Mietrecht bei Modernisierung?

2 Antworten

Welchem Umfang hat die Modernisierung denn?

§ 555c Absatz 4 "Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen."


badgirlspower 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 10:54

die Mieterhöhung beläuft sich auf 8%, zudem möchte er noch Baukosten auf die Miete umschlagen. Letztendlich plant der Vermieter eine Erhöhund der Miete um 19%.

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anitari  18.06.2024, 10:57
@badgirlspower

8 % Mieterhöhung sicher nicht. 8 % der reinen Modernisierungskosten kann er ale Mieterhöhung umlegen.

Ich fragte aber welchen Umfang die Modernsierung haben soll.

Was genau soll modernisiert werden?

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badgirlspower 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 11:22
@anitari

können wir per privat nachricht weiter schreiben?

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Ich hab gerade einen ähnlichen Fall. Du musst ihm Zugang zur Wohnung gewähren, allerdings: Wenn er die Kosten für die Modernisierung auf die Miete umlegen will, dann verlängert sich die Frist bis zu dem Zeitpunkt, ab dem er das darf.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559b.html