Darf der Vermieter einen Mini Hund verbieten?

Guten Abend.
Ich habe ein großes Anliegen.

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen seid zwei Jahren in einer Mietwohnung.
Beim unterschrieben des MV hatten wir noch keine Tiere, was meine Vermieterin auch für gut empfunden hat. Nun ist es allerdings so, dass wir gerne einen kleinen Hund haben wollen. Im Mietvertrag wird die Haltung des Hundes nicht ausdrücklich verboten. Sondern da steht :

->Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehenden Gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund der Tierhaltung entstehenden Schäden.

nun ist es aber so, dass wir keinen großen Kampfhund haben wollen sondern einen kleinen bis zu 25 cm großen Pomchi mix.
Die Vermieterin wurde kontaktiert und das Anliegen wurde geschildert. Sie antwortete und meinte dass sie kein Hund in der Wohnung haben will und wir auch bei Einzug keinen hatten und wir deshalb die Wohnung bekommen haben.
Jetzt zu meiner Frage, ist das ein Grund, ein verbot eines Mini Hundes auszusprechen, nur weil wir bei Einzug keinen hatten?

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Vermieter
Vermieter Zahlt den Schaden nicht?

Guten Tag, ich hab das Problem das ich neu in eine 1 Zimmer Wohnung gezogen bin und die Deckenspots-Lichter an der Decke funktionieren nicht. Das war schon vor der Wohnungsübergabe und steht auch so in meinem Übergabe Protokoll, dass diese Defekt übergeben wurden. Die Vormieterin die mit dabei war erzählte mir nur etwas von "Die sind Defekt, ich habe sie aber nicht reparieren lassen, weil ich mit meiner Spiegelschrank Beleuchtung klar komme" und ich dachte somit, dass sie zu faul wäre den Vermieter anzurufen um das Regen zu lassen. Was sie mir aber nicht erzählt hat war, dass der Mieter ihr vermutlich gesagt hat, dass er dies nicht reparieren lässt aufgrund dessen, dass die spots so alt sind und die Decke dafür abgerissen werden müsste. Das meinte er zumindest zu mir und es hieß sie können ja ihren Badezimmer Spiegel nutzen und ich Pech habe da ich die Wohnung nunmal so übernommen habe. Zudem meinte er, dass wurde so mit jemandem besprochen und ich meinte das es ja schön ist das dass so besprochen wurde nur mir wurde das so nicht gesagt. Im Mietvertrag habe ich auch nichts derartiges gelesen. Jetzt weiß ich nicht ob das so erlaubt ist und ich mich meinem Pech hinnehmen soll und mir ein beleuchteten Spiegelschrank kaufen soll. Blöd finde ich das nämlich schon aber ich kann mir als Studentin auch keinen Anwalt leisten.

INFO: Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass das Problem nicht an den LED leuchten liegt sondern an den Kabeln, die sind defekt und die kann ich leider nicht Tauschen da sie in die Decke gebaut sind.

Habt ihr vielleicht Tipps, dass ist nämlich meine erste Wohnung und ich weiss nicht wie ich da vorgehen soll. Vielleicht hat ja jemand das selbe mal gehabt?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

Wohnung, Recht, Vermieter

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