Schloss kaputt: Muss der Vermieter das Schloss ersetzen?

Vergangenen Sonntag um ca 3:25 kam ich nach Hause, freute mich einfach nur schlafen zu gehen. Stecke den schlüssel ins Schloss, möchte die Türe auf sperren und habe nur noch einen Teil meines Schlüssels in der Hand. Was macht man um die Uhrzeit? -> Schlüsseldienst rufen. Der Nette Herr vom schlüsseldienst hat mehrere Dinge probiert um die Türe so zu öffnen. versuchte mit einem Schrauben Dreher das schloss drehen zu können, funktionierte nicht. Er versuchte es mit einer öffnungskarte. Weil er hoffte, dass ich den schlüssel noch so weit drehen konnte um das schloss zu öffnen aber nicht mehr die Türe. Ging nicht. Der Riegel stand immer noch offen. Also blieb nichts anderes übrig und er holte den Zylinder raus. Versuchte dann im einsteckschloss die Türe zu öffnen. Dies gelang irgendwann.

Zuerst holte er einen neuen Zylinder, setzte diesen sein. Die Türe ließ sich mit dem neuen zylinder abschließen aber nicht auf schließen.

Schlussfolgerung: Das Einsteckschloss ist kaputt. Also neues einsteckschloss eingesetzt. Und siehe da. Die Türe lässt sich super einfach öffnen&schließen. Wurde aber darauf hingewiesen mit einem Paragraphen, dass es kein eigenverschulden war, sondern wegen des einsteckschlosses. Das schrieb er mir auch auf die Rechnung, damit ich diese meinem Vermieter einreiche.

Ebenfalls ließ er mir den Zylinder& Einsteckschloss hier um nachweisen zu können, dass es defekt ist. Und seine Rufnummer, falls ich ein Bericht über den Vorfall bräuchte.

Jetzt stellt sich mir die Frage, nachdem mein Vermieter mir vorwirft dass ein Schlüssel nicht einfach so abbricht (ist es mir bisher auch noch nie! Und Kraft bei 45 Kilo habe ich glaube ich auch nicht genug um Morgens früh mutwillig einen Schlüssel aus Spaß an der Freude ab zu brechen). Und dass ich an eine komische Firma geraten sei wegen den hohen kosten. Klar sowas kann immer mal passieren. Aber aus dem Grund wurde ich gebeten beim Verbraucherschutz an zu rufen. Dies habe ich getan. Die Dame am Telefon sagte, dass man die Rechnung prüfen kann. Allerdings bei den ausgetauscht teilen, und sonstige angefallenen kosten ihr das im " erlaubten" Bereich läge. Sie hat mich dann aber mit der Stelle für Mietrecht verbunden um zu klären ob ich diesen Schlüsseldienst nun Zahlen muss oder meiner Vermieterin vorlegen kann. Auch an dieser Stelle sagte man mir, dass es gut ist, dass der Herr vom Dienst auf die Rechnung geschrieben hat: Schlüssel abgebrochen, da einsteckschloss defekt ist. Es sich somit nicht um eigenverschulden handelt. Im Laufe des Gespräches sagte ich, dass er mir die Teile auch extra da gelassen hat. Sie freute sich und sagte, dass ich dieses schloss, wenn es hart auf hart kommen sollte als "Beweismittel" nutzen kann. Meinen Vermieter über die Tatsache Informiert, was mir gesagt wurde. Jetzt möchte man vorbei kommen, die Rechnung haben und das Schloss mit nehmen um selber danach zu gucken.

Was mache ich jetzt am besten?

Wo geht man da hin? Anwalt?!

Vermieter
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Kann der Vermieter für schwache Internetverbindung verantwortlich gemacht werden?

Liebe Community, ich bin vor ein paar Monaten in ein neu gebautes (Ende 2014) MFH gezogen, welches 6 Mietwohungen und ein Büro beherbergt. Seit mehreren Wochen habe ich das Problem, dass meine Internetverbindung während des Tagesverlaufes sehr stark schwankt. Zu den Abendzeiten ist es mittlerweile kaum noch möglich, ohne größere Einschränkungen einen Video zu streamen. Selbst das einfache surfen im Internet geht nur noch schleppend.

