Wie hoch soll das Schmerzensgeld für Behandlungsfehler und einen verlorenen Zahn sein?
Eine Freundin von mir hat sich vor ein paar Jahren eine Zahnbrücke einsetzen lassen, da ihr zwei Zähne fehlten. Zwei Jahre später begannen Schmerzen und Schwellungen, und ihr Zahnarzt überwies sie zur Wurzelspitzenresektion. Das brachte nichts, da in der Klinik festgestellt wurde, dass ihre Wurzel mit einem Stift behandelt worden war und alles entzündet war und entfernt werden musste. Das wusste sie gar nicht. Der Zahnarzt hatte ihr keine Erklärung gegeben und nichts darüber gesagt. Erst jetzt, als es herauskam. Er akzeptierte auch kein Schuld und sagte hat alles richrig gemacht und haftet nichts.
Er bietet Nachbesserung an. Er operiert ihren Oberkiefer, entfernt einen Teil des Knochens und reinigt alles. Alles ist super. Aber ein paar Monate später ist wieder das Gleiche und ihr damals gesunder Zahn (der die Brücke trägt) muss raus. Zusammen mit der Brücke, für die sie 1500 Euro bezahlt hat. An der Zahnwurzel hat sich bereits Wildfleisch gebildet und sie hatte monatelang riesige Schmerzen.
Gutachter ist eingeschaltet und viele Fehler des Zahnarztes wurden herausgefunden. Er hätte die Zahnbrücke gar nicht einsetzen dürfen, da die Wurzel entzündet war. Außerdem hat er kein Röntgenbild gemacht und nichts dokumentiert. Keine korrekte Aufklärung oder Unterschrift der Patientin.
Sie muss jetzt zwei Implantate und eine Zahnbrücke einsetzen lassen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6500 €. Sie findet jedoch keinen Anwalt für Zahnmedizin. Die einzige Lösung ist die Zahnärztekammer (die Verjährungsfrist endet am 31.12.2024, das heißt, sie hat nicht mehr viel Zeit).
Sie hat ihren Zahnarzt nochmal gefragt, ob sie sich einigen können, da es sowieso seine Versicherung zahlt. Als er den Brief vom Gutachter gesehen hat, hat er es gleich akzeptiert. Sie will, dass er die Kosten für die Folgebehandlungen zahlt, auf jeden Fall diese 6500 €. Und ihre 1500 €, die sie für die Brücke bezahlt hat, zurück. Die neue Zahnärztin und die Krankenkasse sagen, dass ihr auch Schmerzensgeld zusteht. Wie viel findet ihr angemessen? Schade, dass wir nicht in den USA sind, dort würde sie eine dicke Kohle bekommen. Ich habe ihr geraten, 3000 € zu fordern. Was denkt ihr? Ihr fehlen jetzt drei Zähne, sie ist deprimiert und hat Angst vor Implantaten.
Vielen dank!
2 Antworten
Die Krankenkasse hat eigene Gutachter ; man könnte dort nachfragen . Falls eine Summe feststeht reicht evtl. ein normaler Anwalt aus . Es gibt übliche Sätze für das Schmerzensgeld ; nach der Dauer usw. . Die Versicherung versucht zumeist die Forderungen für geringer einzuschätzen , sodaß man sich dann einigen muß .
Ich meinte zum Beispiel einen Anwalt für Zivilrecht.
Kein Gutachter sagt dir einen Schmerzensgeld-Summe.
Der sagt dir ob es Behandlungsfehler gab oder nicht.
Ja, ja, das hat sie schon bekommen und da ist alles aufgelistet. Jede Behandlung, Kontrolle, was falsch gemacht wurde, was fehlt usw. Und es steht, dass ihr Zahnarzt noch am Anfang große Fehler gemacht hat und ganze Behandlungen und Zahnbrücken sinnlos waren, da die Wurzel kaputt war. Er hat es mit diesem Stift nur noch mehr kaputt gemacht und man konnte diesen Zahn nicht mehr retten. Genau wie die Brücke.
Sie soll nach Leipzig kommen, hier gibt es ein sogenanntes Lex Medicorum, das sind Medizin-Anwälte!
Denkst du, sie kann dann einen "normalen" Anwalt beauftragen? Vom Gutachter kam nur diese Auswertung mit wirklich jedem Detail. Aber die genaue Summe steht nirgendwo. Eine Dame hat ihr auch gesagt, dass Implantate nicht ewig halten und sie soll mit ihm ausmachen, dass er ALLE Folgebehandlungen zahlen muss, sonst muss sie das. Wenn er es richtig gemacht hätte, wäre ihr Zahn noch da und die Brücke hätte sie vielleicht alle paar Jahre erneuern müssen. Jetzt hat sie viel größere Probleme und ich weiß selbst nicht, wie ich ihr helfen soll.