Bin ich Unterhaltsberechtigt (18+)?

4 Antworten

Ja deine Eltern sind aktuell weiter dir gegenüber unterhaltspflichtig - aber wenn dein Freund Einkommen mit dazu beiträgt, kann das auf den Unterhalt angerechnet werden. Das Jugendamt kann genauer Auskunft dazu geben wie sich der berechnet und ob dir Unterhaltsvorschuss zusteht etc.

In erster Linie bist du für dich selbst verantwortlich. Denn nach BGB sind es deine Eltern nicht. Du befindest dich nicht (mehr) in einer Ausbildung. Und mit der Geburt des Kindes geht die Unterhaltspflicht eh auf den Kindsvater über. Der muss also zusehen den Unterhalt zu erbringen für euer Kind und auch für dich. Und wenn er sich nebenbei noch einen Minijob sucht. Oder ist der auch in Ausbildung?

Bist du nun von der Ausbildung freigestellt oder hast du abgebrochen? Das ist etwas unklar. Und Geld gab es in der Ausbildung auch nicht?

Ich bin von Österreich nach Deutschland gezogen während dem 2. auf das 3. Jahr und jetzt im September hätte es nichts gebracht in der 26. Woche das 3. Jahr anzufangen. War dabei das alles anrechnen zu lassen , etc. Heißt mich hätte hier so keiner für die Praxis genommen. Gekündigt habe ich somit garnicht

Also gab es ein Beschäftigungsverbot??? Oder hattest du hier noch gar keinen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden? Klärt man das nicht vorher?

Kindergeld wird es übrigens auch nicht mehr geben - spätestens wenn das Kind da ist.

Und schwanger sein bedeutet auch nicht krank zu sein. Du musst zusehen, dass du zumindest eine Tätigkeit machen kannst, die du auch schwanger ausüben kannst. Das du schwanger bist, musst du dem potentiellen neuen Arbeitgeber nicht einmal mitteilen beim Einstellungsgespräch. Wobei.... 26.te Woche...

Also irgendwie ist das noch einiges unklar! Deine Eltern leben in Österreich? Und sie haben die Ausbildung bislang finanziert?

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Wenn man schwanger ist, muss man doch die Ausbildung nicht abbrechen. Im Gegenteil man ist unkündbar.

Wenn du deine Ausbildung weitergemacht hättest, wären deine Eltern unterhaltspflichtig, so nicht.

Aber vielleicht machen sie es freiwillig. .


xyzUnbekanntxyz 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 19:22

Naja da es mit Pferden zu tun hat , wäre das Risiko in dem Fall zu hoch dafür

Skywalker17  13.09.2024, 19:30
@xyzUnbekanntxyz

Trotzdem hätte sie nicht freiwillig kündigen müssen. Der AG muss dann eine andere Arbeit finden, im Büro zum Beispiel.

So gibts noch nicht mal Arbeitslosengeld.

xyzUnbekanntxyz 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 20:11
@Skywalker17

Das wäre nicht möglich, da ich Schule und Praxis hätte. Für benotungen muss man reiten , etc. Sonst wäre man so oder so durchgefallen. Büroarbeit gibt es in dem Fall nicht wirklich

Skywalker17  14.09.2024, 09:18
@xyzUnbekanntxyz

Ist das denn eine offizielle Ausbildung? Dann hättest du sie nicht beenden dürfen. Der Staat wird auf jeden Fall nicht dafür einspringen.

xyzUnbekanntxyz 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 09:54
@Skywalker17

Ich hab sie ja nicht ,,beendet“ ich hoffe darauf das ich das 3. und letzte Jahr danach fortführen kann

Tja, da stehst du in ner beschissenen Situation da... Verweigerst du dich der Ausbildung, sind deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig. Du bist hingegen bei fortbestehen der Ausbildung unkündbar. Mach die Ausbildung weiter und deine Eltern sind wieder unterhaltspflichtig. Also hängt es von dir ab! Kannst du den Beruf aufgrund der Schwangerschaft nicht fortführen, kannst du ein Attest vom Arzt kriegen.

Dein Kindergeld, auf welches du Anspruch hättest, entfällt auch bei ner abgebrochenen Ausbildung.