Bürgergeld Antrag aufgrund Trennung trotz Immobilienverkauf vor 8 Jahren?

2 Antworten

Ja, der Verkauf muss angegeben werden. Auch wenn die Immobilie nur deinem Vater gehörte, zählt der Verkauf in den letzten 10 Jahren als relevante Information für den Bürgergeld-Antrag. Transparenz ist hier entscheidend, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Warum?

Weil das Jobcenter alle Vermögensverhältnisse der letzten 10 Jahre prüft, um Missbrauch zu verhindern. Auch wenn das Geld weg ist, ist die Angabe notwendig.

Fazit: Ehrlichkeit ist der beste Weg, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Gib den Verkauf an und erkläre die Situation klar und präzise.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Muss dies angebeben werden

Besser is' das :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.