Wieso steht im Grundgesetz die Lüge vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich?

15 Antworten

Weil so der Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland, in dem steht: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", nicht gemeint ist. Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet nicht, dass jeder Mensch für die gleiche Tat genau gleich bestraft wird, Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet, dass das Gesetz für alle Menschen gleich ist. So steht zum Beispiel auf eine gefährliche Körperverletzung nach §224 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das Gesetz ist also für alle Menschen gleich, da es keine Rolle spielt, ob die Tat zum Beispiel durch eine arme oder durch eine reiche Person begangen wird, für jeden gilt das gleiche Gesetz. Das Gericht entscheidet über das Strafmaß nach verschiedenen Faktoren und so bekommt ein Täter sechs Monate Haft auf Bewährung, ein anderer Täter fünf Jahre Haft und ein anderer Täter die Höchstrafe mit zehn Jahren Haft. Hier spielen unter anderem die Umstände der Tat, ob der Täter hinterher Reue zeigt, seine soziale Prognose und vor allen Dingen auch ob er bereits Vorstrafen hat eine Rolle. "Der Richter ist frei und nur dem Gesetz unterworfen", das steht auch im Grundgesetz. Der Richter ist dem Gesetz unterworfen, weil er nicht plötzlich für eine Tat auf die das Gesetz maximal zehn Jahre Haft androht zu zwanzig Jahren Haft verurteilen kann oder wenn auf eine Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr steht, dann kann er nicht zu nur zwei Monaten Haft verurteilen. Innerhalb des Gesetzes aber, ist der Richter frei und entscheidet anhand der oben aufgeführten Faktoren über das Strafmaß.

Mfg


Ontario  21.06.2023, 10:26

Das Urteil wird im Namen des Volkes verkündet. Doch mit vielen Urteilen ist das Volk nicht einverstanden, weil zu milde.Dann die Möglichkeit für finanziell besser gestellte einen Deal mit der Staatsanwaltschaft zu machen, was zur Strafmilderung führt. Wer kein Geld hat, den trifft die volle Härte des Gesetzes.

Klar gelten die Gesetze für jeden. Doch in welchem Ausmass diese angewandt werden, also Umfang der Strafe , kann der Richter innerhalb des Gesetzes entscheiden.

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Rollerfreake  21.06.2023, 14:58
@Ontario

Ja, das habe ich ja geschrieben, das der Richter innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Strafmaßes frei ist. Mfg

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Von Experte kevin1905 bestätigt

Es ist keine Lüge, sondern lediglich deine Unfähigkeit, zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu unterscheiden. Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung im Fokus, sondern die Erziehung.


EliasPuma 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 19:32

Also sollen straf unmündige Mörderinnen nicht bestraft sondern erzogen werden, obwohl sie vor ihrem Mord sich ganz genau darüber erkundigt haben dass sie bis Ende des 13 lebensjahres noch nicht strafmündig sind?

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wiki01  16.04.2023, 10:23
@EliasPuma

So ist das derzeitige Gesetz. Und ich diskutiere das auch nicht mit pubertären Scharfmachern.

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Von Experte wiki01 bestätigt
Wieso steht im Grundgesetz die Lüge vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich?

Ist keine Lüge.

Aber in der Realität sieht es so aus das ein 17-jährige Bombenbauer vor Gericht mit zwei Jahren auf Bewährung davon kommt, obwohl er in einem Gymnasium etliche Mitschüler und Lehrer töten wollte und auf der anderen Seite harmlose Erwachsene Ladendiebe vor Gericht mit bis über drei Jahren ohne Bewährung bestraft werden können, ist das wirklich ernsthaft Gleichheit und Gerechtigkeit?

Jugendstrafrecht schon mal gehört?


EliasPuma 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 19:38

Natürlich habe ich vom Jugendstrafrecht schon mal was gehört, aber bei Mord, Folter und schwerer Körperverletzung sowie Vergewaltigung sollte das Alter keine Rolle spielen. Da sollte es egal sein ob der Täter 13 Jahre oder 100 Jahre alt ist.

