Ist es normal das Ehemann die Ehefrau mitfinanzieren muss?

13 Antworten

in "klassischen" Familienmodell - was auch kaum 150 Jahre alt ist, geht der Mann der sog. bürgerlichen Mittelschicht arbeiten und die Frau bleibt zuhause und bekommt von ihm Wirtschafts- und Taschengeld.

Dies ist tatsächlich gesetzlich geregelt - aber mit Taschengeld ist wirklich ein Taschengeld gemeint, welches nur sehr wenig Spielraum zulässt.

Ob ein mageres Taschengeld angesichts der nicht zu unterschätzenden Arbeit in einem Haushalt noch zeitgemäss ist, sei dahin gestellt.
Ebenfalls ob sich jemand tatsächlich so abhängig vom Partner machen sollte und seine Weiterbildung / Berufserfahrung vernachlässigt und kaum noch in einem Job fussfassen kann.
Und ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, dass Männer angesichts der hohen Scheidungsraten sich noch darauf einlassen - zu gross ist die Gefahr, dass nachher auch noch eine Ex mit Nachehelichem Unterhalt finanziert werden muss.


Meisterwerk146 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 09:25

ich hab meine Ausbildung davor abgeschlossen jetzt bin in in Elternteil und kann wegen erneuter Schwangerschaft nicht arbeiten. 

und wenn Jobcenter kein Geld gibt wegen seinem Einkommen woher soll ich die nächsten 2-3 Jahren Geld haben also muss der Ehemann diese zeitlang das regeln bis ich eigenes Einkommen hätte

Nach dem BGB - seid ihr euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.

Wenn er 3000 Euro Nettoeinkommen hat und dazu min.noch Kindergeld von derzeit 250 Euro, dann besteht im Regelfall kein Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld.

Auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag sieht es da auch nicht gut aus, kannst dir aus dem Internet kostenlose Rechner für Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld suchen und einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Beim Bürgergeld läge euer Gesamtbedarf der Familie mit einem Baby oder Kleinkind bei derzeit min. 2 x 506 Euro Regelbedarf für euch zwei Erwachsene und für ein Kind unter 6 Jahren bei 357 Euro, ab 6 bis 13 bei 390 Euro.

Also für die Regelbedarfe wären das dann min. 1369 Euro und dazu min.noch eure Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, dass wäre euer Gesamtbedarf.

Das Kindergeld wäre vorrangiges Einkommen des Kindes, solange es dieses zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Der Mann kann von seinen 3000 Euro Nettoeinkommen min. Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll absetzen.

Vom Bruttoeinkommen wären das zunächst die ersten 100 Euro Grundfreibetrag, bis 538 Euro Brutto = 438 Euro Brutto kommen 20 % = 87,60 Euro an Freibetrag dazu.

Ab 538 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % = 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro dazu und wegen dem minderjährigen Kind weitere 10 % von 500 Euro Brutto = 50 Euro an Freibetrag dazu.

187,60 Euro + 138,60 Euro + 50 Euro = 376,20 Euro gesamter Freibetrag.

Er hätte dann nach theoretischem Abzug der 376,20 Euro Freibetrag noch ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von um die 2623,80 Euro.

Zieht man davon die min. 1369 Euro für die Regelbedarfe ab, blieben etwa 1254,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig, dazu dann noch die min. 250 Euro Kindergeld.

Dann läge das gesamte voraussichtliche anrechenbare Einkommen was für eure Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom übrig wäre bei um die 1504,80 Euro.

Liegt die Warmmiete darunter, würde kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter bestehen.

Hallo

Naja ihr habt euch ja beide (hoffentlich) gemeinsam für die Kinder entschieden und vorher drüber gesprochen wer dann welche "Aufgaben" übernimmt und ob das alles finanziell zu stemmen ist wenn nur einer arbeitet.

Wenn das alles so passiert ist dann finde ich es vollkommen okay. Es hätte ja auch andersherum laufen können (er zuhause du arbeiten).

Mal ganz davon abgesehen frage ich mich ob man von Liebe sprechen kann wenn man nicht bereit ist seinen Ehepartner auch finanziell zu unterstützen wenn dieser das gerade einfach nicht alleine kann (natürlich rede ich da nicht von Bequemlichkeit). Denn Liebe hört nicht vor der Geldbörse auf......

Wenn du natürlich ein Kind bekommen hast obwohl du wusstest dass :

- Du/Ihr es nicht alleine versorgen könnt

- Er da grundsätzlich gegen war und du es einfach ignoriert hast

- du das nur tust um eine Ausrede für alles parat zu haben

Dann finde ich darf man auch einfach nicht erwarten dass man da zu 100% die Zustimmung von seinem Partner bekommt.

Auch wenn ich finde dass unter normalen Umständen die Liebe nicht vor den Finanzen aufhören sollte - sollte man niemals vergessen dass das alles einfach keine Selbstverständlichkeit ist.

LG

Wie soll es denn Deiner Meinung nach sonst funktionieren?

"Ehe" heißt (zumindest nach deutschem Recht) auch "Wirtschaftsgemeinschaft". Wer das nicht will, braucht ja nicht zu heiraten. Oder generell nicht mit einem Partner/Partnerin zusammenleben.

Eheleute sind einander unterhaltspflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.