Hallo :) Ich hab immer noch das leidige Thema mit dem neuen Eigentümer. Heute war es soweit, die gefürchtete Betriebskosten- und Mieterhöhung war im Briefkasten. Nun hab ich mir meinen Vertrag noch mal ganz genau angeschaut und hab im Grunde 4 Fragen:
Laut Mietvertrag habe ich eine Betriebskostenvorauszahlung. Laut einem Schreiben des alten Vermieters einige Zeit nach Einzug habe ich aber eine feste Betriebskostenhöhe. Was von beiden gilt? Siehe Bild 1 & 2
Wenn trotzdem weiterhin Vorauszahlungen gelten, darf der neue Eigentümer dann einfach so, ohne dass ich je eine Abrechnung gesehen hätte, die Kosten verdreifachen?
In meinem Mietvertrag sind vor Vertragsschluss die Abschnitte über Mieterhöhungen durch gestrichen worden. Ist das rechtlich bindend oder darf trotzdem noch erhöht werden? Siehe Bild 3
Hinzu kommt, dass der alte Vermieter die Wohnungsgröße geschätzt hat und die Wohnung mit 14,5qm² zu klein im Mietvertrag angegeben hat. Wir wissen das allerdings auch erst seit dem Eigentümerwechsel. Darf nun der neue Eigentümer nachvermessen lassen und die Miete aufgrund der 14,5qm² erhöhen?
Vielen Dank schon im voraus für eure Antworten!