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Da deutsches Recht auf dem Einzelfallprinzip basiert gilt dass eine Betrachtung wie du sie durchführst nicht statthaft ist. Die Gesetze werden auf alle Menschen gleich angewendet, WENN die Voraussetzungen gleich sind. Das sind sie aber schon in deiner (viel zu dünnen) Ausgangssituation nicht, da der 17jährige unter das Jugendstrafrecht fällt, der Erwachsene eben nicht.

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/politik-einfach-fuer-alle/236728/alle-menschen-sind-vor-dem-gesetz-gleich/


Velbert2  15.04.2023, 16:21

So viele Differenzierungen schaden seiner Intension.

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DerRoll  15.04.2023, 16:22
@Velbert2

Ich antworte ja auch nicht dem Fragesteller, sondern den stillen Mitleserinnen und Mitlesern :-)

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EliasPuma 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 17:46

Dann ist es also völlig richtig und in Ordnung das ein 17-Jähriger der vorhatte etliche Menschen mit Bomben zu töten gerade mal zwei Jahre auf Bewährung bekommt aber auf der anderen Seite ein Erwachsener Ladendieb über drei Jahre Haft ohne Bewährung bekommen kann??

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DerRoll  15.04.2023, 17:47
@EliasPuma

Was an

Einzelfallprinzip

und

deiner (viel zu dünnen) Ausgangssituation

hast du nicht verstanden? Muss dir das buchstabiert werden? Vielleicht solltest du dir den Artikel den ich verlinkt habe mal durchlesen, der ist extra für Leute wie dich in besonders einfacher Sprache geschrieben.

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Velbert2  02.06.2023, 15:45
@EliasPuma

Vorhatte isr ja nicht ausgeführt. Das macht schon einen Unterschied. Zudem ist der 17-jährige jugendlich und drei Jahre Haft gibt es nur bei Wiederholungstätern.

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Merkst du gar nicht, dass du völlig unterschiedliche Fälle vergleichst, die aber gar nicht vergleichbar sind???

Selbstverständlich sind vor dem Grundgesetz alle Menschen gleich. Aber Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen, geht nicht!


EliasPuma 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 17:50

Natürlich sind diese beiden Fälle völlig unterschiedlich, auf was ich hinaus möchte ist nur dass ich das deutsche Strafrecht für sehr ungerecht halte, es ist halt etwas Wahres an dem Spruch: es gibt das Gesetz und es gibt das Recht, leider trennt beides oft Welten.

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verreisterNutzer  16.04.2023, 14:19
@EliasPuma

Bevor man solche Beurteilungen vornimmt, muss man VERGLEICHBARE Straffälle haben. Nochmals: Äpfel lassen sich nun mal nicht mit Birnen vergleichen. Außerdem versteht die Bevölkerung die meisten Urteile gar nicht und glaubt der Proll-Zeitung mit den 4 Buchstaben jede Überschrift. Diese Tageszeitung ist nicht gerade für Seriösität bekannt und will nur eines: Die Bevölkerung manipulieren und leider schafft sie es bei ihren Lesern. Die Leser gehören den bildungsfernen Schichten an, die ohnehin "nur Bahnhof" verstehen.

Um Urteile interpretieren zu können, muss man das gesamte Gerichtsverfahren begleitet haben und ALLE Tateinzelheiten und alles was sonst noch zu den Verfahren gehört, kennen und vor allem muss man die Urteilsbegründungen gelesen haben. Ohne diese zu kennen, kann man sich überhaupt kein Urteil über einen Urteilsspruch bilden, denn man weiß gar nicht, warum das Gericht so und nicht anders entschieden hat.

Solche Klischeevorstellungen, wie du sie hier vorträgst, sind - sorry, ich meine nicht dich persönlich damit - aber nur Stammtischgespräche von Leuten, die von der Rechtssprechung wirklich überhaupt keine Ahnung haben.

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