Mietrecht bei Modernisierung?
Hallo,
ich brauche Hilfe in Sachen Mietrecht.
Mein Vermieter möchte in meiner Wohnung etwas modernisieren. Ich weiß schon länger, dass er das irgendwann vorhat. Nun kam eine schriftliche Ankündigung, in der er die Modernisierung ankündigt und sich auch an die 3 Monate hält, zu denen er als Vermieter verpflichtet ist. (Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 555 c Abs. 1 BGB).
Nun will er allerdings doch schon nächsten Monat mit der Modernisierung beginnen und schreibt, dass sich die Ankündigung auf einen ungefähren Zeitraum bezog, Änderungen möglich sind und das mehrmals über die Modernisierung gesprochen wurde (jedoch ohne eine zeitliche Ankündigung, nur dass das irgendwann gemacht wird).
Kann ich mich nach wie vor auf mein Recht beziehen und auf den §555 c der besagt, dass der Vermieter 3 Monate vor Beginn der Arbeiten die Modernisierung ankündigen muss.
Oder liege ich da falsch?
Danke schonmal :)
2 Antworten
Welchem Umfang hat die Modernisierung denn?
§ 555c Absatz 4 "Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen."
8 % Mieterhöhung sicher nicht. 8 % der reinen Modernisierungskosten kann er ale Mieterhöhung umlegen.
Ich fragte aber welchen Umfang die Modernsierung haben soll.
Was genau soll modernisiert werden?
können wir per privat nachricht weiter schreiben?
Ich hab gerade einen ähnlichen Fall. Du musst ihm Zugang zur Wohnung gewähren, allerdings: Wenn er die Kosten für die Modernisierung auf die Miete umlegen will, dann verlängert sich die Frist bis zu dem Zeitpunkt, ab dem er das darf.
die Mieterhöhung beläuft sich auf 8%, zudem möchte er noch Baukosten auf die Miete umschlagen. Letztendlich plant der Vermieter eine Erhöhund der Miete um 19%.