Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?
Hallo Liebe User,
leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.
Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.
Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.
Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.
Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"
Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?
Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!
2 Antworten
Ob die Lasermessung genau ist oder nicht, ist völlig unerheblich, da du nicht aufgrund dieser Messung verurteilt wirst. Sie liefert nur einen Anfangsverdacht. Sie berücksichtigt weder die Windverhältnisse noch das Gefälle der Straße, lässt somit auch keine Aussage über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu.
Ob dein Fahrzeug auf ebener Strecke aus eigener Kraft bei bestimmungsgemäßer Verwendung schneller als 45 km/h fährt, prüft daher ein amtlich anerkannter Sachverständiger, zu dem Zweck wurde das Fahrzeug sichergestellt.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Toleranz auf die bbH, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Man kann sich beispielsweise am OLG Karlsruhe orientieren, welches in einem Fall 20% Überschreitung bei unverändertem Fahrzeug für zulässig erklärt hat.
Wenn der Roller vor dem 31.12.2001 erstmals in Verkehr kam, darf er legal 50 km/h fahren.
Danke dir! Hoffe mal das der Prüfstand keine schlechten Nachrichten mit sich bringt.
Bis 01.01.2002 dürften 50ccm Roller 50 Km/h fahren. Danach nur noch 45Km/h nach einem EU Kompromiss.
Die Geschwindigkeit ist bauart bedingt gedrosselt. Solange keine Veränderung gegenüber den Herstellungszustand vorgenommen wurde, ist dem Ausgang gelassen entgegen zu blicken. Dafür dürfte der Hersteller die Verantwortung tragen (Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG). Toleranzen gab und gibt es. Das liegt auch an der Ermittlung der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, dass eine Überschreitung passieren kann, das ist soweit unkritisch.
Auch bezüglich Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt die Führerscheinklasse des jeweiligen Fahrzeuges muss zur jeweiligen Zulassungsklasse passen. Auch ein LKW mit 3,5t Zulassung und tatsächlicher Gesamtmasse von 5t durch Überladung bedarf keines LKW Führerscheines.
Wenn etwas am Roller geändert ist, kann die Betriebserlaubnis erloschen sein, diese Konsequenzen bei der Fahrerlaubnis liegen auf der Hand.