Mieterhöhung-wann Wohngeld Antrag einreichen?

Hallo!.

Meine Mutter hat eine Mieterhöhung von ihren Vermietern per Brief heute am 11. Mai 2020 erhalten.

Die Miete steigt ab dem 1. September.

Sie erhält eine sehr kleine Rente und ist wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Die Frage ist aber, WANN sie den Wohngeldantrag stellen sollte?

Sie will den erst im Juli stellen, weil dann wäre noch genügend Zeit und man könnte den vorher nicht stellen.

Sie wohnt in einem Dorf, und die Sachbearbeiterin wäre auf längere Zeit krank und da gäbe es auch keinen Stellvertreter. Die Sachbearbeiterin sei wohl frühestens im Juni oder Juli wieder im Amt.

Ich bin der Meinung, dass sie diese Woche schon den Wohngeldantrag stellen sollte, weil dann ist der schon mal gestellt, der bisherige Mietvertrag liegt vor, das Schreiben der Vermieter zur Erhöhung der Miete liegt vor, alles Wichtige ist schriftlich vorhanden. ,

Sie kann die Formulare einreichen und dann hat das Amt über 3 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeitens.

Damit sie dann passend zum 1. September, wenn die Miete erhöht wird, tatsächlich dann auch schon das Wohngeld erhalten kann, falls Sie denn berechtigt ist.

Dabej ist es auch uninteressant, ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist, krank ist oder sonst was.

Es muss eine Stellvertretung geben, welche die anfallenden Anträge bearbeitet.

Wie seht ihr das? Hat jemand explizit Ahnung und kann vielleicht sogar auf ein Gesetz verweisen, ab WANN man den Wohngeldantrag beantragen kann?

Meine Meinung ist: desto früher man es beantragt, desto mehr Zeit hat das Amt, und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Tag der Mieterhöhung auch das entsprechende Wohngeld erhält.

Desto später man den Eintrag einreicht, desto weniger Zeit hat das Amt um ihn zu bearbeiten, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie pünktlich zum 1. September ihr Wohngeld erhält.

Grüße

Matthias

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Vermieter, Amt, Antrag, sachbearbeiter, Wohngeld, Ausbildung und Studium
Mieterhöhung bei Indexmiete?

Es geht hier um eine Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Energieeffizienz. Da er die Kosten demnächst auf die Miete umlegen wird, wollten wir fragen: wie hoch darf die Mieterhöhung maximal bei einer Indexmiete unter den oben genannten Rahmenbedingungen sein?

Die Modernisierung musste wohl aufgrund von baulichen Schäden durchgeführt werden.

Das hängt soweit ich weiss von den Gesamtkosten der Modernisierung ab. Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass die Kosten sich bei 5000 Euro belaufen, darf er bis zu jährlich 8 Prozent davon umlegen. Also folglich 400 Euro pro Jahr/monatlich dann ca. 33 Euro.

Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu? Oder gilt da ein anderer Passus?

Und liege ich mit der Vermutung richtig, dass eine Mieterhöhung bei der Indexmiete eigentlich ausgeschlossen ist? Mit der Ausnahme die Moderniersung ist für den Vermieter verpflichtend.

Hier die etwas alte Quelle, in der noch die alte Mieterhöhung von 11 anstatt 8 Prozent drinstehen.

Ist nicht die beste Quelle, aber für Laien sehr gut lesbar :)

Hat jemand Erfahrungen bei der Indexmiete und Mieterhöhungen? Ist das zulässig? Falls das Schreiben kommt, lohnt es sich vom Mieterbund Unterstützung anzufordern? Oder ggf. rechtlich dagegen vorzugehen? Oder sind die Chancen eher mau, dass es sich gar nicht lohnt. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Bin über den Tipp/Ratschlag dankbar!!!

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Indexmiete, Wirtschaft und Finanzen
Umbau der Wohnung - kein Balkon mehr. Was tun?

Hallo liebe Community,

mein Freund und ich sind wirklich verzweifelt und wissen nicht, was wir tun sollen. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.

Folgende Situation:

Am 01.08.2019 sind wir in eine wirklich schöne (und günstige) Wohnung gezogen. Sie hat 74qm und einen Balkon. Die Aussicht ist nicht die schönste, der Balkon geht zu den Bahngleisen und einer Straße raus, was uns aber überhaupt nicht stört. Das wichtigste Kriterium für uns bei der Wohnungssuche war es, einen Balkon zu haben.

Bei der Schlüsselübergabe wurden wir von unserem Vermieter (eine Genossenschaft) informiert, dass das Haus im Frühjahr 2020 energetisch saniert wird. Der Herr sagte uns, dass die Fassade neu gedämmt wird, die Balkone neue Geländer und einen neuen Bodenbelag bekommen. Das klang für uns super und wir haben den Mietvertrag unterschrieben.
Wir haben den Balkon beim Einzug aufgehübscht und uns Balkonmöbel gekauft, das war nicht ganz günstig.

Jetzt haben wir am 31.10.2019 einen Brief im Briefkasten gehabt, in dem die geplanten Neuerungen genau aufgeführt sind:

Die Balkone zur Bahnseite (es gibt auch noch welche zur anderen Seite raus) werden erweitert, eingeglast und in den Wohnraum integriert. Das bedeutet, unser Wohnzimmer wird um 5qm erweitert, der Balkon fällt dann aber weg. Natürlich wird dann die Wand, die den Balkon momentan von der Wohnung trennt auch abgerissen, was unsere gesamtes Einrichtungskonzept hinfällig macht.

Die ganze Renovierung dauert laut Brief ca. ein Jahr, die Bauarbeiten direkt in unserer Wohnung dauern ca. 2 Wochen. Mein Freund ist Schichtarbeiter und muss tagsüber schlafen, was leider mit den Bauarbeiten direkt in der Wohnung unmöglich wird.

Wenn wir das bei der Schlüsselübergabe gewusst hätten, oder zumindest informiert worden wären, dass ein Wegfallen des Balkons eventuell möglich ist, hätten wir die Wohnung nicht genommen.

Es wird uns von der Genossenschaft zugestanden, bis Ende November außerordentlich zu kündigen. Allerdings können wir uns einen erneuten Umzug nach 3 Monaten nicht leisten und haben auch keine Zeit dafür das so kurzfristig zu machen.

Außerdem ist nach der Sanierung eine Mieterhöhung von bis zu 240€ angedacht, und das obwohl wir keinen Balkon mehr haben. Abgesehen davon ist die Wohnung dann kaum noch günstiger als die von privaten Vermietern.

Für mein persönliches Rechtsempfinden ist das so wie das gelaufen ist nicht in Ordnung. Was würdet ihr tun?

Hoffentlich bekommen wir ein paar Rückmeldungen.

Liebe Grüße

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Balkon

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