Darf mein Chef einfach mein Gehalt behalten?
Heya, ich habe jetzt am 23. meinen ersten Arbeitstag gehabt. Ich arbeite in Teilzeit und habe eine 20 Stundenwoche in einer relativ großen Handelskette und mache in meiner ersten Woche bereits 4 Überstunden aber da ich am 23. erst angefangen habe hat mein Arbeitgeber beschlossen, dass ich nicht bezahlt werde für diesen Monat. Bei meinem Stundenlohn sind es zwar nur 300EUR aber darf er das einfach so? Ist jetzt mein erster Job und ich habe 0 Ahnung davon. Sorry falls das irgendwie eine dumme Frage ist
8 Antworten
Es ist u.U. erlaubt, dass er das Gehalt für den Teilmonat erst im nächsten Monat zusammen mit dem ersten vollen Monatsgehalt ausbezahlt, du bekommst dann also zum Oktobergehalt das anteilige Septembergehalt dazu.
Dass er das Gehalt gar nicht bezahlt ist selbstverständlich nicht erlaubt. Jeder Tag an dem du gearbeitet hast muss bezahlt werden.
Ich nehme aber jetzt mal stark an, dass er nicht die Absicht hat das Geld zu behalten, sondern es wird wahrscheinlich wie oben geschrieben erst mit dem nächsten Gehalt zusammen ausbezahlt.
Das ist keinesfalls ne dumme Frage. Dein Chef muss jede Stunde bezahlen. Auch wenn du erst gegen Ende des Monats angefangen hattest. Ist doch kein unbezahltes Praktikum. Oder war das ein Vorpraktikum zum 1.10.? Ich würde drauf bestehen, dass die 300 Euro vergütet werden, sonst drohe mit Anwalt für Arbeitsrecht. Kann echt nicht ernsthaft gemeint sein vom Chef.
Wird das Geld tatsächlich einbehalten, oder wird es nur später ausgezahlt, weil die Lohnbuchhaltung das anteilige Entgelt erst berechnen muss?
Du hast absolut keine dumme Frage gestellt. Das Geld steht dir zu, da kommt deine Firma nicht drumherum. Allerdings kann es sein, dass er die paar Tage September erst mit dem Oktobergehalt auszahlt. Ist nicht normal, aber auch nicht gerade unüblich. Er hätte dir wenigstens einen Vorschuss in etwa der Höhe deines Nettoverdienstes anbieten müssen. Nun geh du selbst in die entsprechende Abteilung und verlange einen Vorschuss für diese Woche, er steht dir zu. Nur denke dann daran, dass dieser Vorschuss mit der Gesamtabrechnung Sept./Okt. später wieder eingehalten wird, weil du ja das Geld schon bekommen hast.
Viel Glück!
nein, darf er nicht, Dein Lohn muss bezahlt werden,
allerdings möglich, aus abrechnungstechnischen Gründen, weil Du erst am 23. angefangen hast, dass dies erst mit der nächsten Abrechnung mit ausbezahlt wird. In diesem Fall hättest Du Anrecht auf einen Borschuss, wenn Du Geld benötigst
Moin,
Also: Große Handelskette: Dann hast du wahrscheinlich einen Betriebsrat und vielleicht auch in der Filiale ein Mitglied! Wende dich an diesen! ...
Es kommt darauf an, was vereinbart worden ist und was üblich ist. ... (Keine Dumme Frage!)
Grüße
Es kommt darauf an, was vereinbart worden ist und was üblich ist. ...
Nein.
Es gibt keine betriebliche "Üblichkeit" und keine vertragliche Regelung, die es dem Arbeitgeber erlauben würde, Geld für einen "abgebrochenen" ersten Arbeitsmonat einzubehalten.
Das ist schlicht und einfach rechtswidrig.
Es wird wohl eher so sein, dass das anteilige Entgelt aus buchhalterischen Gründen erst zusammen mit dem nächsten regulären Entgelt ausgezahlt wird.
Moin,
na dann... wir bekommen unsere Auszahlung der geleisteten Bereitschaften seit ein paar Monaten auch erst im nächsten Monat ausgezahlt. (Weil es gegen Enden des Monats immer ziemlich viel Änderungen gibt.) Suche mal bitte den Paragraphen raus wo ich das für den Fall des Fragesteller nachlesen kann! ...
Grüße
Was soll ich Dir denn wofür aussuchen?
Dass er bezahlt werden muss (was selbstverständlich ist)? Oder dass er das Geld wegen der aufgrund der notwendigen buchhalterischen Berechnung des anteiligen Entgelts erst verzögert erhält (was in den praktischen "Folgen" Deinem Fall entspricht)?
Eine Arbeitskollegin welche vor 4 Wochen angefangen hat wurde auch das Gehalt einfach einbehalten da sie zu dem Zeitpunkt erst 2 Wochen in der Firma gearbeitet hat. Das ist also nicht das erste Mal wo das passieren würde.