Die Kriminalität in Deutschland hat ein neues Hoch erreicht (siehe hier). Insbesondere die Gewaltkriminalität ist auf dem höchsten Stand seit 15 Jahren (siehe hier).
Aktuell existieren 149.564 offene Haftbefehle. 14.217 davon betreffen den Bereich der Gewaltkriminalität (siehe hier). In 1.473 Fällen geht es um Straftaten gegen das Leben wie Totschlag (siehe hier).
Gleichzeitig verschließt sich die Politik effektiver Methoden der Strafverfolgung, weil sie Datenschutz einen völlig überhöhten Stellenwert beimisst. So ist die automatische Kennzeichenerfassung nur nach einer Straftat von erheblicher Bedeutung und zeitlich begrenzt zulässig.
Dabei könnte es so einfach sein: Die Polizei müsste nur regelmäßig an verschiedenen Orten Kennzeichenlesegeräte aufbauen und nach gesuchten Fahrzeugen Ausschau halten. Der Gewinn für die innere Sicherheit wäre signifikant.
Sollte die Polizei automatische Kennzeichen-Leser häufiger einsetzen dürfen?