Was ändert sich für meine Bürgergeld beziehende Mutter(Eltern) sobald ich 25 werde (lebe noch bei ihnen)?

5 Antworten

Mit Vollendung Deines 25. Lebensjahres mußt Du Deinen eigenen Antrag auf Bürgerhartz stellen, sofern dann für Dich noch Bedarf auf diese Leistung bestehen sollte.

Sofern Du bis dahin noch im Haushalt Deiner Mutter/Eltern leben solltest, bekäme Deine Mutter für sich selbst dann in einem 2 Personen Haushalt nur noch die halbe Miete, oder Mutter+Vater+Du nur noch 2/3+1/3 der Miete und ihren jeweils persönlichen Regelsatz zum eigenen Lebensunterhalt. Die andere Hälfte oder Drittel der Miete bekämst Du nebst Deinem eigenen Regelsatz zu Deinem Lebensunterhalt.

Die Wohnung bliebe insgesamt dann für Euch beide/dreien gemeinsam im Haushalt weiterhin "angemessen", bis Du ggf. später mal dort ausziehen solltest. Dann würde das JC für Deine Mutter alleine oder Mutter+Vater erst mal neu die Angemessenheit der Wohnung zu überprüfen haben.

Soweit mal bis hier her in Beachtung Deiner Angabe:

Die Fragen beziehen sich darauf, wie viel Geld meine Eltern kriegen, nicht, was ich kriege oder nicht kriege.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest Du im Haushalt der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Du müsstest dann bei Bedarf einen eigenen Antrag stellen und hättest dann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Leistungen.

Der Regelbedarf würde sich von derzeit 451 Euro auf 563 Euro erhöhen, wenn Du das 25 Lebensjahres vollendet hast.

Wenn Du jetzt schon keinen Anspruch auf Leistungen hast, obwohl Du noch unter 25 bist und mit den Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, ändert sich auch ab 25 nichts daran, wenn sich an deiner Situation nichts ändert.

Sie bekommen dann ja jetzt schon keine Leistungen mehr für dich, also auch dein Kopfanteil der Warmmiete wird deinen Eltern für dich nicht mehr gezahlt, den müsstest Du dann selber an sie zahlen und das auch wenn Du dann 25 bist.

Die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil pro Person und den müsstest Du dann jetzt schon unter Berücksichtigung des Kindergeldes was die Eltern bekommen an sie selber zahlen.

Dazu noch dein Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und für deine Verpflegung und Versorgung müsstest Du mit den Eltern ein angemessenes Kostgeld vereinbaren oder das selber machen.

Solange Du in der Wohnung lebst, wirst Du auch entsprechend bei der Angemessenheit der Kosten berücksichtigt, auch wenn Du selber keine Leistungen vom Jobcenter bekommst.

Würdest Du ausziehen, dann ginge die Warmmiete nur noch durch Mutter und Vater, solange die Warmmiete noch angemessen wäre, würde das kein Problem sein, dann würde sich der Kopfanteil pro Kopf für Mutter und Vater erhöhen, sie bekämen dann also mehr Leistungen vom Jobcenter gezahlt.

Sollte nach dem Auszug die Warmmiete nicht mehr angemessen sein, muss der Kopfanteil der Warmmiete dennoch erst einmal neu berechnet werden und auch erst einmal für eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten oder auch länger anerkannt und bei Bedarf voll übernommen werden.

Dann käme es zu einer schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung, darin stünde dann bis wann die unangemessene Warmmiete noch anerkannt wird und was es danach noch max.vom Jobcenter geben würde.

Entweder müssten sich die Eltern dann eine angemessene Wohnung suchen oder den Differenzbetrag aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.


Wenn die Eltern tatsächlich kein Bürgergeld für Dich bekommen, dürfte sich nichts ändern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Macht es generell einen Unterschied, ob ich ab 25 zusammen mit ihnen lebe, oder ob ich ausziehe? Inwiefern?

Solange Du dort wohnst, auch wenn es noch 10 Jahre und mehr sein sollten, ist es eine Wohnung für 3 Personen. Dein Meitanteil1/3 geht zu Deinen Lasten

Ziehst Du aus, kommt es darauf an, ob die Wohnung für 2 Personen noch angemessen ist. Ist sie zu groß werden Deine Eltern sich eine angemessene Wohnung suchen müssen.


Wassertafel321 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 20:28

"Dein Meitanteil1/3 geht zu Deinen Lasten"
Heißt das, sie würden die Leistungen für meine Eltern senken? Oder wie meinst Du das?

Bei deiner Frage fehlen Informationen um diese richtig beantworten zu können.

Es ist so dass du bis zum deinem 25 LJ in der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern bist.

Mit deinem 25 Geburtstag bildest du eine Bwdarfsgemeinschaft mit dir selbst (sofern du im SgBII Bezug bist)

Wohnst du dann noch bei deinen Eltern, bildest du mit diesen eine Haushaltsgemeinschaft.

Deine Eltwrn bekommen vom Jobcenter dann deinen ⅓ Mietanteil nicht weiter gezahlt.

Für tiefere Fragen bitte mehr Infos.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wassertafel321 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 21:09

Danke erst einmal für die Antwort.

Derzeit stehen in unserer Bewilligung jeweils Tabellen für die Berechnung der Leistungen. Und wie gesagt erhalte ich nichts; dort steht, ich habe keinen Anspruch auf Leistungen, wegen Anspruch auf Bafög usw.

Und in diesen Tabellen gibt es Zeilen für "Grundmiete, Heizkosten, Nebenkosten" etc, und obwohl es immer eine Spalte mit meinem Namen gibt, sind die Kästen leer, und auch bei den Zeilen "Grundmiete" etc. ist bei mir nichts eingetragen.

Was also wär dieser "mein 1/3 Mietanteil", den sie dann nicht mehr bekämen?

isomatte  14.09.2024, 09:47
@Wassertafel321

Solange Du noch unter 25 bist, bildest Du mit deinen Eltern im Haushalt eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Es kommt also darauf an was deine Eltern für die Grundmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten zahlen müssen und was Du an Bafög - und ggf.weiteren Einkommen außer Kindergeld von derzeit 250 Euro hast, solange Du noch unter 25 bist und deine Eltern es für dich bekommen.

Nur weil Du Bafög - bekommst, bedeutet das nicht automatisch das deine Eltern keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung für dich hätten, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht decken könntest, bestünde noch Anspruch auf eine Aufstockung für dich.

Wenn Du außer Bafög - und Kindergeld kein zusätzliches Erwerbseinkommen hast, kannst Du vom Bafög - pauschal 100 Euro Freibetrag abziehen.

Was dann übrig ist + 250 Euro Kindergeld wäre dann dein voraussichtliches anrechenbares Einkommen und würde auf deinen Bedarf angerechnet.

Können deine Eltern nicht einmal ihren eigenen Bedarf decken und Du könntest deinen mit deinem anrechenbarem Einkommen auch nicht decken, stünde deinen Eltern unter 25 trotz Bafög - eine Aufstockung bis zur Deckung deines Bedarfs zu.

Dein Bedarf liegt derzeit bei min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Bei 3 Personen im Haushalt kämen also 1 / 3 von der Warmmiete zu deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu und das wäre dann dein Bedarf.

Liegt das anrechenbare Bafög - unter Berücksichtigung der 100 Euro Freibetrag + Kindergeld von 250 Euro unter deinem Bedarf, bestünde noch Anspruch auf eine Aufstockung für dich.