Vermieter übergibt Wohnung zu spät?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-bei-mietbeginn-nicht-beziehbar-ansprueche-des-mieters_115277.html

Also,

ich hab ein Vertrag für eine Wohnung, den ich am 01.10.21 laut Mietvertrag renoviert beziehen werde, unterschrieben.
Vertrag wurde unterschrieben, mein Ansprechpartner von der Firma hat sich direkt danach gewechselt.
Und ich habe mir nichts mehr dabei gedacht, weil mir versichert wurde, es ist jetzt alles geklärt und ich muss nur noch abwarten bis ich einziehen kann.

Wir haben versucht ein Monat vorher meine Ansprechpartnerin der Firma anzurufen und sie ist nie dran gegangen. Wirklich nie. Hat keine Nachrichten beantwortet, gar nichts. Haben den zuständigen Hauswart angerufen, der war im Urlaub, wir mussten warten bis er wieder da ist.

20 Tage vor Einzug ist er endlich dran gegangen, die Ansprechpartnerin der Firma immer noch nicht. Wir haben die Wohnung besichtigt und gesehen, dass NICHTS renoviert wurde. Einfach alles war genauso, wie bei der ersten Besichtigung.

Der Hauswart hat einen neuen Sanierungsteam beauftragt. Hat uns versprochen, Wohnung wäre am 01.10 bezugsbereit.

Ansprechpartnerin ist IMMER noch nicht dran gegangen. Ein zwei Wochen sind vergangen und dann hat sie endlich zurück gerufen. Meinte, wäre nicht ihre Schuld weil der vorherige Ansprechpartner alles geregelt hat und nicht sie. Ja toll. Sie hätte keine Ahnung von irgendwas.

Heute Hauswart angerufen um ein Termin für die Wohnungsübergabe zu machen. Er meint, die Wohnung wird erst zum 01.10. Fertig sein und ich kann Sie Ihnen am 02.10 oder 03.10 übergeben. Ja, was nun?

Was wäre, wenn ich jetzt meine alte Wohnung vorher gekündigt habe und am Ende dieses Monats hätte ausziehen müssen? Wo sollen meine ganzen Sachen hin? Wo soll ich schlafen?

auf der Seite https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-bei-mietbeginn-nicht-beziehbar-ansprueche-des-mieters_115277.html steht, dass man eine 100% Mietminderung verlangen kann. Ist das wirklich möglich?

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter
Darf Vermieter Hund verbieten?

Hallo zusammen,

Ich habe Mal eine ziemlich wichtige Frage. Wir haben uns einen American Bully Welpen zugelegt, er stammt von dem American Bully eines Freundes der Familie ab. Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (16 und 11 Jahre) und wohnen in einer 140m² großen Dachgeschoss Wohnung. Der Welpe ist ein super ruhig, lieb und verschmust und gerade 14 Wochen alt.

Wir hatten eigentlich immer ein ziemlich gutes Verhältnis zu unserem alten Vermieter, der hat jedoch vor kurzem erst gewechselt und mit den neuen Vermietern haben wir leider nur Probleme. Als wir heute mit dem kleinen nachhause gekommen sind, sind wir ihm zufällig über den Weg gelaufen und er hat direkt gesagt das Hunde im Haus nicht erwünscht wären (obwohl eine Dame im Haus schon bereits seit Jahren einen Hund besitzt) als ich das ihm gegenüber erwähnt habe meinte er darauf hin, der Hund wird bestimmt riesig (hat dabei auf ca. 110cm/Hüfthöhe gezeigt) und meinte nur wir müssten uns irgendwas einfallen lassen, das geht so nicht.

Ich selber bin gerade wirklich ein bisschen platt, da wir seit 11 Jahren hier leben und Haustiere oder ähnliches nie ein Problem gewesen sind. ich habe wirklich Angst, das wir den kleinen wieder weggeben müssen, da er uns allen schon wirklich ans Herz gewachsen ist.

Kann unser Vermieter den Hunde einfach so verbieten, soweit ich weiß darf er ein allgemeines Verbot ja überhaupt nicht aussprechen. Reicht der Grund der Hund wird zu groß werden aus um das Verbot doch durchzusetzen? Vielleicht sind ja hier ein paar erfahrene Leute die uns weiterhelfen können...

Danke schonmal im vorraus

Hund, Mietrecht, Vermieter, bully, Welpen, American Bully

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