Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.

Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.

Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.

Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.

Wasser läuft im Moment nur in der Küche.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.

Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....

Welche Rechte habe ich?

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Rechte, Rohrbruch
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

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