Darf ich noch zur Polizei?

September24  24.09.2024, 20:14

Thema des Streits? Womit beleidigt? Androhungen von Gewalt (körperlich)?

xJohann69420 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 20:22

er hat mir hat gedroht dass er mich tötet usw. dann hat er mich angezeigt weil ich ihn bastard oder so genannt habe. der streit ist wegen seiner schwester (meiner freundin)

4 Antworten

Du hast nur ein Risiko , wenn eine Anzeige gegen dich vor Gericht geht und Du verurteilt wirst.

Anzeigen wegen Beleidigung werden praktisch nie verfolgt ,wenn der Beleidigte kein Amtsträger z.b Polizist ist.

Etwas anderes ist es aber, wenn er Dir mit dem Tod droht.

Also verurteilt zu werden ist für Dich unwahrscheinlich

.im Zweifelsfall guten Anwalt nehmen.

Falls Du Dich ernsthaft bedroht fühlst , nochmal oder überhaupt zur Polizei gehen.

Hat er z.b einen Schlagring ( ist eine Waffe) , könnte er sich bereits strafbar machen..

I

Dass es zu einer Verurteilung wegen Beleidigung kommt ist unwahrscheinlich weil ihr euch gegenseitig beleidigt habt, deshalb wird das meistens eingestellt. Anders sieht es mit der Bedrohung durch ihn aus. Wenn das beweisbar ist, muss er mit einer Verurteilung rechnen.


xJohann69420 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 20:24

Ist ein Zeuge und ein Telefonat, dass wenn ich kein Entschuldigungs-Video an ihn mache er vor mein Haus kommt genung?

Artus01  24.09.2024, 20:30
@xJohann69420

Ach so. Wenn er mehr nicht gesagt hat ist das auch keine Bedrohung.

xJohann69420 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 20:31
@Artus01

Er hat mir ja mit dem Tod usw. gedroht. Zählt das?

Natürlich darfst du noch. Auch wenn du eine Anzeige bekommen solltest.


xJohann69420 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 20:20

dachte es geht dann nicht mehr. ab wann darf man da nichtmehr hin?

Chris00012012  24.09.2024, 20:23
@xJohann69420

Achso. Ich denke mit einer Anzeige, die leichtgewichtig ist manchmal schon, allerdings sollte man am besten nicht vorbestraft sein.

Artus01  24.09.2024, 20:33
@Chris00012012

Nein, den Begriff Vergehen gibt es im Strafrecht nicht. Entweder Straftat oder Verbrechen. Ansonsten gibt es noch OWIs, dafür gibt es aber keine Vorstrafe,

Artus01  24.09.2024, 20:36
@Chris00012012

Dann schreib das auch so, in Rechtsangelegenheiten ist sowas wichtig, es verwirrt die Leute nur.

Chris00012012  24.09.2024, 20:37
@Artus01

Ich weiß bin manchmal zu kompliziert was Formulierungen angeht. Danke für die Info.

Solange du nicht rechtskräftig wegen ein Straftat / OWI verurteilt bist, hat es wohl keine negativen Auswirkungen.

Bei kleinen Vergehen kann aber sein, das dein Gesamtverhalten bewertet wird.

Nur grundsätzlich darf man nicht vorbestraft sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Familie, Beruf, Ehrenamtliche Tätigkeiten