Handschriftlich geänderte Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag gültig?

Hallo Leute,

auf einem gesonderten Dokument haben wir mit dem Verwalter der Mietwohnung die wir bewohnten eine Abgabe ohne Wartungsarbeiten wie Malern oder tapezieren susgemacht - ausschließlich besenrein soll die Wohnung sein.

Der Verwalter schrieb diese Änderungen handschriftlich in ein vorgefertigtes Schriftstück ein, strich die vorgedruckten Regelungen (zum Übergabezustand) und ersetzte sie durch eigene Anmerkungen (besenrein, mehr nicht). Unterschrieben hat er mit Datum und seinem Namen auf der zweiten Seite (nicht zusätzlich direkt an der Änderung).

Dieser Verwalter starb vor einem Jahr und jetzt erkennt der Vermieter die Zusatzversicherung nach unserer kürzlichen Kündigung nicht an. Diese läge ihm nicht vor und er wisse nichts davon.

Seine neue Verwaltung und er drängen uns mit kleinen Anmerkungen wie "und auf so einen Gerichtsprozess haben wir alle keine Lust, das ist lang und teuer" zur Aufbesserung und zum neuen Tapezieren sowie neu Streichen der Decken. Also keine direkte Drohung, aber schon eine gewisses unterschwelliges Säbelrasseln.

Wir haben beim Einzug die Wohnung in einem schlechten Zustand übernommen und Material und Arbeitsstunden als Kaltmieten erlassen bekommen, der Vermieter ließ schließlich durch die Verwaltung noch Decken abhängen und den Boden neu verlegen. Eigentlich nett und wir hatten immer ein gutes Verhältnis. Aber abgemacht ist abgemacht hätte ich gesagt.

Was sagt ihr, macht es Sinn einen Anwalt oder den Mieterbund mal drüber schauen zu lassen? Der Vermieter sagte, er sehe die Sache rechtlich anders (haha, natürlich tut er das).

Ich habe bisher nur gesagt, dass ich mich mir der Verwaltung nochmal zum Reden treffe und an einer gemeinsamen Lösung interessiert bin.

Vielen Dank für eure Tipps und einen schönen Abend.

Recht, Mietrecht, Vermieter, Verträge kündigen
Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Jura, Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung
Kann mir der Geschädigte den Betrieb für die Reparatur vorschreiben?

In meiner Wohnung, in der Ich Mieter bin, habe ich ausversehen mein Waschbecken kaputt gemacht. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen, mit mehreren tausend Wohnungen. Meinen Vermieter und meiner Versicherung habe ich den Schaden gemeldet. Die Versicherung sowie der Vermieter erlaubt mir ein anderes Waschbecken einzubauen. Die Versicherung bezahlt den entstandenen Schaden vom beschädigten Waschbecken, dazu benötigen die einen Kostenvoranschlag. Mein Vermieter nannte mir nach der Schadensmeldung ein Unternehmen welches die für die Reparatur beauftragen haben.
Bei diesen Unternehmen habe ich mir einen Kostenvornschlag für das beschädigte Waschbecken inklusive Einbau geben lassen (Rechnung für die Versicherung). Zudem habe ich mir einen Kostenvoranschlag für das Becken geben lassen welches ich gern haben wollte. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Einbaufirma total überteuerte Preise mir in Rechnung stellt, z.B. kostet das Waschbecken welches ich beschädigt habe laut UVP 154,70 Euro. Im stationären handeln, z.B. in Bauhaus 64 Euro, im Internet Handel kostet das Waschbecken zwischen 60 und 100 Euro (günstigster und teuerster Anbieter). Das Unternehmen möchte mir für das Waschbecken aber 184 Euro in Rechnung stellen (ohne Ab und Einbaukosten und An und Abfahrtkosten). Bei meinen gewünschten Waschbecken sieht die Preisgestalltung genauso überteuert aus. Preis liegt wieder über die UVP. Kein Händler verlang nicht ansatzweise soviel für das Becken als er. Die Firma, die von meinen Vermieter beauftragt wurde, weigert sich das ich das Waschbecken im Vorfeld selbst kaufe (kein Einbau von selbst organisierten Materialien) und die das dann einbauen.

Frage: kann mir der Vermieter als Geschädigter mir vorschreiben von welchen Betrieb ich das Waschbecken einbauen lassen muss ? Schließlich muss ich ja auch die Rechnung, bzw. den Schaden selbst bezahlen. Meine Versicherung konnte mir die Frage nicht beantworten.

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Vermieter behält meine zu viel gezahlte Miete nach Kündigung ein?

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ein paar Monaten in meiner Wohnung ein paar Mieten im voraus gezahlt was sich jetzt als Fehler herausstellt, denn ich habe den Mietvertrag jetzt gekündigt und bin ausgezogen, die Wohnung steht jetzt seit etwa einem Monat leer.

Ich habe mit meinem Vermieter den ganzen Monat diskutiert das er doch bitte mir die zu viel gezahlten Mieten mir überweisen soll, was er aber einfach nicht machen möchte. Er meinte zu mir das er die Mieten behalten möchte bis er die Wohnung gesehen hat und schauen will ob es Reperaturkosten gibt die höher als die zurückgelegte Kaution entsprechen.

So heute hat er sich die Wohnung nun angeschaut und meinte das sie eigentlich ganz gut ausschaut es aber ein paar schmutzige stellen gibt die ich bitte reinigen solle, dabei handelt es sich lediglich um Fenster und Heizungen die ich nicht geputzt hatte. Ich meinte dann also zu Ihm das er mir doch bitte die 2 zu viel gezahlten Mieten geben soll, da er ja sieht, dass es sich lediglich um Putzangelegenheiten handelt und in der Wohnung keine großen Beschädigungen sind die große Kosten verursachen würden.

Er blieb aber stur und meinte das er mir die Mieten immer noch nicht geben will, ich diskutierte wieder mit ihm und meinte für was er das denn nun behalten will es sind keinerlei Beschädigungen in der Wohnung was das rechtfertigen würde. Er meinte daraufhin wenn er eine Putzkraft beauftragen würde die dann die Wohnung reinigen würde wären die Kosten weit über der Kaution deshalb behält er die 2 Mieten vorerst ein. Die Kaution beträgt 1000€ und die 2 Mieten 1140€.

Was kann ich nun machen, kann er überhaupt diese 2 Mieten einbehalten? Ich bin am verzweifeln ich brauche dieses Geld ich habe Rechnungen zu zahlen.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter

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