Ich weiß, hier sind in der Regel keine Juristen, trotzdem würde mich eure Einschätzung interessieren.
(Nein, es geht nicht um Hausarrest.)
Nehmen wir den Fall an, jemand würde bei einem großen Gebäude mit Fenstern und gegebenenfalls weiteren Türen, die (Eingangs-)Tür abschließen, in der eindeutigen Absicht eine bestimmte Gruppe am Verlassen des Hauses zu hindern, dieser Zustand würde etwa 4 Minuten anhalten, weil dann jemand aus der Gruppe offen die Polizei angerufen hat und daraufhin doch auf einmal wieder aufgeschlossen wurde. Der Festhaltende hatte keinerlei gesetzliche Befugnisse dazu.
Ich weiß, ein lächerlicher Fall (war es auch wirklich, nicht nur deswegen), aber: könnte das bereits als "Freiheitsberaubung" zählen? Ich meine, dass das ganze mindestens im ersten Stock stattfand (Treppe im Hintergrund nach unten), aber eine Glastür - also jetzt nicht schwer sich zu befreien...
Auf der Seite eines RAs habe ich gefunden, dass keine Zeit dafür festgelegt ist, Faustregel aber das Vaterunser ist - das man in der Zeit locker drei Mal aufsagen kann.
Freiheitsberaubung ist ja ein Offizialdelikt - heißt, sobald das vorliegt und bekannt wird, ermittelt die Polizei ohne Anzeige. - Müsste hier also eigentlich der Staat ermitteln?
(Link zu dem absurden Fall hier - übrigens auch wenn da im ersten Satz "Staatskanzlei" gesagt wird - bloß nicht denken, da ginge es um eine echte Staatskanzlei ...)