Ist eine Mieterhöhung bei Erneuerung der Wandfliesen im Bad gerechtfertigt und falls ja, müsste diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angekündigt werden?

Meine Vermieter haben beschlossen in meinem Badezimmer neue Fliesen an die Wand zu bringen. Badewanne, Toilette, Waschbecken, Bodenfliesen und Heizung sollen jedoch gleich bleiben. Ich habe mich natürlich darüber gefreut, da die alten Blumenfliesen wirklich nicht sehr schön waren. Nach dem folgenden Wochenende ging es am Montag dann auch schon los mit den handwerklichen Arbeiten. Meine Vermieter meinten, dass sie bis Freitag, spätestens bis Samstag abgeschlossen sein sollten. Das war allerdings nicht der Fall. Stattdessen gingen die Arbeiten in die zweite Woche und jetzt, wo diese sich dem Ende neigt, soll es auch noch die ganze nächste Woche dauern. Als Erklärung haben sie angegeben, dass die Wände krumm und schief seien und das erstmal behoben werden musste. Trotzdem bedeutet das für mich und meine zwei Untermieterinnen, also drei Personen, dass wir immer irgendwo anders duschen müssen, weil wir momentan nur eine Toilette und eine Spüle in der Küche haben. Zunächst hieß es, dass wir von der einen Woche die es dauern sollte, wahrscheinlich ein oder zwei Tage nicht würden duschen können. Jetzt sollen es zweieinhalb bis drei Wochen werden. Zudem haben wir in der Zeit kein warmes Wasser.

Gerne würde ich für diesen Zeitraum eine Mietminderung und damit einen Teil der Meite zurück verlangen. Allerdings befürchte ich, dass meine Vermieter dann im Gegenzug die Miete erhöhen könnten und die ist so für die abgenutzte Wohnung schon ziemlich hoch.

Deshalb frage ich mich, ob eine Mieterhöhung in diesem Fall (eher eine Schönheitsarbeit?) gerechtfertigt wäre. Außerdem frage ich mich ob diese vor den handwerklichen Arbeiten hätte angekündigt werden müssen oder ob dies auch noch nachträglich erfolgen kann (und falls ja, bis wann). Weiß jemand was oder wo ich das in Erfahrung bringen kann?

Mieterhöhung
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten

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