Darf ich noch zur Polizei?
Hallo, ich wurde letztens wegen Beleidigung angezeigt und habe jetzt Angst, dass ich deswegen nicht mehr zur Polizei darf, da es mein Traumberuf ist. Zur Vorgeschichte: Ich hatte bisschen Streit mit einem andren Typen der 18 ist (bin 16), er hat mir halt mit dem Tod, usw. gedroht woraufhin ich ihn angezeigt habe. Danach hat er mich angezeigt, weil ich ihn angeblich in irgendwelchen Chats beleidigt habe und hat bei der Anzeige auch nochmal zugegeben, dass er mich auch beleidigt hat worauf ich ihn nochmal Angezeigt habe. Jetzt habe ich bisschen Angst, dass falls die Anzeigen durch gehen ich nicht mehr zur Polizei kann. Denkt ihr die Anzeigen gehen durch und falls ja, könnte ich dann immer noch zur Polizei?
Thema des Streits? Womit beleidigt? Androhungen von Gewalt (körperlich)?
er hat mir hat gedroht dass er mich tötet usw. dann hat er mich angezeigt weil ich ihn bastard oder so genannt habe. der streit ist wegen seiner schwester (meiner freundin)
4 Antworten
Du hast nur ein Risiko , wenn eine Anzeige gegen dich vor Gericht geht und Du verurteilt wirst.
Anzeigen wegen Beleidigung werden praktisch nie verfolgt ,wenn der Beleidigte kein Amtsträger z.b Polizist ist.
Etwas anderes ist es aber, wenn er Dir mit dem Tod droht.
Also verurteilt zu werden ist für Dich unwahrscheinlich
.im Zweifelsfall guten Anwalt nehmen.
Falls Du Dich ernsthaft bedroht fühlst , nochmal oder überhaupt zur Polizei gehen.
Hat er z.b einen Schlagring ( ist eine Waffe) , könnte er sich bereits strafbar machen..
I
Dass es zu einer Verurteilung wegen Beleidigung kommt ist unwahrscheinlich weil ihr euch gegenseitig beleidigt habt, deshalb wird das meistens eingestellt. Anders sieht es mit der Bedrohung durch ihn aus. Wenn das beweisbar ist, muss er mit einer Verurteilung rechnen.
Ach so. Wenn er mehr nicht gesagt hat ist das auch keine Bedrohung.
Er hat mir ja mit dem Tod usw. gedroht. Zählt das?
Natürlich darfst du noch. Auch wenn du eine Anzeige bekommen solltest.
dachte es geht dann nicht mehr. ab wann darf man da nichtmehr hin?
Du kannst immer bei der Polizei Hilfe suchen etc, auch wenn du vorbestraft bist.
Achso. Ich denke mit einer Anzeige, die leichtgewichtig ist manchmal schon, allerdings sollte man am besten nicht vorbestraft sein.
Nein, den Begriff Vergehen gibt es im Strafrecht nicht. Entweder Straftat oder Verbrechen. Ansonsten gibt es noch OWIs, dafür gibt es aber keine Vorstrafe,
Dann schreib das auch so, in Rechtsangelegenheiten ist sowas wichtig, es verwirrt die Leute nur.
Ich weiß bin manchmal zu kompliziert was Formulierungen angeht. Danke für die Info.
Solange du nicht rechtskräftig wegen ein Straftat / OWI verurteilt bist, hat es wohl keine negativen Auswirkungen.
Bei kleinen Vergehen kann aber sein, das dein Gesamtverhalten bewertet wird.
Nur grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein.
Wenn Du wegen Beleidigung verurteilt wirst ist das eine Vorstrafe.
Ist ein Zeuge und ein Telefonat, dass wenn ich kein Entschuldigungs-Video an ihn mache er vor mein Haus kommt genung?