Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Mieterhöhung mit einer Woche Überlegungsfrist?

Ich brauche dringend einen guten Rat.

Mein Vermieter hat mir vor genau einer Woche eine Brief in den Briefkasten geworfen in dem er mir mitteilte das er von seinem Recht, eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete Gebrauch machen will.

Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.

Fakt ist: er darf die Miete erhöhen da ich seit ich hier wohne noch keine Mieterhöhung erhalten habe und ich wohne hier auch schon 2 Jahre. Dazu kommt das er die Miete auch nur um 10% erhöht. Also mit der Erhöhung selber ist er definitiv im recht.

Jetzt kommen wir zu meinem Problem, eigentlich ist die Miete für mich jetzt schon oberste Schmerzgrenze so das ich mir über das mir zustehende Sonderkündigungsrecht Gedanken mache. Allerdings geht sowas bekanntlich nicht von heute auf morgen. Also brauche ich mehr zeit nur was mache ich Heute?

Ich habe im Internet überall gelesen das man normalerweise nach erhalten eines solchen schreiben eine Überlegungsfrist von 2 Monaten habe und erst ab dem 3 Monat zahlen muss.

In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.

Was genau kann ich heute machen? Muss ich eine Kündigung schreiben ohne eine neue Wohnung zu haben oder Widerspruch einlegen? Muss ich heute überhaupt schon reagieren?

Wohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Kündigungsfristen, Widerspruchsfrist
Sind Mieterhöhungen nur für einzelne Parteien im Haus möglich?

Hallo liebe Wissende,

ich wohne alleine in einem 3Parteien-Haus zur Miete seit 2 Jahren im 2. Stock. Die Familie unter mir ein Jahr länger, mit 2 Kindern. Während unser Vermieter auf Weltreise war, hat die Familie die Tiefgarage (nur 1 Stellplatz) für ihr Auto und zum Aufbau von Regalen und Lagerung von Dingen, die nicht in deren Wohnung passt, genutzt. Als der Vermieter wiederkam, war er not amused, hat das aber so hingenommen.

Ansonsten teilen wir uns, auch mit der 3. Partei, die jetzt einziehen wird, einen einzelnen Kellerraum, der von der Familie zu 3/4 genutzt wird. Von mir steht da nur ein Satz Reifen drin, mehr nicht.

Die Erdgeschosswohnung wurde jetzt nach 40 Jahren leer. Sie soll von einem Verwandten der Familie bezogen werden. Der Vermieter hat sein Okay gegeben, hat dem Verwandten, aber auch der Familie schon mündlich angekündigt, dass die Miete für beide Wohnungen erhöht werden soll. Diese Info habe ich gestern, auch nur mündlich, von der Familie erfahren, aber auch, dass MEINE Miete konstant bleiben soll. Wie gesagt, erst mal weiß ich das aus zweiter Hand.

Aber kann ein Vermieter einzelnen Mietern die Miete erhöhen, anderen nicht? Ich meine, für mich wäre das toll, da ich eben nicht so "dreist" war, mich in dem Haus breit zu machen, vor allem ohne Absprache. Daher meine Frage, ob das legitim ist oder ob, wenn, alle Mieter mit einer Mieterhöhung rechnen müssen. Danke für eure Antwort vorab.

Miete, Mieterhöhung, Vermieter

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