Arbeiten gehen wenn meine mutter aufstockendes bürgergeld bekommt?

3 Antworten

Das Finanzamt hat insoweit nichts damirt zu tun :)

Dein Einkommen wird unter Anrechnung eines Freibetrages auf das Bürgergeld angerechnet, welches die Mutter für Dich bekommen sollte.

Sofern Du jedoch Schüler, Azubi oder Student unter 25 bist, beläuft sich der Freibetrag auf mindestens 520 € mtl..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Beim Finanzamt musst Du da nicht anrufen, der Job muss vorher nur beim Jobcenter gemeldet und entsprechende Nachweise in Kopie eingereicht werden.

Wenn dann wird dein Einkommen auf deinen und nicht den Bedarf deiner Mutter angerechnet.

Wie und ob etwas von deinem Erwerbseinkommen auf deinen Bedarf angerechnet wird hängt von deinen individuellen Umständen ab.

Erst einmal käme es auf dein Alter an und was Du derzeit machst.

Bist Du noch unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent, würde auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gelten, der im Juli 2023 eingeführt wurde.

Sollte das nicht auf dich zutreffen, auch wenn Du noch unter 25 bist, würde auf Erwerbseinkommen der normale Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Das wären die ersten 100 Euro vom Brutto der Grundfreibetrag, bis 538 Euro Brutto kommen 20 %, bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, ergibt das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen und das würde deiner Mutter dann von deinem Bedarf abgezogen.

Entsprechend müsstest Du dann aus deinem Einkommen anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.


Neeledhaha 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 21:28

Also da ich 16 bin sollte das eigentlich garkein Problem sein oder ?

isomatte  14.09.2024, 01:39
@Neeledhaha

Wenn Du unter 25 bist, Schüler, Azubi oder Stundent, kannst Du seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Es muss natürlich dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.

Gehst Du noch zur Schule, darfst Du in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

Würde das Erwerbseinkommen oder die Vergütung in einer Ausbildung höher als 538 Euro Brutto sein, kämen dann zusätzlich noch einmal Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Das Finanzamt hilft da nicht.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, wird dein Einkommen bedarfsmindernd angerechnet. Ausnahmen gelten u. a. wenn du Schüler bist.


Neeledhaha 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 17:13

ich gehe noch in die 10klasse!