Platzverweis in der gemeinsamen Wohnung?

Hallo,

ich habe mich heute mit meiner ex freundin, mit der ich leider noch vorübergehend zusammen wohne (jeder hat sein eigenes zimmer) heftig gestritten. Wir haben uns laut gestritten aber keiner wurde handgreiflich. Anschließend bin ich zur tankstelle gegangen und hab mir eine Schachtel Zigarretten gekauft, um mich zu beruhigen. Als ich zurück kam war überraschenderweise die Polizei in der Wohnung und sie hat geheult und hatte wunden am Gesicht und am Körper. Sie hat sich also in den 15 minuten in denen ich bei der tanke war, so lächerlich es auch klingen mag, praktisch selbst verprüggelt, die polizei gerufen und behauptet ich hätte sie geschlagen was ich nicht getan habe !!! Die Polizei hat mir nicht geglaubt und mir ein 14 tägigen Platzverbot erteilt und mir meine schlüssel abgenommen. Ergo darf ich meine eigene Wohnung nicht mehr betreten! Ich bin jetzt verzweifelt auf der Suche nach einem Schlafplatz und weiß nicht was ich tun soll! Kann ich gegen dieses Aufenthaltsverbot irgendwie vorgehen? Kann doch nicht wahr sein dass ich jetzt auf der straße hocke und meine eigene Wohnung nicht betreten darf für die ich Miete zahle! Ich muss unbedingt wieder in meine Wohnung! Wir stehen beide im Mietvertrag...

Nachdem sie skrupellos so eine lüge show abgegozen hat, hab ich langsam auch die befürchtung sie wird behaupten ich hätte sie vergewaltigt! Hab ich nicht, ich habe seit monaten nicht mehr mit ihr geschlafen !!! Bitte dringend um ratschläge und bedanke mich für die hilfe.

Wohnung, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura, lügen, Strafrecht, Zivilrecht
Hausarbeit Strafrecht Probleme mit Bearbeitervermerk?

Hallo zusammen,

weil es hier ja für fast alles Menschen mit Ahnung gibt, vielleicht ja auch dafür:

Ich schreibe gerade meine erste Hausarbeit im Strafrecht und bin irgendwie ein bisschen überfordert. Vielleicht kann mir ja hier jemand mit dem richtigen Denkanstoß helfen :)

Im Sachverhalt passiert im Zuge eines Autorennens ein Unfall, zwei schwerverletze Personen und der Verursacher flüchtet. Sein Konkurrent überlegt es ihm gleichzutun, entscheidet sich aber dagegen. Stattdessen lädt er die Verletzten in sein Auto und legt sie einige Meter vor dem Krankenhaus ab, um nicht in Kontakt mit der Polizei zu kommen. Die beiden werden erst nach einer halben Stunde gefunden, einer verstirbt bei der folgenden Not-OP.

Nun habe ich aber das Problem, dass im Bearbeitervermerk § 221 StGB (Aussetzung) ausgeschlossen ist. Und ich komme einfach nicht drauf, wie ich die Situation angehen muss. Unterlassene Hilfeleistung ist es ja nicht, aber wirklich geholfen wird auch nicht. Oder kann man den ausbleibenden Anruf beim Notarzt als Unterlassene Hilfeleistung prüfen und den Transport danach irgendwie separat? Gibt es da irgendwas, das ich übersehe?

Und wie ist das mit dem Bearbeitervermerk, kann ich den letzten Teil einfach weglassen oder muss ich quasi eine Alternative für § 221 finden mit der ich das "Aussetzen" prüfen kann? Das hat mich schon im ersten Teil verunsichert, weil jegliche Straßenverkehrsdelikte ebenfalls ausgeschlossen sind und ich dadurch nicht § 315d (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) prüfen kann, obwohl es sich ja offensichtlich genau darum handelt.

Es wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte zumindest in die richtige Richtung zu denken!

Vielen Dank schonmal!

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht
Ist verbale Beleidigung gem. § 185 StGB unter "Duz-Freunden" strafbar?

Hallo,

ich schreibe nicht in eigener Angelegenheit sondern weil mich ein Freund um Rat fragte:

Der hatte kürzlich eine Meinungsverschiedenheit via "whatsapp" mit einem anderen. Es ging um etwas Geschäftliches, wie das in der Vergangenheit bei den beiden schon öfter der Fall war. Beide kennen sich seit Jahren und sind seit Jahren "per Du".

Diesmal wurden sie sich nicht einig und mein Kumpel beschimpfte den anderen per whatsapp als "Arschxloch und Megawixxser".

Der andere war verärgert, und erstattete Anzeige wegen Beleidigung § 185 StGB.

Mein Spezl bekam nun Post von der Polizei. Es ist ein Anhörungsbogen. Er soll sich äußern. Beweismittel ist der whatsapp-Chat.

Es wird gefragt, ob er die Straftat zugibt/ ob er mit Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre/ ob er einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

Nun fürchte ich, dass seine Rechtsschutzversicherung keine Deckung bei Straftaten gewährt.

Was soll ich meinem Freund raten?

Dass die beiden "per Du" sind, geht aus dem whatsapp-Chat hervor.

Ist es nicht so, dass "Arschxloch" unter Duz-Freunden die sich auf Augenhöhe stehen anders beurteilt werden muss als wenn dies zu einer Person, mit der man "per Sie" ist gesagt wird? Ist in vorliegendem Fall Beleidigung überhaupt tatbestandsmäßig? Ich meine, wie oft wird "Du Depp" beispielsweise am Stammtisch unter Freunden gesagt, eine Lappalie, das können doch nicht alles Straftäter sein?

Was könnte ich meinem Spezl raten damit die Sache von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt wird?

Wie seht Ihr die Sache?

Danke schon mal ...

Rechtsanwalt, Recht, Beleidigung, Geldstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Geldbuße

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