Kann eine Junge Familie mit einen sehr lebhaften Kleinkind die Wohnung verlieren wenn das Kind öfters mal laud ist?
Wenn sich Nachbarn bei den Vermietern aufregen ? Aber von 21-7 Uhr ist immer ruhe...
10 Stimmen
3 Antworten
Das wäre dann scher möglich, wenn diese Familie gemeinsam mit dem Vermiter in einem Zweifalilienhaus lebt.
Stichwort: erleichterte Kündigung gem. § 573 a BGB
Sonst ist es aufgrund herschender Mietgesetze schier unmöglich, sich als Betroffener von lärmenden Kindern zu erlösen.
Sowas kann tatsächlich sehr nervtötend sein, ich kenne das von unseren Nachbarn - da hilft nur so oft wie möglich die Polizei zu informieren
Das darf man nicht.
Vielleicht mit dem Polizeitonfa verprügeln und Du phöses lautes Kind rufen ? Vielleicht hilft das ja ? ...
Normalerweise nicht, nur in Extremfällen, wäre dies juristisch gesehen möglich. "Normaler Kinderlärm" ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) mit Sitz in Karlsruhe zu dulden und deshalb absolut kein Kündigungsgrund. Zum "normalen Kinderlärm" gehört auch, dass Kinder beim Spielen mal lachen, schreien, weinen (wenn sie hingefallen sind), mal ein Spielzeug herunterfällt aber auch bei Säuglingen das Schreien und Weinen wenn sie Hunger haben (auch während der Ruhezeiten) und wenn ihnen die Zähne wachsen.
Mfg
Und was sollen die machen? Die Kinder verhaften? 🤣