Ich habe online über Vodafone (mein DSL-Anbieter) mehrere Speedtests durchgeführt, wobei die Übertragungsrate von 0,6 Mbps (abends ab 18.00 Uhr) bis 10,7 Mbps (Nachts und am Morgen) schwankt, egal ob ich über LAN oder WLAN mit dem Modem verbunden bin. Der Vertrag beinhaltet eigentlich eine 16 Mbps Verbindung. Gewisse Schwankungen währendes des Tages sind ja nachvollziehbar, aber diese extremen Unterschiede sind ja nicht mehr normal. Woran kann das liegen?

Kurz nach dem Einzug hatte ich diese Probleme noch nicht, da waren aber auch noch nicht alle restlichen Wohnungen bewohnt. Ich kann (und möchte) mir aber nicht vorstellen, dass der Vermieter beim Hausbau eine so minderwertige Leitung verlegen lies bzw. der Verteiler daran Schuld ist, dass die Verbindung zusammenbricht wenn alle abends zuhause sind. Könnte man, falls es doch an der Infrastruktur liegt, den Vermieter zur Nachbesserung drängen? Die Miete ist immerhin nicht wenig und der Internetzugang zur Zeit echt eine Zumutung.

Internet, Vermieter, DSL
Wasserverbrauch um 75% gestiegen und jetzt drohen 400€ Nachzahlung: Ist sowas möglich?

Ich bin Studentin, finanziell enorm eingeschränkt und hab von der Sache kaum Ahnung :( Vor 2 Tagen habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und bin fast aus den Latschen gekippt: wir sollen für einen 2-Personen Haushalt 400€ für Heiz-, Warmwasser-, und Kaltwasserkosten nachzahlen... Der absolute Wahnsinn ist aber Folgendes: in unserer alten Wohnung haben wir zusammen in 12 Monaten 40,1 m^3 Wasser verbraucht (Warm- & Kaltwasser). In unserer aktuellen Wohnung beträgt der Warm- und Kaltwasserverbrauch für 12 Monate jetzt 71,65m^3!!! Das wären ja 75% mehr als in unserer vorherigen Wohnung. Ich kann das allerdings nicht nachvollziehen... wir haben keine Badewanne, und zum Umzug extra eine neue Waschmaschine gekauft, die kaum Wasser verbraucht im Gegensatz zu unserer alten von 1980. Würde man davon ausgehen, dass wir ebenso viel Wasser verbraucht hätten, wie in unserer alten Wohnung und das natürlich mit den aktuellen Wasserkosten auf den m^3 verrechnet, würden wir bei 300€ weniger Nachzahlung rauskommen. Kann sich der Wasserverbrauch von 2 Personen so rapide erhöhen?!

Dann wären aber immer noch ca. 100€ an Heizkostennachzahlung fällig... jetzt ist es aber so, dass man bei uns die Heizung wohl drosselt. D.h. es wird bei uns nie wärmer als 21 Grad Celsius, auch wenn man die Heizung voll aufdreht. Ich hab fast den ganzen letzten Winter über gefroren und erst als es draußen -12Grad hatte, konnten wir auf die besagten 21Grad hochheizen (was natürlich auch Schimmel zur Folge hatte. Das hatten wir unserem Vermieter auch gesagt, aber er meinte nur, ich solle mich nicht so anstellen, es sei eh nicht so gut, zu viel zu heizen?!). Und dafür, dass ich gefroren hab (und 21 Grad sind auch nicht gerade angenehm. Ich mags gern wärmer) soll ich fürs Heizen mindestens 100€ nachzahlen?! Ich könnte meinem Vermieter gerade echt den Kopf abreißen!

Zusammen mit der Gundsteuer, der Niederschalgsgebühr und der Wohngebäudeversicherung (sind zusammen auch nochmal ca. 200€) beträgt die Rechnung also ca. 600€. Und mein Vermieter will das Geld in 2 Wochen haben^^ wir sind beide Studenten und froh, wenn wir im Monat über die Runden kommen... wo sollen wir in 2 Wochen 600€ hernehmen, von denen ich es überhaupt nicht einsehe, sie zu zahlen (außer die 200€ Grundsteuer, Niederschlagsgebühr und Wohngebäudeversicherung. Damit haben wir gerechnet... aber nochmal 400€ mehr sind unmöglich für uns in so kurzer Zeit). Was meint ihr dazu?

Ich würde mich wahnsinnig über Antworten freuen :) Ganz liebe Grüße an euch da draußen und eine schöne Adventszeit

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Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

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