Wer zahlt die Kosten meines Anwalts, wenn der Bußgeldbescheid nach meinem Einspruch zurückgenommen wird?
Ich habe heute meinen Anwalt beauftragt, gegen den Bußgeldbescheid von 35 Euro plus Bearbeitungsgebühr wegen Unfall verursachen vorzugehen und Indize vorzulegen, dass ich unschuldig bin. Ich habe gelesen, dass der Staat meine Anwaltskosten erstattet, wenn ich vor Gericht gewinne. Aber wie sieht es aus, wenn es zu keinem Prozess kommt, sondern die Bußgeldstelle den Bescheid zurücknimmt und das Bußgeldverfahren gegen mich mangels Schuld einstellt? Habe ich dann umsonst einen Anwalt beauftragt und wäre dann keine gute Idee gewesen? Oder kann mir das auch erstattet werden?
3 Antworten
Wer das Orchester bestellt, bezahlt die Musik.
Habe ich dann umsonst einen Anwalt beauftragt
Nein, nicht umsonst, sondern gegen etwa 400€.
Wenn der Bußgeldstelle ein Fehler nachzuweisen ist, meiner Meinung nach sie.
Solltest Du mit dem Anwalt besprechen.
Du trägst deine Kosten selbst, denn es ist ja zu keinem Urteil/Freispruch gekommen.