Flug um 4 Stunden vorverlegt - was tun?

6 Antworten

Nein, die Änderung wurde weit genug im Voraus mitgeteilt, daher hast du keinen Anspruch auf Entschädigung.

Du hast drei Möglichkeiten:

  • Kostenfrei Stornieren
  • Änderung hinnehmen
  • Oder nachfragen (und auf Kulanz der Airline hoffen) ob es noch einen späteren Flug gibt, auf welchen sie dich umbuchen.

DuniAlfaet1234 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:38

Laut Mail der Airline habe ich zwei Optionen:

1. Änderung akzeptieren und bestätigen

2. Kostenfrei auf einen anderen Flug umbuchen.

Allerdings fliegt die Airline nur einmal täglich.

NoLies  23.09.2024, 21:40
@DuniAlfaet1234

Sie müssen auch die Option der Kostenfreien Stornierung anbieten. Geben sie wohl aber nicht so "öffentlich" bekannt.

Du kannst schauen, ob es Codeshares der Airline gibt die an dem Tag fliegen. Ansonsten sieht es schlecht aus.

mariozz  26.09.2024, 21:28
@DuniAlfaet1234

Dann kannst du anfragen ob man dich auf den Flug einen Tag später umbuchen kann. Aber die zusätzliche Übernachtung wirst du dann schon selbst zahlen müssen.

Du hast keinen Anspruch, da diese Änderung schon lange vorher angekündigt wurde.


DuniAlfaet1234 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:35

Ich dachte mir das schon. Mir stellt sich nur folgende Frage: Was wäre wenn ich um 07:00 Uhr morgens noch einen wichtigen Termin hätte und ich erst danach nach Hause fliegen kann? Durch das vorverlegen von 4 Stunden wäre es mir ja nicht mehr möglich diesen Flug wahrzunehmen.

DuniAlfaet1234 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:42
@mondfaenger

Das mag durchaus rechtlich so sein. Ich persönlich finde aber das es den Fluggesellschaften da zu einfach gemacht wird. Die Flugzeit ist immerhin ein wichtiger Faktor bei der Auswahl der Flüge. Ich bezahle immerhin gutes Geld dafür, damit ich zu bestimmten Zeiten von A nach B komme.

mondfaenger  23.09.2024, 21:43
@DuniAlfaet1234

Dann sag das mal den Gesellschaften! Die lachen dich nur aus! Ist leider so! Allen voran die renommierte deutsche Fluggesellschaft!

NoLies  24.09.2024, 07:50
@mondfaenger

Lufthansa ist schon lange nichtmehr renommiert. Nur bei ein paar hardcore Fans, die nicht einsehen können, dass LH langsam aber sicher den Bach runtergeht.

mondfaenger  24.09.2024, 07:58
@NoLies

Da hast du allerdings Recht! "Renommiert" war mehr ironisch gemeint.

Solange Änderungen spätestens 2 Wochen vor Flug vorgenommen worden sind, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung. Ist leider ein saures "in den Apfel beißen".

Du musst es so hinnehmen.

Nein, da gibt es keine Ansprüche. Wenn man Flüge bucht, ist in den AGB immer angegeben, dass Flugzeiten nur voraussichtlich sind und sich ändern können, da sind 4h noch ziemlich human...


NoLies  24.09.2024, 07:52

Nicht ganz richtig. Die AGB dürfen auch nicht Gesetzeswidrig sein. Würde die Änderungen bspw innerhalb von 14 Tagen des Fluges stattfinden, hätte man ein Recht auf Entschädigung. Zudem muss die Gesellschaft bei Änderungen (egal wie lange im Voraus) die Option auf kostenfreie Stornierung oder kostenfreier umbuchung anbieten.