Wie findet ihr meinen schreiben an die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung Ex-Freundin?

Sehr geehrtes Gutefrage-Team,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe und Rat bezüglich einer aktuellen rechtlichen Situation benötige ich bin 31 Jahre alt und habe bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Leider hat sich vor Kurzem ein Vorfall ereignet, der mein Leben nun in hohem Maße beeinträchtigt.

Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen meinem Ex-Partner und mir. Obwohl ich das eigentliche Opfer bin – sie hat mich mit Pfefferspray angegriffen – werde ich nun beschuldigt, gefährliche Verletzungen verursacht zu haben. Es wird behauptet, dass ich sie mit einer Waffe bedroht habe. Diese Anschuldigungen sind völlig unwahr und wurden von meinem Ex-Partner konstruiert. (Obwohl es vor einem Bank geschiete wo Überwachung Kameras sind?) xD

Nachdem mir ein Freund, der Anwalt ist, geraten hat, keine Aussagen zu machen, habe ich mich ausführlich über meine Rechte informiert. Mir ist bewusst geworden, dass alles, was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Es besteht die Gefahr, dass meine Aussagen falsch interpretiert oder verdreht werden könnten. Daher halte ich es für äußerst wichtig, vorsichtig vorzugehen und mich nicht selbst zu belasten

Bild zum Beitrag
Liebe, Freundschaft, Polizei, Liebeskummer, Gefühle, Beziehung, Sex, Recht, Trennung, anzeigen, Gericht, Gewalt, Psychologie, Anzeige, Beziehungsprobleme, Ex, Jura, Partnerschaft, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat
Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

Polizei, Anwalt, Führerschein, Kosten, Aufbauseminar, Blitzer, Jugendstrafrecht, Moped, Polizeikontrolle, Roller, Strafe, Strafrecht, BF17

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht