieter verbietet Einfahrt zum be - und entladen

Unsere Wohnungsbau-Genossenschaft hat eine Schranke installiert, damit Fremdparker nicht mehr die vermieteten Parkplätze blockieren. Soweit ist diese Massnahme sinnvoll. Allerdings ist für Mieter der Wohnanalge, die keinen Parkplatz innerhalb der Anlage haben, ein gravierender Nachteil entstanden; sie müssen ihre Fahrzeuge auf der öffentlichen Strasse parken und von dort aus Einkäufe oder sonstige bewegliche Habe, egal wie schwer oder Sperrig diese ist, quer über die Anlage transportieren und dem Vorstand der Genossenschaft ist es völlig egal, ob diese Personen alt, gebrechlich oder körperbehindert ist! Auf Anfrage bei unserer Genossenschaft wurde mir lediglich telefonisch mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen geben wird, dass Mietern ohne PKW-Stellplatz auch kein Chip zum öffnen für die Schranke ausgehändigt wird, um den PKW zum kurzfristigen Be- und Entladen in die Anlage das einfahren ermöglicht. Im günstigstem Fall beträgt der Weg von der öffentlichen Strasse bis zu den Hauseingängen zwischen 100 und 150 Metern, je nach Parkplatzsituation auf der öffentlichen Strasse.

Ich denke mal, dass durch die telefonische Kontaktaufnahme seitens der Wohnungsbau-Genossenschaft eine schriftliche Stellungnahme vermieden werden soll, um keine Rechtsgrundlage zu bieten.

Meine Frage nun: Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen, uns einen Schranken-Chip auszuhändigen ?

Mieter, Vermieter
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Kabel für die Nachbarwohnung durch meine Wohnung?

Hallo liebe Wissende,

ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete im 4.OG. In der Wohnung neben mir ist eine neue Nachbarin eingezogen, die in ihrer alten Wohnung Internet von KabelBW hatte und dieses (durch den Zwang von KabelBW) nun in der neuen Wohnung auch nutzen will (/muss).

In der Nachbarwohnung gibt es aktuell (physisch) keinen Kabelanschluss. Der Techniker von KabelBW (bzw. dem Subunternehmen) sagt nun das er um die Wohnung zu versorgen in meiner Wohnung mehrere Löcher bohren und das Kabel mit einem Kabelkanal (auf Putz!) verlegen muss. Das Kabel für meine Wohnung läuft im Treppenhaus auf Putz an der Wand entlang, auf meinen Vorschlag das Kabel für die Nachbarwohnung auch dort zu verlegen erwiderte der Techniker das das aus Brandschutzgründen nicht möglich ist und das Kabel was da jetzt liegt auch so nicht mehr verlegt werden darf. Darum möchte er das Kabel von mir (welches angeblich Bestandschutz genießt) nutzen und bei mir in der Wohnung von der Kabelbuchse einen Abzweig legen, von dort mit einem Kabelkanal an die Decke hoch gehen will, dann durch die Wand nebenan auf meinen Wohnungsflur, dort mit dem Kabelkanal wiederum weiter bis zur Wohnungstür und dort dann durch die Wand in die Nachbarwohnung.

Ich selbst habe, da ich mit den Leistungen von KabelBW nicht zu frieden war, meinen Anschluss dort gekündigt. Daher hatte ich auch vorgeschlagen einfach die Leitung die zu mir läuft zu kappen und eine neue zur Nachbarwohnung zu ziehen.

(Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen verständlich geschrieben)

Für mich kommen da jetzt ein paar Fragen auf:

  1. Hat das Kabel im Treppenhaus wirklich Bestandsschutz im Bezug auf den Brandschutz?
  2. Würden die Brandschutzbestimmungen aus dem Treppenhaus nicht auch auf das Kabel das in meinem Wohnungsflur verlegt werden soll zutreffen? (Der Techniker meinte das das Treppenhaus ein Fluchtweg ist und dort der Brandschutz das nicht zulässt; mein Wohnungsflur ist aber, meinem Verständnis nach, auch ein Fluchtweg)
  3. Muss ich als Mieter die Verlegung des Kabels durch meine Wohnung akzeptieren? Ich weiß nicht ob mein Vermieter weiß das das Kabel in dieser Form durch die Wohnung gelegt werden soll, da ich von ihm bisher keine Information dazu bekommen habe, demnach weiß ich auch nicht ob mein Vermieter dieser Form der Verlegung überhaupt zustimmt.
  4. Durch das Anbringen der Kabelkanäle auf der Wand innerhalb der Wohnung würde es zum einen optisch eine deutliche Beeinträchtigung geben und zum anderen würde sich der Aufwand beim Streichen/Tapezieren sehr stark erhöhen. Kann ich dies gegenüber meinem Vermieter geltend machen falls er dieser Art der Verlegung zustimmen sollte? (Z.B. im Bezug auf die Kosten die beim Tapezieren anfallen)

Vielen Dank

Gruß

IlDuderino

Wohnung, Miete, Kabel, Recht, Vermietung, Vermieter

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