Wie findet ihr meinen schreiben an die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung Ex-Freundin?
Sehr geehrtes Gutefrage-Team,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe und Rat bezüglich einer aktuellen rechtlichen Situation benötige ich bin 31 Jahre alt und habe bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Leider hat sich vor Kurzem ein Vorfall ereignet, der mein Leben nun in hohem Maße beeinträchtigt.
Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen meinem Ex-Partner und mir. Obwohl ich das eigentliche Opfer bin – sie hat mich mit Pfefferspray angegriffen – werde ich nun beschuldigt, gefährliche Verletzungen verursacht zu haben. Es wird behauptet, dass ich sie mit einer Waffe bedroht habe. Diese Anschuldigungen sind völlig unwahr und wurden von meinem Ex-Partner konstruiert. (Obwohl es vor einem Bank geschiete wo Überwachung Kameras sind?) xD
Nachdem mir ein Freund, der Anwalt ist, geraten hat, keine Aussagen zu machen, habe ich mich ausführlich über meine Rechte informiert. Mir ist bewusst geworden, dass alles, was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Es besteht die Gefahr, dass meine Aussagen falsch interpretiert oder verdreht werden könnten. Daher halte ich es für äußerst wichtig, vorsichtig vorzugehen und mich nicht selbst zu belasten
11 Antworten
Lieber Fragesteller.
Es ist in Deutschland üblich, dass man sich sachlich um ein Einvernehmen bemüht.
Du kannst natürlich drohen, keiner hindert dich, aber es wird dir keine Vorteile bringen, eher das Gegenteil.
Es ist manchmal nützlich, sich an die lokalen Gepflogenheiten zu halten.
Dein Schreiben ist das Äquivalent dazu, wenn bei Behörden 10 männliche Familienmitglieder erscheinen um Duck zumachen.
Hier kommt das nicht gut.
Soll nur ein guter Rat sein.
Einsichtnahme der Ermittlungsakte bekommst du als Beschuldigter nur persönlich. Nichts wird zugeschickt, nichts wird kopiert. Du darfst dort hin, lesen, und handschriftliche Notizen machen.
Wenn überhaupt, dann kann der Anwalt die Akten auf Antrag einsehen.
Das ist definitiv falsch. Das kannst du auch schell recherchieren. Jeder Beschuldigte hat das Recht, in dem Rahmen wie ich es beschrieben habe.
Für viele Straftaten gibt es keinen Anwaltzwang. Deiner Meinung nach dürfte der Beschuldigte aber nicht seine Akte sehen, sich also nicht selbst wirkungsvoll verteidigen.
Sorry, stimmt du hast Recht. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf Akteneinsicht. Der Beschuldigte hat eine eingeschränkte Akteneinsicht, eine unbeschränkte Einsicht nach dem die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ein Strafverteidiger hat hingegen eine umfassende Akteneinsicht. Mein Fehler, sorry. Habe eben drum gebeten meinen Kommentar zu löschen.
Nein das ist nicht rechtswidrig.
Du bekommst die Akte nicht nach Hause geschickt. Du bekommst eine Bestätigung wenn dir EInsicht gewährt wird und darfst dann bei der nächst gelegenen Polizeistelle antanzen und sie vor Ort einsehen.
Zudem darfst du nur oberflächig die Akte einsehen, hast also kein Zugriff auf alle Bewiese, Schriftstücke etc.
Mit dieser Anklage an der Backe solltest du dir sehr wohl einen Anwalt nehmen. Das Verfahren findet nicht auf RTL statt, sondern vor einem Amtsgericht.
Falls es so eine Anklage kommen sollte was ich persönlich denke unwahrscheinlich deswegen wegen wenige Beweise? Dann hole ich meinen Anwalt
Das ist ja keine Anklage? Ich werde beschuldigt dies getan zu haben?
Nachdem mir ein Freund, der Anwalt ist, geraten hat, keine Aussagen zu machen,
Diesen Rat solltest Du beherzigen und den Mist den Du geschrieben hast für Dich behalten und zunächst erstmal gar nichts machen. Ein Staatsanwalt kennt in seiner Begeisterung keine Grenzen mehr wenn ihn irgendein "Nichtjurist" über Rechte aufklärt. Schlimmeren "Stilbruch" kannst Du jaum begehen.
Selbst die Akteneinsicht solltest Du erstmal seinlassen.
Wie alt bist Du eigentlich? Vielleicht fragst mal Deine Eltern um Rat.
Solch einen Brief der Staatsanwaltschaft zu schicken, könnte das Aus für Dich bedeuten. Merkst bestimmt auch von allein, dass es sehr unnötig ist.
Höre einfach auf die Meinungen hier, denke dass die alle etwas mehr Lebenserfahrungen haben.
Ansonsten versaue Dir Deine Zeit gern mit unnötigen, frechen drohenden Briefen.
Viel Erfolg!
Als Beschuldigter hast du keine Akteneinsicht der Ermittlungsakte, auch nicht persönlich vor Ort, weder sehen, lesen und schon gar keine Notizen machen. Wenn überhaupt, dann kann der Anwalt die Akten auf Antrag einsehen.