Darf das Jobcenter einfach das Geld streichen?
Hallo,
Ich bin alleinerziehend und Selbstständig. Meine Selbstständigkeit ist noch im Aufbau, sodass ich aktuell noch vom Jobcenter aufgestockt werde (Bürgergeld). Das Jobcenter verlangte von mir einige Angaben zu meiner Selbstständigkeit, die ich ihnen zukommen ließ. Es fehlte eine Unterlage, die ich noch nachreichen musste. Dann kam das Bürgergeld nicht mehr und ich fragte nach wieso, woraufhin sie meinten, dass diese eine Unterlage noch fehle. Ich reichte diese Unterlage nach und bat darum, mich umgehend zu kontaktieren wenn noch etwas fehlt. Daraufhin bekam ich noch ein Formular, dass ich vorher nicht hatte, und so schickte ich auch dieses ausgefüllt zurück. Das ist jetzt zwei Wochen her und zwischenzeitlich bekam ich auch ein Schreiben, dass die Leistungen zum 01.08.24 eingestellt werden, weil ich Unterlagen nicht eingereicht hätte. Nun bekomme ich seit Juli keine Leistungen mehr, was bei mir langsam knapp wird. Darf das Jobcenter Leistungen einfach streichen, ohne Frist, zu der ich die fehlende Unterlage nachreichen soll? Warum bekomme ich erst nach dem Streichen der Leistungen ein Formular, dass sie scheinbar brauchen? Hat da jemand Erfahrung oder Wissen zu? Danke schonmal
7 Antworten
mach einen Termin beim Jobcenter und nimm alle Beweise mit (wie Einschreiben Quittungen usw.) und kläre es dann vor Ort, finde ich besser, so kann man Unklarheiten besser abklären :)
Termin machen und hingehen! Unterlagen mitnehmen.
Es liegt in deiner Verantwortung alles Termingerecht bei zu bringen.
Die müssen dir nicht nachlaufen.
Dann liest du die dir übersendeten Schreiben nicht, oder nicht richtig.
Ich bekam bei einem Termin ein Formular mit, welches sie benötigten. Das sendete ich zurück mit einem Vermerk bei der einen Unterlage, dass ich diese Nachreichen würde, sobald ich es hab. Da gab es kein Schreiben und keine Frist.
Es kann ja durchaus immer sein dass etwas verloren geht deshalb gibt solche Unterlagen persönlich ab und zwar direkt bei deinem zuständigen Bearbeiter.
Ja klar können die das. Das JC ist der der dich finanziert, wenn du nicht entsprechend Mitarbeitest und lückenhafte Unterlagen einreichst kann eben sanktioniert werden
Ich arbeite schon mit. Es geht lediglich um eine Unterlage, die ich nachreichen musste. Es gab dazu kein Schreiben und keine Frist. Dass das kurzfristig gestrichen wurde, versteh ich sogar noch, aber die fehlende Unterlage wurde vor 1,5 Monaten nachgereicht und dann kam ein Formular, dass fehlen würde, dass ich vorher gar nicht bekam. Alles ist mittlerweile eingereicht und dennoch tut sich nichts.
Bis zur sog. Nachholung der Mitwirkung können Leistungen (vorerst) eingestellt werden.
Wenn Du jedoch mittlweile alle fehlenden Unterlagen nachreichtest würde ich empfehlen, dem Jobcenter einen Brief zu schrieben (nicht anrufen!) und darin um Wiederaufnahme der Zahlungen zu ersuchen.
was bei mir langsam knapp wird.
Dies im Schreiben erwähnen und nachweisen.
Es gab keinen Termin? Ich musste auf diese Unterlage selbst warten und hatte sie nach dem Streichen der Leistungen ziemlich direkt gesendet. Das ist jetzt 1,5 Monate her.