Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Vermieter verweigert Zugang zur Wohnung - was ist zu tun?

Ich hatte große persönliche und finanzielle Probleme und bin so in Mietrückstand (Wohnung von Privat gemietet) gekommen. Der Rückstand betrug 3 Monate und ich bin mir vollumfänglich bewusst das dies ein großer Fehler war und ich gehörigen Mist gebaut habe. Aufgrund des Nichtzahlens der Nebenkosten stellte der Vermieter die Zahlung an die Stadtwerke ein und die Wohnung war seit dem 03.11. ohne fließend Wasser. Anstatt sofort zu reagieren steckte ich den Kopf in den Sand und lief vor meinen Problemen davon. Am Wochenende vor Weihnachten (ich war zu dieser Zeit schon bei meinen Eltern untergekommen vorübergehend), wechselte der Vermieter ohne Ankündigung das Haustürschloss (unten) aus und ich war ohne Zugang zur Wohnung. Ich bin dann endlich zu Besinnung gekommen und habe mich mit meinem Vermieter zusammengesetzt und mich für die Umstände entschuldigt und ihm versichert den Mietrückstand begleichen zu wollen. Auch teilte ich ihm mit, dass ich bis Ende Januar versuchen werde auszuziehen. Er sagte mir, dass er nicht sofort einen Schlüssel aushändigen könne, ich aber über die Kelleraußentür ins Haus könne und gab mir hierfür einen Schlüssel. Nachdem ich das Geld (1800€) aufgetrieben hatte, überwies ich den Betrag dem Vermieter am Vormittag des 31.12. . Als ich die Wohnung am selben Abend betreten wollte,musste ich feststellen, dass die Kelleraußentür von innen verbarrikadiert wurde. Telefonisch war der Vermieter nicht erreichbar und ich ging ich am Montag den 4. Januar zu einem Anwalt.. Dieser setzte ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem er ihn aufforderte den Zugang zur Wohnung und die Wasserversorgung binnen 48 Stunden wiederherzustellen und dass bis dahin der Mietzins um 100% gekürzt sei. Vor Ablauf der Frist meldete sich der Vermieter und händigte mir einen Schlüssel aus und begründete das Verweigern des Zugangs damit, dass ich nicht schnell genug gezahlt hätte. Die Wasserversorgung war nicht wiederhergestellt. Mein Anwalt setzte ein weiteres Schreiben auf, in dem er den Vermieter erneut aufforderte die Wasserversorgung wiederherzustellen, diesmal mit einer Frist von 24 Stunden. Als diese Frist ohne Reaktion verstrich, ließ ich über den Anwalt den Mietvertrag fristlos kündigen und kündigte die Räumung der Wohnung bis voraussichtlich Mitte Februar an, da ich meine neue Wohnung erst ab dann beziehen kann. Bis heute ist das Wasser nicht wieder angestellt. Am Wochenende des 13. Februars wurde seitens des Vermieters die Haustür von innen verbarrikadiert. Ich kann keine weiteren Vorbereitungen (Kartons sind bereits gepackt) für den Umzug tätigen und keine Möbel abbauen. Wieder war er telefonisch nicht erreichbar, rief jedoch am nächsten Tag zurück und verlangte eine Mietnachzahlung für Februar, da ich doch eigentlich bis Ende Januar ausgezogen sein sollte. Ein Betreten der Wohnung sei nur nach Terminabsprache mit ihm möglich, , alles andere wäre Hausfriedensbruch meinerseits.

Kündigung, Vermieter, Auszug
Müssen wir die enormen Heizkosten in einer Altbauwohnung selbst tragen, wenn der Vermieter uns dazu auffordert da es sonst schimmeln würde?

Hallo,

wir haben heute eine Aufforderung zur Nachzahlung von 1200 € erhalten. Letztes Jahr haben wir noch ca. 300 € Guthaben gehabt. Haben da aber auch nur so geheizt, dass es in der Wohnung angenehm warm ist. (Die Nebenkostenminderung haben wir dann allerdings nicht angenommen. Sonders auf dem Betrag der das Jahr vorher war gelassen. Mit dem Gedanken: Lieber am Ende des Jahres Guthaben haben als nachzuzahlen.)

Dann fing es bei uns in den Ecken an zu Schimmeln. Haben den Vermieter gerufen. Dieser hat uns dazu aufgefordert einen Trockner zu kaufen (weil der Keller zu kalt und nass ist als dass die Wäsche trocknen würde, und in der Wohnung würde das ja zu noch mehr Schimmel führen). Wir sollten doch 365 Tage die Wohnung heizen. Ohne die Heizungen abzuschalten auch wenn wir in Urlaub fahren, da die Wohnung ja sonst runterkühlen würde. Wie man richtig lüftet, wurde uns auch erklärt. Sowie dass wir bitte die Möbel von den Außenwänden mind. 50 cm wegrücken. Bis auf die 50cm wegrücken haben wir alles gemacht (die Räume sind dafür nicht groß genug. Deshalb wurde nur 20 cm weggerückt). Trotz alledem schimmelt die WOhnung weiterhin. Der Vermieter war so nett und hat einen Maler vorbeigeschickt der den Schimmel behandelt hat (Ich habe es auch mehrfach gemacht) und die betroffenen Stellen übermalt hat.

Nun ist halt die besagte Rechnung gekommen in der wir 1200 Euro zahlen müssen. So viel Geld ist nicht so einfach aufzutreiben. Bekannte von meinem Vater meinen der Vermieter muss für die erhöhten Kosten Sorge tragen, da er entweder dämmen muss, oder den Schimmel bekämpfen oder halt für die Heizkosten aufkommen muss. Stimmt das? Und wenn ja an wen müssen wir uns wenden und was wären für uns die nächsten Schritte?

LG

Heizkosten, Vermieter, Nebenkostenabrechnung

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