Schimmel in der Wohnung - Was tun mit Haustieren (Katzen)?

Hallo zusammen,

altes Thema, für mich aber neu: In unserer Wohnung tritt vermehrt Schimmel an den Wänden auf. Es sind verhältnismäßig helle Flecken, dafür aber großflächig und teilweise auch mit leichtem Schimmelgeruch verbunden. Wir lüften und heizen normal und da so ziemlich jeder andere Mieter hier in dieser Wohnanlage (alle Gebäude gleich) Schimmelprobleme haben vermute ich mal, dass es baulich bedingter Schimmel ist. Wir wohnen seit 5 Jahren hier und mittlerweile hat meine Freundin auch Asthma, wobei allerdings noch nicht geklärt ist, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zum Schimmel besteht.

Nun das Problem: Wir haben es der Verwaltung noch nicht gemeldet, weil wir ehrlich gesagt Angst vor denen haben. Die sind richtig sch zu Ihren Mietern und uns graust es vor dem Streit der entsteht. Sicherlich wäre der erste Schritt der Verwaltung eine Reparatur, aber da seh ich ein Problem mit unseren 3 Katzen, davon einer 11 Jahre alt und nicht sonderlich stressresistent. Wie soll das funktionieren mit Arbeitern in der Wohnung, irgendwelchen Schimmelentfernungschemikalien, die in der Luft liegen und den feinen Katzennasen? Wir haben leider nicht die Möglichkeit, die Katzen irgendwo anders unterzubringen und auch so ein Tierhotel funktioniert nicht, weil der alte Kater das nicht packen würde.

Was machen wir in dieser Situation? Wir können es melden und er will reparieren, was für uns wegen den Katzen nicht geht. Gibt es da eine Art Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit der Reparatur oder irgendwie sowas? Einfach normal zu kündigen und dann zu hoffen in den 3 Monaten eine Wohnung zu finden ist uns auch zu heiß. Wir gucken schon einige Monate und bisher war nichts geeignetes dabei, also haben wir damit natürlich auch Bauchschmerzen.

Falls jemand von euch etwas Hilfreiches weiß, dann würde ich mich über eine Antwort freuen :-)

LG Anja

Wohnung, Haustiere, Schimmel, Katze, Mietrecht, Vermietung, Vermieter
Nebenkostenabrechnung: Mehrfachberechnung von Positionen

Hallo ihr Lieben,

Bei der Verbraucherzentrale konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich habe am 12.11.2014 die Nebenkostenabrechnung meines alten Vermieters für den Zeitraum 01.10.2012 - 30.09.2013 erhalten. Bisher konnte ich schonmal in Erfahrung bringen, dass damit die Frist nach §556 BGB abgelaufen ist und ich die angebliche Nachzahlung nicht mehr zahlen muss. Eine Bekannte, Jurastudentin, hat mir nun gesagt, ich sollte trotzdem die Rechnung Reklamieren, da meine Vorauszahlungen nicht in voller Höhe berücksichtig wurden. Und sich ja ggfs. noch eine Rückzahlung ergeben kann, die ich natürlich dann zurückverlangen kann. Um diese Reklamation jetzt zu machen, brauche ich allerdings erstmal Gewissheit, was mit gewissen Positionen ist.

Die Abrechnung ist neben Wasser und Heizung noch in Hausnebenkosten und Gemeinschaftskosten unterteilt. Teilweise werden in den letzten beiden die gleichen Positionen abgerechnet, aber auf unterschiedliche Art. Warum muss ich für bestimmte Dinge zweimal zahlen? Ist es korrekt, dass das quasi doppelt abgerechnet wird und dann auch noch nach unterschiedlichen Umlagen? Außerdem ist auch gar nicht erkenntlich, woher die Zahlen bei den Positionen unter Gemeinschaftskosten stammen, die dort umgerechnet werden.

Anbei mal drei Fotos mit den entsprechenden Positionen. Habe die Positionen jeweils farblich gekennzeichnet.

Wäre schön, wenn da jemand einen Rat hätte.

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Vermieter, Nebenkostenabrechnung
Vermieter will aufgrund Katzen Wände und Böden ausreißen lassen

Wir sind zum 1 Dez aus unserer alten Wohnung ausgezogen und sollten diese zur Schlüsselübergabe unrenoviert und Besenrein hinterlassen. Das haben wir gemacht. Da wir bereits vorher die Wohnung leer hatten haben wir den Vermieter bereits am 28 November zu uns in die alte Wohnung bestellt zur Schlüsselübergabe. Da wir beide berufstätig sind konnten wir aber erst ab 5 Uhr Abends mit Ihm treffen. Der verehrte Herr ist aber nicht zum Vereinbarten Zeitpunkt erschienen. Er war bereits um 3 da (laut einem Nachbarn) und hat sich ohne unser Einverständnis zugriff zur Wohnung gewährt. Als wir um 5 da waren bekamen wir einen Anruf das wir den Klodeckel laut Mietvertrag ersetzen müssen. Fenster müssen gereinigt werden. Bohrlöcher wieder zugemacht werden. den Waschkeller solle ich doch mit einer Bürste schrubben ( da stehen 3 weitere Maschinen drin). Treppen alle Grundreinigen lassen und Küche solle ich renovieren (neue Fliesen etc laut Mietvertrag - Schönheitsreperaturen)

Wir haben auch zwei Katzen die Kratzspuren auf den Wänden hinterlassen haben. Diese haben wir aber alle beseitigt (Neu tapeziert und gestrichen) Die Katzen haben wir seitdem sie klein. Als wir gemerkt haben das sie anfangen zu markieren haben wir sie sofort Kastrieren lassen und alles gereinigt was sie markiert haben. Mit Essig Alkohol und jedem guten Reiniger den wir gefunden haben. Es roch also nicht mehr nach Katze.

Was seine Ansprüche angeht konnten wir diese entkräftigen da man ja in Vertrag alles stehen hat was zu erledigen ist und zu besenrein gehört ja auch nicht das Fenster putzen oder das zu machen von Löchern.

Naja jetzt zum eigentlichen Problem. Diesen Montag haben wir die Schlüssel übergeben. Er hat sie akzeptiert und uns die Kaution zuruckgegeben. Gestern rief er an und hat uns angeschrien das die Wohnung angeblich nach Katzenurin riecht. Die ganzen Tage wo er sich ohne unsere Erlaubnis zutritt zur Wohnung verschaft hat, hat er nichts gerochen nichts angemerkt. Wir wohnten in der Wohnung 2 Jahre und das markieren der Katzen ist bereits länger als ein Jahr her. So oft wie wir den Boden gewischt haben und wischen (wegen den Katzenhaaren) kann es garnicht mehr nach Katzenurin riechen. Das sagt auch jeder der mal bei uns war. Naja jetzt kommt er an und will die Böden und Wände ausreißen weil die angeblich voller Katzenurin sind.

Wir wissen nicht mehr weiter, denn für uns ist das nur noch reine Schikane. Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten?

Tiere, Katze, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Renovierung, Auszug

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