Was droht Fussballer Sofian Kiyine nach Auto-Flug in Turnhalle?

2 Antworten

Ich kanns leider nur nach deutschem Recht sagen. Dieser Unfall, in Folge massiv überhöhter Geschwindigkeit qualifziert den Fahrer für eine Überprüfung der Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

Das Ganze ginge wohl vor Gericht. gehen wir mal nicht davon aus, dass Betäubungsmittel im Spiel waren. In dem Fall reicht das Spektrum von einem zeitweiligen bis endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis inclusive einer Frist zur Sperre der Wiederrlangung. d.h. z.B. nach 3 Jahren oder wie auch immer, darf er anfangen, einen Führerschein erneut machen. Wenn so entschienden wird, muss er ggf. vorher noch eine medizinisch psychologische Untersungung absolvieren. Sollten Alkohl oder andere Betäubungsmittel im Spiel gewesen sein, dann auf jeden Fall und wenn, beinhaltet diese dann auf jeden Fall auch einen Abstineznachweis. d.h. 12 Monate lang kein Drogenkonsum. Nachgewiesen wird das durch regelmässige Urin- und oder Haarproben.

Des weiteren kann die KFZ Haftpflicht auf Grund der groben Fahrlässigkeit einen Schadensanteil in Höhe bis zu 5.000 € verweigern. d.h. 5.000 von den sagen wir 30.000 € Schaden an der Turnhalle müsste der Fußballer dann selbst löhnen. die Vollkaskoversicherung fürs Fahrzeug, falls vorhanden, kann eine Regulierung gänzlich ablehnen. Mit anderen Worten: die zu schrott gefahrene Karre musser selbst löhnen...

Was die potenziell verletzten oder getöteten Kinder angeht, So etwas wie eine versuchte fahrlässige Körperverletzung, Tötung etc. gibt es nicht. Dem entsprechend käme so etwas nur zum Tragen, wenn wirklich jemand verletzt oder getötet worden wäre. Dann wäre er ggf. dran wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Es gab ja hier und da Versuche, ich weiß gerade nicht, ob mit Erfolg oder nicht, Raser, die sich in der Innenstadt mit massivsten Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen etc. Rennen gliefert haben, wegen versuchten Mordes dran zu kriegen.

in der genannten Situation würde das aber, würde es versucht, eher scheitern. Das Hauptargument der Anklage war hier stets: dass kein Fußgänger der die Fahrbahn überquert bzw. kein Autofahrer, der über eine grüne Ampel fährt, damit rechnen muss, dass mit 200 kmh ein Fahrzeug angeschossen kommt.

lg, Anna


Monazit  11.04.2023, 13:03

Gut argumentiert. "Schade", das es nicht in der Schweiz, in Frankreich oder der Niederlande passiert ist. Hier wäre auch die Möglichkeit einer Fahrzeugenteignung möglich und zu Recht.

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Peppie85  11.04.2023, 18:19
@Monazit

In deutschland nimmt so was auch mehr und mehr zu. ein Kollege von mir hat sich von der Polizei einen Corsa ersteigert, der als Schmuggelvehikel für Drogen missbrraucht worden war. Blöd nur, dass er auch vorher schon hier im Dillkreis zugelassen war, und mein Kollege nicht in ein neues Kennzeichen investiren wollte.

ergebnis: er wurde laufend angehalten, weil die Cops dachten, da ist wieder jemand am Schmuggeln.

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JWDHF 
Beitragsersteller
 01.04.2023, 07:33

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wurde bei dem Fall sehr nachdenklich, aber auch wohl deshalb, weil ich in der Schweiz lebe, wo Raserdelikte unfassbar hoch betraft werden. Aber auch im deutschen Bussgeldkatalog steht, dass der Fahrer in seinem Fall mit zwei Jahren Gefängnis rechnen muss. Gefährdung von Leben wegen Grobfahrlässigkeit wird wohl zunehmend härter bestraft ....

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Bomberos911  01.04.2023, 07:30

Super Analyse.

Wäre echt interessant, das ganze jetzt mal nach belgischem Recht zu prüfen.

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Ist er absichtlich durch die Turnhalle geflogen? Eher nein, darumkann ich mir auch nicht vorstellen, dass die potenziell toten Kinder rechtlich eine Rolle spielen. Dann müsste ja jeder Rotlichtverstoß entsprechend bewertet werden.

In Deutschland würde ich mit Geldstrafe rechnen, wenn überhaupt ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird.

Da es sich hier aber um belgisches Recht handelt, kann ich dazu nichts sagen.

Welche Rolle die vermeintliche Berühmtheit der Person spielt, weiß ich ebenfalls nicht.

Aber unterm Strich würde ich nicht sagen, dass sein Leben gelaufen ist. Sein Führerschein ist evtl. weg.