Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

GS2000  18.04.2023, 08:21

wie alt ist der Roller?

LehZin 
Beitragsersteller
 18.04.2023, 13:13

Zulassung 2005

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob die Lasermessung genau ist oder nicht, ist völlig unerheblich, da du nicht aufgrund dieser Messung verurteilt wirst. Sie liefert nur einen Anfangsverdacht. Sie berücksichtigt weder die Windverhältnisse noch das Gefälle der Straße, lässt somit auch keine Aussage über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu.

Ob dein Fahrzeug auf ebener Strecke aus eigener Kraft bei bestimmungsgemäßer Verwendung schneller als 45 km/h fährt, prüft daher ein amtlich anerkannter Sachverständiger, zu dem Zweck wurde das Fahrzeug sichergestellt.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Toleranz auf die bbH, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Man kann sich beispielsweise am OLG Karlsruhe orientieren, welches in einem Fall 20% Überschreitung bei unverändertem Fahrzeug für zulässig erklärt hat.

Wenn der Roller vor dem 31.12.2001 erstmals in Verkehr kam, darf er legal 50 km/h fahren.


LehZin 
Beitragsersteller
 17.04.2023, 22:59

Danke dir! Hoffe mal das der Prüfstand keine schlechten Nachrichten mit sich bringt.

Bis 01.01.2002 dürften 50ccm Roller 50 Km/h fahren. Danach nur noch 45Km/h nach einem EU Kompromiss.

Die Geschwindigkeit ist bauart bedingt gedrosselt. Solange keine Veränderung gegenüber den Herstellungszustand vorgenommen wurde, ist dem Ausgang gelassen entgegen zu blicken. Dafür dürfte der Hersteller die Verantwortung tragen (Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG). Toleranzen gab und gibt es. Das liegt auch an der Ermittlung der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, dass eine Überschreitung passieren kann, das ist soweit unkritisch.

Auch bezüglich Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt die Führerscheinklasse des jeweiligen Fahrzeuges muss zur jeweiligen Zulassungsklasse passen. Auch ein LKW mit 3,5t Zulassung und tatsächlicher Gesamtmasse von 5t durch Überladung bedarf keines LKW Führerscheines.

Wenn etwas am Roller geändert ist, kann die Betriebserlaubnis erloschen sein, diese Konsequenzen bei der Fahrerlaubnis liegen auf der Hand.